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Urgent Action
UA-Nr: UA-330/2007
AI-Index: AFR 54/069/2007
Datum: 12.12.2007
HAFT OHNE KONTAKT ZUR AUSSENWELT
- Sudan
-
Herr Ammar Najm Eddine Jalak, Medien- und Kultursekretär
im Bundesstaat Khartum, Mitglied der "Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung"
Ammar Najm Eddine Jalak wurde am 23. November 2007 um 5 Uhr morgens am Flughafen von Khartum von Angehörigen des sudanesischen Geheimdienstes "National Intelligence and Security Service" (NISS) festgenommen. Er war auf dem Weg nach Juba im Süden des Sudan. Es liegen keine Zeugenaussagen über die Festnahme vor, doch Ammar Najm Eddine Jalak konnte seine Frau noch per SMS über seine Festnahme informieren. Er wird zurzeit ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, so dass er in Gefahr ist, misshandelt und gefoltert zu werden.
Seine Ehefrau ging noch am gleichen Tag zu einem Büro des Geheimdienstes NISS, erhielt dort jedoch keine Auskunft. Ihr wurde gesagt, sie solle in drei Tagen wiederkommen und als sie dies tat, teilte man ihr mit, ihr Mann befinde sich in Gewahrsam, ohne ihr jedoch den Haftort zu nennen. Allerdings forderten die Geheimdienstmitarbeiter sie auf, Kleidung für ihn zu bringen. Als sie fragte, ob sie ihren Mann besuchen könne, erhielt sie die Antwort, vor Ablauf von 15 Tagen seien keine Besuche erlaubt.
Die Frau von Ammar Najm Eddine Jalak suchte am 6. Dezember 2007 erneut das NISS-Büro auf und reichte einen schriftlichen Antrag ein, ihren Mann besuchen zu können. Man sagte ihr, man würde sie anrufen und ihr mitteilen, wann sie ihren Mann sehen könne. Am 8. Dezember 2007 ging sie erneut in das Büro. Bei diesem Besuch teilte man ihr mit, dass sie nicht mehr kommen dürfe und man sie unterrichten würde, wenn sie Besuchsrecht bekäme.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die "Sudanesische Volksbefreiungsbewegung" (Sudan People's Liberation Movement - SPLM) unterzeichnete im Januar 2005 ein umfassendes Friedensabkommen mit der Regierung des Sudan und beendete damit einen über 20 Jahre währenden Bürgerkrieg, den "zweiten sudanesischen Bürgerkrieg". Im darauffolgenden Jahr eröffnete die SPLM Büros in Khartum. Viel Nordsudanesinnen und -sudanesen arbeiten genau wie Ammar Najm Eddine Jalak in den SPLM-Büros in Khartum.
Gefangenenrechte wie das Recht mit anderen zu kommunizieren und Besuch zu erhalten sind ein grundlegender Schutz gegen Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Misshandlung und "Verschwindenlassen". Haft ohne Kontakt zur Außenwelt hingegen leistet Folter, Misshandlung und "Verschwindenlassen" Vorschub. Wenn Personen über längere Zeiträume ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten werden, kann dies grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen.
In der sudanesischen Übergangsverfassung von 2005 heißt es: "Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person; kein Mensch darf festgenommen, inhaftiert, der Freiheit beraubt oder in seiner Freiheit eingeschränkt werden, es sei denn, es liegen Gründe dafür vor und dies geschieht in Übereinstimmung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen". Das sudanesische Strafgesetzbuch (Criminal Procedure Code - CPC) von 1991 enthält Schutzmaßnahmen gegen willkürliche Inhaftierungen. Außer unter besonderen Umständen (zum Beispiel wenn jemand beim Verüben eines Verbrechens festgenommen wird) dürfen Person nur aufgrund eines Haftbefehls inhaftiert werden, der von einem Staatsanwalt oder Richter unterschrieben ist. Darin müssen die Gründe für die Festnahme dargelegt werden und die inhaftierte Person muss den Haftbefehl gelesen haben (CPC, Paragraphen 69 und 72). Wenn jemand ohne Haftbefehl festgenommen wird, muss die Staatsanwaltschaft oder ein Richter innerhalb von 24 Stunden darüber informiert werden. Der Haftbefehl kann zudem nur vom einem Richter verlängert werden, beim ersten Mal um drei Tage, dann wöchentlich für den Zeitraum von zwei Wochen. Beschuldigte müssen mit Würde behandelt werden, sie haben das Recht auf Kontakt mit einen Anwalt sowie das Recht, ihre Familie über ihre Inhaftierung zu informieren und diese normalerweise auch zu sehen, und sie können ohne Autorisierung nicht verlegt werden und dürfen Nahrung, Kleidung und Bücher erhalten (CPC, Paragraph 83).
Die Rechte, die in der Verfassung garantiert werden, und die Schutzmaßnahmen des Strafgesetzbuches CPC werden jedoch von Artikel 31 des "Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte" (National Security Forces Act) aufgehoben, der es den Sicherheitskräften erlaubt, Personen bis zu neun Monate ohne Überprüfung durch die Justizbehörden in Haft zu halten, ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Anklage oder Vorführung bei der Staatsanwaltschaft oder einem Richter.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie
Ihrer Sorge um Ammar Najm Eddine Jalak Ausdruck verleihen, der am 23. November 2007 in Khartum von Angehörigen des sudanesischen Geheimdienstes NISS festgenommen wurde;
bei den Behörden darauf drängen, seine Haft ohne Kontakt zur Außenwelt zu beenden und ihm unverzüglich und regelmäßig Zugang zu seinen Familienangehörigen und seinem Anwalt zu gestatten;
die Behörden auffordern, Ammar Najm Eddine Jalak entweder einer erkennbar strafbaren Handlung anzuklagen oder ihn unverzüglich freizulassen;
die Aufhebung des Artikel 31 des Gesetzes über die Nationalen Sicherheitskräfte fordern, welcher eine Inhaftierung von bis zu neun Monaten gestattet, ohne dass ein Gericht die Haftgründe prüft.
APPELLE AN:
Innenminister
Prof. Al-Zubair Bashir Taha
Minister of Internal Affairs
Ministry of Interior
PO Box 281
Khartoum, SUDAN (korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 249) 183 774 339 ("For the attention of...")
Justizminister
Mr Muhammad Ali al-Mardi
Minister of Justice and Attorney General, Ministry of Justice
PO Box 302, Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
E-Mail: info@sudanjudiciary.org
KOPIEN AN:
Vorsitzende des parlamentarischen Menschenrechtsausschusses
Dr Priscilla Joseph
Chair of the Human Rights Committee
National Assembly
Omduraman, Sudan
Telefax: (00 249) 187 560 950
Botschaft der Republik Sudan
S. E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Telefax: 030-8940 9693
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Januar 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Arabic, English or your own language:
- expressing concern for Ammar Najm Eddine Jalak who was arrested by members of the National Intelligence and Security Service (NISS) in Khartoum on 23 November 2007;
- asking the authorities to end his incommunicado detention and to give him immediate and regular access to his family and lawyer;
- calling on the authorities to charge him with a recognisable criminal offence, or else release him immediately;
- calling for a repeal Article 31 of the National Security Forces Act, which allows detainees to be unduly held for up to nine months without access to judicial review.
- Quelle
- http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/0CAC187FD3D18D28C12573B10069DE9c?open
NADESHDA Mailbox e.V._ / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34)
http://www.nadeshda.org / Informationen aus Politik Umwelt Kultur
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