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Urgent Action
UA-Nr: UA-075/2008
AI-Index: AFR 62/001/2008
Datum: 20.03.2008
GRAUSAME, UNMENSCHLICHE UND ERNIEDRIGENDE BEHANDLUNG / WILLKÜRLICHE FESTNAHME / UNGESETZLICHE INHAFTIERUNG
DR Kongo:
Kakule Kahemu, 16 Jahre, ehemaliger Kindersoldat
Der ehemalige Kindersoldat Kakule Kahemu wird zusammen mit erwachsenen Gefangenen im Zentralgefängnis von Butembo in der Provinz Nord-Kivu in einer überfüllten Zelle unter unhygienischen Verhältnissen festgehalten. Er wird eines Vergehens nach dem Militärgesetz beschuldigt, das nur auf Erwachsene angewendet werden darf.
Kakule Kahemu wurde etwa im Juni 2007 in eine bewaffnete Gruppe bestehend aus "Mayi-Mayi" (eine lokale, meist aus einer Ethnie zusammengesetzte Miliz) rekrutiert, lief aber Anfang November 2007 davon und versuchte am nationalen Demobilisierungsprozess teilzunehmen, den die Regierung der Demokratischen Republik Kongo mit internationaler Unterstützung begonnen hatte, um ehemalige Kindersoldatinnen und -soldaten zu rehabilitieren und sie bei der Rückkehr ins zivile Leben zu unterstützen. Kakule Kahemu stellte sich einem örtlichen Polizeichef, der ihn in das Armeehauptquartier nach Butembo schickte.
Am 12. November 2007 klagte die örtliche Militärstaatsanwaltschaft Kakule Kahemu nach Artikel 136 und 137 des Militärstrafgesetzbuchs der "Beteiligung an einer Aufständischenbewegung" an; auf dieses Vergehen stehen fünf bis 20 Jahre Gefängnis.
Kakule Kahemu wurde noch am selben Tag in das Butembo-Gefängnis gebracht. Dort ist er gezwungen, die Zelle mit erwachsenen Gefangenen zu teilen. Die Gefängnisbehörden versorgen die Insassen nicht regelmäßig mit Essen, sie sind davon abhängig, dass Angehörige oder Freundinnen und Freunde ihnen Essen bringen. Eine ai-Delegation besuchte das Gefängnis Ende Februar 2008 und stellte fest, dass Kakule Kahemu und die anderen Gefangenen seit zwei Tagen nichts gegessen hatten.
Das Militärgesetz ist für unter Achtzehnjährige nicht gültig und seine Anwendung in diesem Fall ungesetzlich. In Artikel 114 des Militärstrafgesetzbuchs von 2002 steht: "Militärgerichte sind für Personen unter 18 Jahren nicht zuständig". Darüber hinaus ist die DR Kongo ein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Artikel 37 (c) des Übereinkommens führt aus: "Jedes Kind, dem die Freiheit entzogen wird, soll von Erwachsenen getrennt untergebracht werden, außer es ist im besten Interesse des Kindes, anders zu verfahren".
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Zehntausende Kinder wurden von bewaffneten Gruppen und den Regierungstruppen während des Konflikts in der DR Kongo, der 1996 begann, als Kämpferinnen und Kämpfer, Hausangestellte und sexueller Besitz missbraucht. Der Konflikt, der durch politische und ethnische Spannungen in den östlichen Kivu-Provinzen ausgelöst worden war, entwickelte sich schnell auch zu einem Kampf um die Kontrolle der üppigen Mineralvorkommen und anderer Rohstoffe der DR Kongo. In der Hochphase des Konflikts waren daran viele kongolesische und ausländische bewaffnete Gruppen, die nationale Armee und eine zeitlang auch die Armeen von fünf Nachbarstaaten beteiligt. Der Konflikt zeichnete sich durch massive Verletzungen des humanitären Völkerrechts an der Zivilbevölkerung seitens der Kämpfenden aus.
Als Teil eines nationalen Friedensprozesses, der 2003 begann, wurden viele rekrutierte Kinder demobilisiert und zu ihren Familien zurückgebracht, doch tausende von Kindern sollen sich immer noch bei den bewaffneten Gruppen befinden oder sind in das Demobilisierungsprogramm der Regierung nicht mit einbezogen worden. Die reguläre Armee beendete die Rekrutierung von Kindern im November 2004. Doch wird immer noch über eine Anzahl von Kindern in den Reihen berichtet und die Armee bedient sich bis heute regelmäßig der Kinder, manchmal unter Einsatz von Zwang, um unter anderem Munition zu transportieren. In Nord-Kivu, wo der Konflikt weiter anhält, ist es kürzlich wieder vermehrt zur Rekrutierung von Kindern durch bewaffnete Gruppen gekommen, darunter auch viele Kinder, die man erst wieder mit ihrer Familie zusammengebracht hatte.
Im Demobilisierungsprozess sollten die Kinder, die in kongolesischen bewaffneten Gruppen und der regulären Armee gedient haben, in die Obhut internationaler Kinderschutzorganisationen, wie zum Beispiel UNICEF oder eine ihrer lokalen Partnerorganisationen gegeben werden. Diese Organisationen stellen den Kindern eine Übergangsversorgung zur Verfügung und sorgen, wenn möglich, für die Wiedervereinigung mit ihrer Familie. Wenn die Kinder erst einmal wieder bei ihren Familien sind, sollten ihnen eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen auf Gemeindeebene zuteil werden. Dies ist aber nicht in allen Fällen möglich gewesen, besonders nicht in der Provinz Nord-Kivu, wo die Unterstützungsprogramme von Nichtregierungsorganisationen durch die anhaltende Gewalt sehr erschwert werden.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie
- die Behörden auffordern, den ehemaligen Kindersoldaten Kakule Kahemu unverzüglich und bedingungslos freizulassen und ihn in die Obhut einer dafür qualifizierten Kinderschutzorganisation zu geben;
- die Behörden auffordern, das Personal der Militärjustiz daran zu erinnern, dass das Militärgesetz nicht auf Personen unter 18 Jahre angewandt werden kann und dass alle von den Militärbehörden inhaftierten Kinder sofort freigelassen oder den Zivilbehörden übergeben werden sollten;
- bei den Behörden darauf drängen, dass sie ihren Verpflichtungen nach Artikel 37 (c) des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes nachkommen und sicherstellen, dass Kakule Kahemu und andere minderjährige Inhaftierte unter 18 Jahren nicht mit Erwachsenen zusammen in einer Zelle untergebracht werden.
APPELLE AN:
Oberster Militärstaatsanwalt
General Joseph Ponde Isambwa
Auditorat General des FARDC
Kinshasa, DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
(korrekte Anrede: Dear General/Monsieur le Général)
Staatsoberhaupt
Son Excellence Joseph KABILA (PPRD)
Président de la République, Présidence de la République
Palais de la Nation, Avenue de Lemera, Kinshasa-Ngaliema, DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
(korrekte Anrede: Dear President Kabila/Son Excellence Monsieur le Président)
E-Mail: cabinet_president ät yahoo.fr
Minister für Verteidigung, Demobilisierung und Kriegsveteranen
Mr Chikez Diemu
Ministre de la Défense nationale et des Anciens Combattants
Ministère de la Défense Nationale et des Anciens Combattants, BP 4111
Kinshasa-Gombe, DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
(korrekte Anrede: Dear Minister/Monsieur le Ministre)
Justiz- und Menschenrechtsminister
Mr Mutombo Bakafwa Nsenda
Ministre de la Justice et Droits Humains, Ministère de la Justice
228 Avenue de Lemera, BP 3137
Kinshasa-Gombe, DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO
(korrekte Anrede: Dear Minister/Monsieur le Ministre)
E-Mail: min_droitshumains ät yahoo.fr
KOPIEN AN:
Botschaft der Demokratischen Republik Kongo
Herrn Pierre Yvon Malamba Osang-A-Bull, Gesandter-Botschaftsrat,
Im Meisengarten 133, 53177 Bonn
Telefax: 0228-352 217
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Mai 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or your own language:
- calling on the authorities to release former child soldier Kakule Kahemu immediately and unconditionally into the care of an accredited child protection agency;
- calling on the authorities to remind all military judicial personnel that Military Law does not apply to anyone aged under 18 and that any children detained by the military authorities should be released immediately or handed over to the civilian authorities.
- calling on the authorities to fulfil their obligations under Article 37 (c) of the CRC, and ensure that Kakule Kahemu and other detainees under 18 are held separately from adults.
- Quelle
- http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/11B14DD32A68E8FFC12574170047CDee?open
NADESHDA Mailbox e.V._ / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34)
http://www.nadeshda.org / Informationen aus Politik Umwelt Kultur
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