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Urgent Action
UA-Nr: UA-281/2007
AI-Index: AFR 54/058/2007
Datum: 01.11.2007
ZWANGSUMSIEDLUNG / DROHENDE FOLTER
- Sudan
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36 Binnenvertriebene aus dem Flüchtlingslager Otash in Süd-Darfur
Am Abend 29. Oktober 2007 haben Sicherheitskräfte in Otash, einem Lager
für Binnenvertriebene, 36 Personen festgenommen. Sie sind in Gefahr, in
der Haft misshandelt und gefoltert zu werden.
In Nyala, der Hauptstadt der Provinz Süd-Darfur, werden immer wieder
Binnenvertriebene von der Polizei, dem Geheimdienst oder anderen
Sicherheitskräften ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und
geschlagen. So war am 21. August 2007 eine Gruppe von Binnenvertriebenen
aus dem Lager Kalma unweit von Nyala von Polizisten festgenommen worden.
Die meisten von ihnen wurden bei der Festnahme oder auf der Polizeiwache
von West-Nyala geschlagen. Es handelt sich um dieselbe Polizeiwache, auf
der sich die nun Festgenommenen aus dem Lager Otash befinden sollen.
Nach Kämpfen zwischen unterschiedlichen ethnischen Gruppen im Lager
Kalma flohen am 18. Oktober zahlreiche Binnenvertriebene aus diesem
Lager. Die meisten von ihnen suchten im Lager Otash Zuflucht, das 24
Kilometer von Kalma gelegen ist. Am Nachmittag des 29. Oktober 2007
erschienen Polizisten und Soldaten in Otash, um die neu eingetroffenen
Menschen in das Dorf Amakisara zwangsumzusiedeln. Angehörige der
"Afrikanischen Mission für den Sudan" (AMIS), darunter Soldaten,
Beobachter und Polizisten, machten sich auf den Weg in das
Vertriebenenlager, wurden aber von dem die Operation leitenden Oberst
der sudanesischen Streitkräfte aufgefordert, sich zurückzuziehen. Die
AMIS-Angehörigen konnten sehen, wie Bewohner des Lagers flohen, während
Zelte zerstört wurden und man das Hab und Gut der Bewohner auf Lastwagen
abtransportierte. Laut Angaben von UN-Vertretern wurden die
Binnenvertriebenen von Soldaten und Polizisten mit Schlagstöcken und
Gummischläuchen bedroht.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Nach Angaben der Vereinten Nationen leben in Darfur derzeit 2,2
Millionen Menschen in Lagern für Binnenvertriebene. Sie wurden aus ihren
Wohngebieten vertrieben, als die Regierung gegen Angriffe bewaffneter
Oppositioneller vorging, indem sie die lokale Milizen, die unter der
Bezeichnung Janjawid bekannt sind, mit Waffen versorgte und anderweitig
unterstützte. Regierungstruppen und Janjawid-Milizen versuchten, die
Opposition niederzuschlagen, indem sie vorsätzlich Zivilisten ins Visier
nahmen, die derselben Volksgruppe angehören wie die bewaffneten Gegner.
Etwa 95.000 Menschen wurden getötet, und über 200.000 sind in den
vergangenen vier Jahren an den Folgen von durch den Konflikt
entstandenen Hungersnöten und Krankheiten gestorben. Aus weiten Teilen
Darfurs sind sämtliche Bauern geflohen, und Hunderte Dörfer wurden dem
Erdboden gleichgemacht.
Die Vereinten Nationen haben in einer Stellungnahme die Gewalt gegen
Binnenvertriebene sowie die versuchten Zwangsumsiedlungen aus dem Lager
Otash kritisiert. In den vergangenen Monaten haben Binnenvertriebene
zunehmend Versuche der SAF und der Polizei beklagt, sie aus den Lagern
zwangsumzusiedeln. Regierungsvertreter geben als Begründung für diese
Maßnahmen an, die Lager seien zu groß. Die Binnenvertriebenen hingegen
fühlen sich in den Lagern sicherer und weigern sich immer wieder, dem
Druck der Behörden nachzugeben, aus den Lagern in Gebiete zu ziehen, in
denen nach wie vor bewaffnete Angehörige der Janjawid-Milizen aktiv
sind. Auch internationale Menschenrechtsstandards verbieten
Zwangsumsiedlungen unter den geschilderten Umständen.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe,
in denen Sie
die Behörden auffordern sicherzustellen, dass die festgenommenen
Binnenvertriebenen aus dem Lager Otash menschenwürdig behandelt werden
und man ihnen den Kontakt zu ihren Familienangehörigen und
Rechtsanwälten gewährt;
fordern, dass die Gefangenen entweder einer erkennbar strafbaren
Handlung angeklagt oder andernfalls umgehend freigelassen werden;
an die Behörden appellieren, die Praxis der Zwangsumsiedlung von
Bewohnern der Lager für Binnenvertriebene einzustellen.
APPELLE AN:
His Excellency, Field Marshal Omar Hassan al-Bashir, President of the
Republic of Sudan, People's Palace, PO Box 281, Khartoum, SUDAN
(Staatspräsident - korrekte Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 249) 183-782 541
Prof. Al-Zubair Bashir Taha, Minister of Internal Affairs, Ministry of
Interior, PO Box 281, Khartoum, SUDAN (Innenminister - korrekte Anrede:
Dear Minister)
Telefax: (00 249) 183-774 339 ("For the attention of...")
Dr Farah Mustafa, Deputy Governor of South Darfur, Wilaya, Nyala, South
Darfur, SUDAN (stellvertretender Gouverneur von Süd-Darfur - korrekte
Anrede: Dear Deputy Governor)
Telefax: (00 249) 711-832 535
KOPIEN AN:
Dr Barsila Joseph, Chair of the Human Rights Committee, National
Assembly, Omdurman, SUDAN
(Vorsitzender des staatlichen Menschenrechtsausschusses)
Telefax: (00 249) 187-560 950
Botschaft der Republik Sudan
S. E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Telefax: 030-8940 9693
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in
gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent
Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem
12. Dezember 2007 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as
possible, in Arabic and English or your own language:
- demanding that those arbitrarily arrested in Otash Camp should be
treated humanely and have immediate access to lawyers and their families;
- asking that they should be released if they are not immediately
charged with a recognisably criminal offence,
- insisting that the authorities cease forcibly relocating IDP camp
residents.
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