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Urgent Action: Sudan: Zwangsumsiedlung / drohende Folter

Urgent Action

UA-Nr: UA-281/2007
AI-Index: AFR 54/058/2007
Datum: 01.11.2007

ZWANGSUMSIEDLUNG / DROHENDE FOLTER

Sudan

36 Binnenvertriebene aus dem Flüchtlingslager Otash in Süd-Darfur

Am Abend 29. Oktober 2007 haben Sicherheitskräfte in Otash, einem Lager für Binnenvertriebene, 36 Personen festgenommen. Sie sind in Gefahr, in der Haft misshandelt und gefoltert zu werden.

In Nyala, der Hauptstadt der Provinz Süd-Darfur, werden immer wieder Binnenvertriebene von der Polizei, dem Geheimdienst oder anderen Sicherheitskräften ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und geschlagen. So war am 21. August 2007 eine Gruppe von Binnenvertriebenen aus dem Lager Kalma unweit von Nyala von Polizisten festgenommen worden. Die meisten von ihnen wurden bei der Festnahme oder auf der Polizeiwache von West-Nyala geschlagen. Es handelt sich um dieselbe Polizeiwache, auf der sich die nun Festgenommenen aus dem Lager Otash befinden sollen.

Nach Kämpfen zwischen unterschiedlichen ethnischen Gruppen im Lager Kalma flohen am 18. Oktober zahlreiche Binnenvertriebene aus diesem Lager. Die meisten von ihnen suchten im Lager Otash Zuflucht, das 24 Kilometer von Kalma gelegen ist. Am Nachmittag des 29. Oktober 2007 erschienen Polizisten und Soldaten in Otash, um die neu eingetroffenen Menschen in das Dorf Amakisara zwangsumzusiedeln. Angehörige der "Afrikanischen Mission für den Sudan" (AMIS), darunter Soldaten, Beobachter und Polizisten, machten sich auf den Weg in das Vertriebenenlager, wurden aber von dem die Operation leitenden Oberst der sudanesischen Streitkräfte aufgefordert, sich zurückzuziehen. Die AMIS-Angehörigen konnten sehen, wie Bewohner des Lagers flohen, während Zelte zerstört wurden und man das Hab und Gut der Bewohner auf Lastwagen abtransportierte. Laut Angaben von UN-Vertretern wurden die Binnenvertriebenen von Soldaten und Polizisten mit Schlagstöcken und Gummischläuchen bedroht.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Nach Angaben der Vereinten Nationen leben in Darfur derzeit 2,2 Millionen Menschen in Lagern für Binnenvertriebene. Sie wurden aus ihren Wohngebieten vertrieben, als die Regierung gegen Angriffe bewaffneter Oppositioneller vorging, indem sie die lokale Milizen, die unter der Bezeichnung Janjawid bekannt sind, mit Waffen versorgte und anderweitig unterstützte. Regierungstruppen und Janjawid-Milizen versuchten, die Opposition niederzuschlagen, indem sie vorsätzlich Zivilisten ins Visier nahmen, die derselben Volksgruppe angehören wie die bewaffneten Gegner. Etwa 95.000 Menschen wurden getötet, und über 200.000 sind in den vergangenen vier Jahren an den Folgen von durch den Konflikt entstandenen Hungersnöten und Krankheiten gestorben. Aus weiten Teilen Darfurs sind sämtliche Bauern geflohen, und Hunderte Dörfer wurden dem Erdboden gleichgemacht.

Die Vereinten Nationen haben in einer Stellungnahme die Gewalt gegen Binnenvertriebene sowie die versuchten Zwangsumsiedlungen aus dem Lager Otash kritisiert. In den vergangenen Monaten haben Binnenvertriebene zunehmend Versuche der SAF und der Polizei beklagt, sie aus den Lagern zwangsumzusiedeln. Regierungsvertreter geben als Begründung für diese Maßnahmen an, die Lager seien zu groß. Die Binnenvertriebenen hingegen fühlen sich in den Lagern sicherer und weigern sich immer wieder, dem Druck der Behörden nachzugeben, aus den Lagern in Gebiete zu ziehen, in denen nach wie vor bewaffnete Angehörige der Janjawid-Milizen aktiv sind. Auch internationale Menschenrechtsstandards verbieten Zwangsumsiedlungen unter den geschilderten Umständen.

EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie

die Behörden auffordern sicherzustellen, dass die festgenommenen Binnenvertriebenen aus dem Lager Otash menschenwürdig behandelt werden und man ihnen den Kontakt zu ihren Familienangehörigen und Rechtsanwälten gewährt;
fordern, dass die Gefangenen entweder einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt oder andernfalls umgehend freigelassen werden; an die Behörden appellieren, die Praxis der Zwangsumsiedlung von Bewohnern der Lager für Binnenvertriebene einzustellen.

APPELLE AN:

His Excellency, Field Marshal Omar Hassan al-Bashir, President of the Republic of Sudan, People's Palace, PO Box 281, Khartoum, SUDAN (Staatspräsident - korrekte Anrede: Your Excellency)
Telefax: (00 249) 183-782 541

Prof. Al-Zubair Bashir Taha, Minister of Internal Affairs, Ministry of Interior, PO Box 281, Khartoum, SUDAN (Innenminister - korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 249) 183-774 339 ("For the attention of...")

Dr Farah Mustafa, Deputy Governor of South Darfur, Wilaya, Nyala, South Darfur, SUDAN (stellvertretender Gouverneur von Süd-Darfur - korrekte Anrede: Dear Deputy Governor)
Telefax: (00 249) 711-832 535

KOPIEN AN:

Dr Barsila Joseph, Chair of the Human Rights Committee, National Assembly, Omdurman, SUDAN
(Vorsitzender des staatlichen Menschenrechtsausschusses)
Telefax: (00 249) 187-560 950

Botschaft der Republik Sudan
S. E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Telefax: 030-8940 9693

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Dezember 2007 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Arabic and English or your own language:

  • demanding that those arbitrarily arrested in Otash Camp should be treated humanely and have immediate access to lawyers and their families;
  • asking that they should be released if they are not immediately charged with a recognisably criminal offence,
  • insisting that the authorities cease forcibly relocating IDP camp residents.
15.11.07    Sabine Ellersick <sabine.ellersick@nadeshda.org>
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