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Urgent action: Sudan: Todesstrafe

Urgent Action

UA-Nr: UA-302/2007-1
AI-Index: AFR 54/011/2008
Datum: 19.03.2008

TODESSTRAFE

Weitere Informationen zu UA 302/07 (AFR 54/064/2007, 12. November 2007) Sudan:

Al-Tayeb Abdel Aziz, 16 Jahre
Ishaq Mohammed Sanousi, 71 Jahre
Abdel Hay Omar
Mustafa Adam
Mohammed Birgid
Hassan Adam Fadel
Adam Ibrahim
Jamaleddin Isa
Abdel Magid Ali Abdel Magid
Sabir Hassan

Am 13. März 2008 bestätigte das Berufungsgericht von Nord-Khartum die gegen die zehn oben genannten Männer verhängten Todesurteile. Sie waren der Beteiligung an der Ermordung des Journalisten Mohammed Taha schuldig befunden worden.

Al-Tayeb Abdel Aziz, einer der zum Tode Verurteilten, soll zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt gewesen sein; ein weiterer, Ishaq Mohammed Sanousi, soll 71 Jahre alt sein. Alle Angeklagten in dem Verfahren haben angegeben, durch Folterungen zu "Geständnissen" gezwungen worden zu sein, die dann vor Gericht als Beweise gegen sie vorgelegt wurden. Obwohl die zehn Angeklagten ihre Aussagen vor Gericht zurückgezogen hatten, ließ das Berufungsgericht die "Geständnisse" als Beweise zu.

Die zehn Männer haben nun Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof eingelegt, in dem die Entscheidung einem dreiköpfigen Richtergremium obliegt. Danach können noch weitere Rechtsmittel beim Verfassungsgericht eingelegt werden. Dessen endgültige Entscheidung muss vom Staatspräsidenten ratifiziert werden.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Mohammed Taha, der Chefredakteur der Zeitung "Al-Wifaq", war am 6. September 2006 enthauptet aufgefunden worden. Der kritische Journalist hatte sich unter anderem den Zorn von Islamisten zugezogen, die Anstoß an einem Artikel über die Ahnenreihe des muslimischen Propheten Mohammed genommen hatten. Mohammed Taha wurde daraufhin von Angehörigen des sudanesischen Sicherheitsdienstes in Haft genommen. Er soll außerdem in Zeitungsbeiträgen die Bewohner der Region Darfur angegriffen haben.

Während der Ermittlungen zum Tod des Journalisten hatte die Polizei sich auf in Khartum lebende aus der Provinz Darfur stammende Sudanesen konzentriert und etwa 72 Personen festgenommen, darunter auch Kinder. Nahezu alle Festgenommenen gaben an, durch Folterungen zur Preisgabe von Informationen oder zu "Geständnissen" gezwungen zu sein. Während des Verfahrens sprach der Richter neun der Angeklagten frei, weil sie ihre Geständnisse unter Zwang abgelegt haben sollen. Die übrigen Angeklagten, die angegeben hatten, gefoltert worden zu sein, ließ er allerdings nicht frei.

amnesty international kritisiert, dass die Anwendung von Folter zur Erlangung von Geständnissen in den gesetzlichen Bestimmungen des Sudan nicht untersagt ist. So dürfen laut Paragraph 10(i) des Gesetzes über Beweismittel (Law of Evidence) von 1993 auch unter Folter erzwungene Beweise vor Gericht verwendet werden.

amnesty international erkennt das Recht und die Verantwortung von Behörden an, Straftäter strafrechtlich zu verfolgen, wendet sich jedoch gleichzeitig ungeachtet der Schwere eines Verbrechens vorbehaltlos gegen die Todesstrafe, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt; diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Zudem ist die Anwendung der Todesstrafe gegen zur Tatzeit Minderjährige auf der Grundlage des Völkerrechts untersagt. Der Sudan ist Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Gemäß den Bestimmungen dieser beiden Menschenrechtsverträge hat sich der Sudan verpflichtet, niemanden hinzurichten, der die ihm zur Last gelegte Straftat im Alter von unter 18 Jahren begangen hat.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • darlegen, dass die Behörden das Recht und die Verantwortung haben, Straftäter strafrechtlich zu verfolgen, die Gerichtsverfahren aber den internationalen Standards für einen fairen Prozess entsprechen müssen;
  • sich besorgt darüber zeigen, dass nach Paragraph 10(i) des sudanesischen Gesetzes über Beweismittel (Law of Evidence) von 1993 auch unter Folter erzwungene Beweise vor Gericht verwendet werden dürfen, was unvereinbar mit internationalen Standards ist, die die Anwendung von Folter untersagen;
  • erläutern, dass Sie die Todesstrafe vorbehaltlos ablehnen, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt;
  • die Regierung des Sudan an ihre Verpflichtung im Rahmen des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes erinnern, in dessen Artikel 37 es heißt: "Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden";
  • fordern, dass die gegen die zehn Männer verhängten Todesurteile umgewandelt werden;
  • die Behörden auffordern, die Foltervorwürfe zum Gegenstand einer Untersuchung zu machen und alle Angehörigen der Sicherheitskräfte, denen Folterungen zur Last gelegt werden, vor Gericht zu stellen.

APPELLE AN:

Abdel Baset Saleh Sabderat
Minister of Justice, Ministry of Justice,
PO Box 302
Khartoum, SUDAN
(Justizminister - korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 249) 183-770 883

Ibrahim Mohamed Hamed, Minister of the Interior, Ministry of Interior, PO Box 281, Khartoum, SUDAN (Innenminister - korrekte Anrede: Dear Minister) Telefax: (00 249) 183 776554 (Bitte mit dem Zusatz: "FAO Minister of Internal Affairs")

KOPIEN AN:

Dr Priscilla Joseph
Chair of the Human Rights Committee
National Assembly
Omdurman
SUDAN (Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Parlament) Telefax: (00 249) 187 560 950

Botschaft der Republik Sudan
S. E. Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Telefax: 030-8940 9693

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. April 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in English or Arabic or your own language: - emphasise that the authorities have a right and duty to try those who are reasonably suspected of having committed crimes but defendants must be given fair trials; - express concern at Article 10(i) of the Law of Evidence of 1993 which states that ". evidence is not dismissed solely because it has been obtained through an improper procedure, if the court is satisfied that it is independent and admissible", and stress that such a rule is incompatible with international standards which outlaw torture; - stating your opposition to the death penalty which is the ultimate cruel inhuman and degrading punishment and is a violation of the right to life; - calling on the authorities to abide by their obligations under the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention on the Rights of the Child, Article 37 of which states that "No child shall be subjected to torture or other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment. Neither capital punishment nor life imprisonment without possibility of release shall be imposed for offences committed by persons below eighteen years of age"; - calling for the death sentences against the 10 to be overturned; - calling for allegations of torture to be investigated, and any security official who is found to have used torture to be brought to justice.

Quelle
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/647CC761231D624FC12574120053E321?open

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25.03.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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