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Urgent action: Sudan: Folter / Gesundheitszustand

Urgent Action

UA-Nr: UA-322/2007
AI-Index: AFR 54/068/2007
Datum: 04.12.2007

FOLTER / GESUNDHEITSZUSTAND

Sudan

Abdel Jalil al-Basha, Generalsekretär der "Umma Reform and Renewal Party" Yaqoub Yahya, Armeeoffizier a.D.
Kabbashi Khater Mohammed Ahmad, Geschäftsmann
Tawer Osman Tawer, 58-jähriger Armeeoffizier a.D.
Ahmad Salman, 35-jähriger Sekretär von Abdel Jalil al-Basha sowie
22 weitere Inhaftierte
Die fünf oben genannten Männer und 22 weitere Personen werden derzeit im Kober-Gefängnis in der Hauptstadt Khartum festgehalten. Sie wurden am 14. Juli 2007 oder kurz danach festgenommen und während ihrer langen Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert oder in anderer Form misshandelt. Einigen von ihnen hat man außerdem die medizinische Versorgung vorenthalten (siehe auch UA 241/07 vom 7. September 2007 und eine weitere Information).

Alle 27 Gefangenen sind wegen einer Reihe von Vergehen gegen den Staat unter Anklage gestellt worden. Unter anderem werden ihnen Verstöße im Zusammenhang mit Artikel 50 (Untergrabung der Verfassung) und Artikel 51 (Krieg gegen den Staat) des Strafgesetzbuches von 1991 zur Last gelegt. Bei beiden Vergehen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Anklagen gegen den sogenannten Anführer der Gruppe und Vorsitzenden der oppositionellen "Umma Party Reform and Renewal" (UPRR), Mubarak al-Fadel al-Mahdi, wurden inzwischen fallen gelassen. Er befindet sich seit dem 1. Dezember 2007 wieder auf freiem Fuß.

amnesty international vertritt die Auffassung, dass es sich bei den 27 Angeklagten um gewaltlose politische Gefangene handeln könnte und fordert ihre Freilassung, wenn ihnen nicht unverzüglich und unter Ausschluss der Todesstrafe sowie in Einklang mit internationalen Standards ein fairer Prozess gemacht wird.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Im Sudan werden häufig Mitglieder von Oppositionsparteien unter dem Vorwurf festgenommen, sie hätten sich gegen den Staat verschworen. Die Fälle kommen oft nicht vor Gericht, oder die Angeklagten werden erst nach bis zu einem Jahr Gefängnis wieder freigelassen. Häufig werden mittels Folter Geständnisse erzwungen, die dann für Verurteilungen genutzt werden. Paragraph 10 (i) des sudanesischen Beweismittelgesetzes von 1993 besagt: "... Beweismittel, die durch unzulässige Verfahren erlangt wurden, werden nicht verworfen, wenn das Gericht sie als unabhängig und zulässig erachtet". Doch in Artikel 15 des UN-Übereinkommens gegen Folter, das der Sudan zwar nicht ratifiziert aber unterzeichnet hat, heißt esteht: "Jeder Vertragsstaat trägt dafür Sorge, dass Aussagen, die nachweislich durch Folter herbeigeführt worden sind, nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet werden, es sei denn gegen eine der Folter angeklagte Person als Beweis dafür, dass die Aussage gemacht wurde."

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe, E-Mails oder Luftpostbriefe, in denen Sie

bei den Behörden darauf dringen, dass die Foltervorwürfe unverzüglich umfassend untersucht und öffentlich gemacht werden, und dass alle Behördenvertreter, denen Folterungen zur Last gelegt werden, sich vor Gericht verantworten müssen; die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass die Inhaftierten unverzüglich Zugang zu jedweder nötigen medizinischen Versorgung erhalten; die Behörden auffordern, sicherzustellen, dass alle Staatsanwälte, Richter und unabhängigen Untersuchungsgremien Zugang zu allen Hafteinrichtungen erhalten; darlegen, dass Aussagen, die unter Folter entstanden sind, nicht als Beweise vor Gericht zugelassen werden dürfen, es sei denn als Beweis gegen eine Person, der Folterungen zur Last gelegt werden; die Behörden auffordern, die zurzeit Inhaftierten unverzüglich freizulassen, sofern sie keiner erkennbar strafbaren Handlung angeklagt werden und ihnen in Einklang mit internationalen Standards und unter Ausschluss der Todesstrafe ein fairer Prozess gemacht wird. APPELLE AN:

Staatspräsident
Field Marshal Omar Hassan al-Bashir
President of the Republic of Sudan
People's Palace
PO Box 281
Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 249) 183-782 541 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss: , bitte "Fax" sagen)

Innenminister
Prof. Al-Zubair Bashir Taha
Minister of Internal Affairs
Ministry of Interior
PO Box 281
Khartoum, SUDAN (korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 249) 183-774 339 ("For the attention of...")

Justizminister
Mr Muhammad Ali al-Mardi
Minister of Justice and Attorney General, Ministry of Justice PO Box 302, Khartoum, SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
E-Mail: info ät sudanjudiciary.org

KOPIEN AN:

Menschenrechtsbeauftragter der Regierung
Dr Abdel Moneim Osman Taha, Rapporteur
Advisory Council for Human Rights, Khartoum, SUDAN
E-Mail: human_rights_sudan ät hotmail.com

Botschaft der Republik Sudan
S. E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Telefax: 030-8940 9693

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Januar 2008 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Arabic, English or your own language:

  • urging the authorities to make sure that allegations that the defendants have been tortured are investigated immediately, fully and made public; and that any official found to have used torture is brought to justice;
  • urging the authorities to give the detainees immediate access to any necessary medical treatment
  • asking the authorities to ensure that prosecutors, judges and an independent inspection body have access to all detention centres, including those under the NISS;
  • pointing out that any statement made as a result of torture must not be used as evidence in any proceedings except against a person accused of torture as evidence that the statement was made.
  • urging the authorities that the defendants still detained are released unless they are immediately brought to trial in accordance with international standards of fair trial without the possibility of the death penalty.
    Quelle
    http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/C910BC7E57785E23C12573AE006762e3?open

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12.12.07    Sabine Ellersick <S.ELLERSICK@NADESHDA.org>
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