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Urgent action: Zentralafrikanische Republik: Unfaires Verfahren /Gewaltlose politische Gefangene

Urgent Action

UA-Nr: UA-030/2008
AI-Index: AFR 19/001/2008
Datum: 30.01.2008

UNFAIRES VERFAHREN / GEWALTLOSE POLITISCHE GEFANGENE

Zentralafrikanische Republik:

Faustin Bambou, Journalist

Der Journalist Faustin Bambou wurde am 28. Januar 2008 in einem unfairen Verfahren vor dem zuständigen Gericht (Tribunal de grande instance) zu sechs Monaten Haft und einer symbolischen Geldstrafe von einem CFA-Franc (zentralafrikanische Währung, die in sechs Ländern verwendet wird, 1 CFA Franc entspricht etwa 0,001524 Euro) verurteilt. amnesty international betrachtet Faustin Bambou als gewaltlosen politischen Gefangenen, der nur deshalb in Haft ist, weil er von seinem Recht auf Redefreiheit in Ausübung seines Berufs Gebrauch gemacht hat.

Faustin Bambou wurde am 11. Januar 2008 von Gendarmen festgenommen und in der Ermittlungsabteilung der Gendarmerie gebracht (Section de recherche et d'investigation, - SRI), ehe man ihn in das Ngaragba-Gefängnis in der Hauptstadt Bangui brachte. Er ist angeklagt, eine Revolte, Beleidigungen und Verleumdung provoziert zu haben (incitation a la revolte, d'injures et de diffamation). Die Anklagen beziehen sich auf einen am 21. Dezember 2007 von seiner Zeitung Les Collines de l'Oubangui veröffentlichten Artikel, in dem zwei Regierungsministern vorgeworfen wird, Gelder veruntreut zu haben, die zur Zahlung ausstehender Gehälter von Regierungsangestellten hätten verwendet werden können.

Als am 21. Januar 2008 sein Verfahren begann, legten seine Anwälte das Mandat nieder, um gegen die Weigerung des Richters zu protestieren, ihre Eingabe anzunehmen, die Staatsanwaltschaft betriebe Verfahrensmissbrauch. Die Anwälte hatten argumentiert, dass Faustin Bambou im Sinne des Pressegesetzes von 2004 (das Journalistinnen und Journalisten davor schützt, wegen beruflichen Engagements eingesperrt zu werden) behandelt werden sollte und nicht nach normalem Strafrecht. Das Verfahren wurde fortgesetzt, ohne Faustin Bambou die Möglichkeit zu geben, einen neuen Rechtsbeistand zu beauftragen. Er hat Rechtsmittel gegen seine Verurteilung und das Strafmaß eingelegt, es ist aber nicht bekannt, wann diese verhandelt werden.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Im November 2004 verabschiedete die Nationalversammlung der Zentralafrikanischen Republik ein Gesetz, das Journalistinnen und Journalisten vor Inhaftierung wegen Engagements im Zusammenhang mit ihrer Arbeit schützt. Doch die Behörden drangsalieren Journalistinnen und Journalisten, die regierungskritische Artikel veröffentlichen, schüchtern sie ein und nehmen sie weiterhin fest. Die Regierung ist sich des Gesetzes bewusst, greift aber dennoch auf Anklagen zurück, die Gefängnisstrafen einschließen, um so die Freiheit der Journalistinnen und Journalisten und der Medien im Allgemeinen zu beschneiden.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

  • auf die sofortige Freilassung von Faustin Bambou dringen, den amnesty international als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachtet, der sich nur wegen seines friedlichen und legitimen Engagements als Journalist in Haft befindet;
  • die Behörden um die Zusicherung bitten, dass Faustin Bambou gegen seine Verurteilung und das Strafmaß Rechtmittel einlegen darf und einen angemessenen Rechtsbeistand erhält, um seine Rechtsmittel vorbereiten zu können;
  • bei den Behörden darauf drängen, dass Journalistinnen und Journalisten nicht wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit inhaftiert werden, und sie sich an das 2004 verabschiedete Gesetz über die Pressefreiheit halten.

APPELLE AN:

Justizminister
Monsieur Thierry MALEYOMBO
Ministre de la Justice, Garde des sceaux
Ministère de la Justice
BP 732
Bangui, ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Monsieur le Ministre)
Telefax: (00 236) 21 611 579; (00 236) 21 613 198

Minister of Information
Monsieur Cyriaque GONDA.
Ministre de la Communication, chargé du Dialogue national
Ministère de la Communication
BP 1290
Bangui, ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Monsieur le Ministre)
Telefax: (00 236) 21 615 985

Generalstaatsanwalt
Monsieur Firmin FEINDIRO
Procureur de la République
Parquet de Bangui
BP 2891
Bangui
ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Monsieur le Procureur de la République)
Telefax: (00 236) 21 614 478
E-Mail: ffeindiro ät yahoo.fr

KOPIEN AN:

Außenminister
Monsieur Dieudonné Kombo Yay
Ministre des Affaires étrangères, de l'Intégration Régionale et de la Francophonie Ministère des Affaires étrangères
BP 930
Bangui, ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Monsieur le Ministre)
Telefax: (00 236) 21 613 965

Botschaft der Zentralafrikanischen Republik
BD. Lambermont/Lambermontlaan 416
1030 Bruxelles, BELGIEN
Telefax: 0032/2/215 -13 - 11
E-Mail: ambassade.centrafrique ät skynet.be

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Sango, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. März 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in French or your own language: - calling for the immediate and unconditional release of Faustin Bambou, whom Amnesty International considers to be a prisoner of conscience, detained solely for his peaceful and legitimate activities as a journalist; - requesting the authorities to ensure that Faustin Bambou is allowed to appeal against his conviction and sentence, and that he is allowed adequate opportunity and facilities to obtain legal counsel to prepare his appeal; - urging the authorities to ensure that journalists are not imprisoned for exercising the right to freedom of expression and to adhere to the 2004 law governing press freedom.

Quelle
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/DA581C9F5FDA6280C12573E200503593?open

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02.02.08    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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