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Urgent Action
UA-Nr: UA-056/2008
AI-Index: AFR 54/009/2008
Datum: 28.02.2008
HAFT OHNE KONTAKT ZUR AUSSENWELT / DROHENDE FOLTER UND MISSHANDLUNG
- Sudan
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Herr Beshara Mugaw Tagibbo, 48-jähriger Ladeninhaber
Der Ladeninhaber Beshara Mugaw Tagibbo wurde am 14. Februar 2008 vom sudanesischen Geheimdienst "National Intelligence and Security Services" (NISS) festgenommen. Seine Familie darf ihn nicht besuchen. Er befindet sich in Gefahr, gefoltert und misshandelt zu werden.
Beshara Mugaw Tagibbo, ein Angehöriger der Volksgruppe der Zaghawa, hat drei Ehefrauen und 17 Kinder. Außerdem hat er zwölf weitere Personen in sein Haus aufgenommen, hauptsächlich Schüler und andere, die vor den Kämpfen in Darfur fliehen mussten. Er wurde von sieben Beamten des NISS festgenommen, als er sich in seinem Laden auf dem Markt der Hauptstadt des Bundesstaats Westdarfur, Al-Jeneina, befand. Die Beamten waren alle bewaffnet, drei trugen Uniformen und vier waren in Zivil. Seine Familie versuchte, ihn zu besuchen, sie durfte ihn aber nicht sehen. Seine Angehörigen hatten erklärt, sie hätten UN-Menschenrechtsbeobachter in Al-Jeneina über die Inhaftierung von Beshara Mugaw Tagibbo informiert, gehen aber davon aus, dass auch die UN-Beobachter keinen Kontakt zu ihm haben dürfen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Oppositionsgruppen "Sudan Liberation Army" (SLA) und "Justice and Equality Movement" (JEM) nahmen 2003 den bewaffneten Kampf gegen die sudanesische Regierung auf und werfen der Regierung vor, für die Unterentwicklung der Region Darfur verantwortlich zu sein. Die Regierung bewaffnete die unter der Bezeichnung Janjawid bekannten lokalen Milizen als Kampftruppe gegen die Rebellen. Die Regierungstruppen und die Janjawid nehmen im Rahmen ihrer Operationen zur Aufstandsbekämpfung vorsätzlich nicht nur die bewaffneten Gruppen, sondern auch Angehörige der Zivilbevölkerung ins Visier, die derselben ethnischen Gruppe wie die Rebellen angehören. Bislang sind rund 95.000 Menschen getötet worden, und etwa 200.000 weitere sind an den Folgen von durch den Konflikt verursachter Nahrungsmittelknappheit und Krankheiten gestorben. Zudem wurden zwei Millionen Menschen aus ihren Wohnorten vertrieben. Auch die Rebellengruppen tragen die Verantwortung für Menschenrechtsverstöße, darunter Angriffe auf Hilfskonvois und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen. amnesty international und die Vereinten Nationen betrachten die Angriffe in Darfur als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nach dem Scheitern des Friedensabkommens für Darfur, das 2006 von nur einer Splittergruppe der SLA unterzeichnet wurde, spalteten sich die SLA und die JEM in zahlreiche Splittergruppen. Im Dezember 2007 führte die Hauptgruppe der JEM, angeführt von Khalil Ibrahim, Angehöriger der Volksgruppe der Zaghawa, eine Reihe von Angriffen auf Gebiete in Westdarfur, nördlich von Al-Jeneina, durch. Sie wehrte einen Regierungskonvoi ab und beanspruchte ein paar Wochen lang die Kontrolle über die Region der Stadt Sirba. Ende Januar 2008 verübten von der sudanesischen Regierung bewaffnete tschadische Gruppen einen Anschlag auf die tschadische Hauptstadt N'Djamena, sie wurden aber zurückgeschlagen. In diesem Konflikt unterstützte die JEM die tschadische Regierung. Unmittelbar nach der Niederschlagung der tschadischen bewaffneten Gruppen und nachdem die JEM die Sirba-Region verlassen hatte, verübten die sudanesischen Streitkräfte und Verbündete der Janjawid einen Anschlag auf diese Region in Westdarfur, zerstörten Dörfer und Städte und trieben tausende weitere Personen in die Flucht.
Die Festnahme Beshara Mugaw Tagibbos steht im Zusammenhang mit seiner Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Zaghawa und mit den Anschlägen der sudanesischen Streitkräfte auf die JEM, die hauptsächlich von Angehörigen der Zaghawa angeführt wird. Internationale Menschenrechtsstandards wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte der vom Sudan ratifiziert wurde, untersagen andauernde Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt. Paragraph 9 des Paktes besagt: "Jeder, der unter dem Vorwurf einer strafbaren Handlung festgenommen worden ist oder in Haft gehalten wird, muss unverzüglich einem Richter vorgeführt werden." Obwohl die sudanesische Strafprozessordnung Schutz vor Haft ohne Kontakt zur Außenwelt vorsieht, erlaubt das "Gesetz über die Nationalen Sicherheitskräfte" (National Security Forces Act) andauernde Haft ohne Kontakt zur Außenwelt ohne Anklage und Gerichtsverfahren. Eine Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Kontrolle von außen leistet der Anwendung von Folter Vorschub. Folter wird in Darfur routinemäßig gegen Personen angewandt, die verdächtigt werden, bewaffneten Gruppen anzugehören.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
- bei den Behörden darauf drängen, Beshara Mugaw Tagibbo regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und seinem Anwalt sowie, falls erforderlich, medizinische Versorgung zu gestatten;
- die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass er während seiner Inhaftierung menschlich behandelt und weder gefoltert noch misshandelt wird;
- bei den Behörden darauf drängen, ihn entweder einer erkennbar strafbaren Handlung anzuklagen oder ihn umgehend freizulassen;
- die Behörden auffordern, Paragraph 31 des Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte abzuschaffen, welcher eine Inhaftierung von bis zu neun Monaten gestattet, ohne dass ein Gericht die Haftgründe prüfen muss.
APPELLE AN:
Gouverneur von West-Darfur
Abu'l-Gasim Imam al-Hajj Adam
Governor of West Darfur
Wilaya
Jeneina
SUDAN (korrekte englische Anrede: Dear Governor)
Telefax: (00 249) 741 822427
Justizminister
Mr Abdel Basit Sabderat
Minister of Justice
Ministry of Justice
PO Box 302
Khartoum, SUDAN (korrekte englische Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 249) 183 770883
KOPIEN AN:
Vorsitzende des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses
Dr Priscilla Joseph
Chair of the Human Rights Committee
National Assembly
Omduraman, SUDAN (korrekte englische Anrede: Dear Dr Joseph)
Telefax: (00 249) 187 560 950
Botschaft der Republik Sudan
S. E. Herr Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Telefax: 030-8940 9693
E-Mail: mail ät sudan-konsulat.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. April 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Arabic, English or your own
- language
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- urging the authorities to give Beshara Mugaw Tagibbo regular access to his family, lawyer and any necessary medical treatment;
- asking them to ensure that he is treated humanely in detention, and not tortured or ill-treated;
- urging the authorities to charge him with a recognizably criminal offences, or else release him immediately;
- urging the authorities to repeal Article 31 of the National Security Forces Act, which allows detainees to be held for up to nine months without access to judicial review.
NADESHDA Mailbox e.V._ / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34)
http://www.nadeshda.org / Informationen aus Politik Umwelt Kultur
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