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Urgent Action
UA-Nr: UA-190/2007-1
AI-Index: AFR 54/057/2007
Datum: 30.10.2007
DROHENDE ABSCHIEBUNG / DROHENDE FOLTER / WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN
Weitere Informationen zu UA 190/07 (AFR 54/038/2007, 20. Juli 2007)
Sudan / Eritrea / Äthiopien: mehrere hundert Eritreer und Äthiopier
Am 27. September 2007 haben die sudanesischen Behörden 15 Flüchtlinge nach Äthiopien abgeschoben. Sie sind dort in Gefahr, willkürlich festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten zu werden. Zudem drohen ihnen Folter und unfaire Gerichtsverfahren, und sie könnten dem "Verschwindenlassen" zum Opfer fallen. Die Abgeschobenen gehören zu den mehreren hundert Staatsbürgern Eritreas und Äthiopiens, die Anfang Juli dieses Jahres von den sudanesischen Sicherheitskräften festgenommen worden waren.
Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) hat am 11. Oktober 2007 erklärt, dass die 15 Personen einer Gruppe von über 30 äthiopischen Flüchtlingen angehörten, die Anfang Juli 2007 von Angehörigen des sudanesischen Geheimdienstes in Khartum und in der Provinz Blauer Nil festgenommen worden waren. Der UNHCR äußerte die Befürchtung, dass noch bis zu 20 weitere derzeit inhaftierte Flüchtlinge abgeschoben werden könnten. Ferner hieß es in der Erklärung des UNHCR, die sudanesischen Behörden hätten nicht auf die wiederholten Appelle reagiert, Informationen über die übrigen inhaftierten Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen und deren Abschiebung zu verhindern.
Sowohl unter den abgeschobenen als auch unter den nach wie vor inhaftierten Personen sollen sich mutmaßliche Mitglieder der bewaffneten Oppositionsgruppe "Oromo Liberation Front" (OLF) befinden, die in der Region Oromia gegen die äthiopischen Sicherheitskräfte kämpfen. In den vergangenen Jahren sind in Äthiopien mehrere tausend Angehörige der Volksgruppe der Oromo willkürlich inhaftiert und gefoltert worden.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Anfang Juli 2007 waren im Sudan mehrere hundert eritreische und äthiopische Staatsbürger festgenommen worden. Bei vielen der Inhaftierten handelte es sich nach vorliegenden Informationen um Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge. Einige der Gefangenen sollen sich im Gefängnis Omdurman in Khartum befinden, während der Haftort der übrigen bislang nicht bekannt bzw. von den Behörden nicht mitgeteilt worden ist. Einige von ihnen sind einem Gericht vorgeführt, der illegalen Einreise angeklagt und in einem Schnellverfahren zu Haftstrafen oder der sofortigen Ausweisung als illegale Migranten verurteilt worden.
Der Sudan ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen von 1951 und deren Zusatzprotokoll von 1967 sowie der Konvention der Organisation Afrikanischer Einheit (OAU) bezüglich der spezifischen Aspekte des Flüchtlingsproblems in Afrika und somit verpflichtet, niemanden in ein Land zurückzuführen, in welchem die Person der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wäre.
Die politischen Beziehungen zwischen der sudanesischen Regierung und den Regierungen von Äthiopien und Eritrea haben sich in jüngster Zeit verbessert. Die jüngsten Festnahmen von Äthiopiern folgten unmittelbar auf den Besuch des äthiopischen Außenministers im Sudan vom Juni 2007. Viele der Gefangenen lebten seit Ende der 70er Jahre als Flüchtlinge im Sudan, nachdem sie vor der damaligen Dergue-Regierung in Äthiopien geflohen waren. Bei anderen soll es sich um Gegner der Regierung von Meles Zenawi von Äthiopien handeln, die in den 90er Jahren oder in jüngerer Zeit als Flüchtlinge in den Sudan gekommen sind.
EMPFOHLENE AKTIONEN: Schreiben Sie bitte weitere Telefaxe oder Luftpostbriefe, in denen Sie
sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge am 27. September dieses Jahres 15 äthiopische Flüchtlinge nach Äthiopien abgeschoben wurden, und
darlegen, dass dies einen eindeutigen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention darstellt;
die Behörden auffordern, keine der inhaftierten äthiopischen Flüchtlinge oder Asylbewerber nach Äthiopien abzuschieben;
die Behörden an ihre Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Konvention der Organisation Afrikanischer Einheit (OAU) bezüglich der spezifischen Aspekte des Flüchtlingsproblems in Afrika erinnern, niemanden in ein Land zurückzuführen, in welchem die Person der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wäre;
um die Zusicherung bitten, dass die im Sudan inhaftierten Eritreer und Äthiopier vor Folterungen und Misshandlungen geschützt und menschenwürdig behandelt werden, sowie fordern, dass sie angemessen medizinisch versorgt werden und die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung vor Gericht anfechten können sowie umgehend Zugang zum UNHCR in Khartum erhalten.
APPELLE AN:
Field Marshal Omar Hassan Ahmad al-Bashir, Office of the President, People's Palace, PO Box 281, Khartoum, SUDAN (Staatspräsident - korrekte Anrede: Excellency)
Telefax: (00 249) 183 782 541
Professor Al-Zubair Bashir Taha, Ministry of Interior, PO Box 281, Khartoum, SUDAN
(Innenminister - korrekte Anrede: Dear Minister)
Telefax: (00 249) 183 774 339 ("FAO Minister of Interior")
KOPIEN AN:
Office of the Commissioner for Refugees, PO Box 1929, Khartoum 780201, SUDAN (Flüchtlingsbeauftragter der Regierung)
Telefax: (00 249) 183 780 622
Dr Abdel Moneim Osman Taha, Rapporteur, Advisory Council for Human Rights, Khartoum, SUDAN
(Menschenrechtsbeauftragter der Regierung)
E-Mail: human_rights_sudan ät hotmail.com
Kanzlei der Botschaft der Republik Sudan
S. E. Herrn Baha'aldin Hanafi Mansour
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Telefax: 030-8940 9693
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Dezember 2007 keine Appelle mehr zu verschicken.
RECOMMENDED ACTION: Please send appeals to arrive as quickly as possible, in Arabic, English or your own language:
- expressing deep concern that 15 Ethiopian refugees were forcibly returned to Ethiopia on 27 September in clear breach of the Convention relating to the Status of Refugees;
- calling on the authorities not to return the Ethiopian refugees and asylum-seekers now in custody to Ethiopia;
- reminding the authorities that they are obliged under the ICCPR, the Convention relating to the Status of Refugees and its Protocol and the OAU Convention Governing the Specific Aspects of Refugee Problems in Africa not to forcibly return anyone to any country where they would be at risk of torture or other serious human rights abuses;
- urging the authorities to ensure that all Ethiopian refugees detained in Sudan are treated humanely, provided with adequate medical treatment, allowed to challenge the lawfulness of their detention before a judicial authority and given immediate access to the UNHCR.
- Quelle
- http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/36EB5CCBBC4125CCC1257385005DA6a2?open
NADESHDA Mailbox e.V._ / 0211-9053863 (X.75) / 0211-9345453 (V.34)
http://www.nadeshda.org / Informationen aus Politik Umwelt Kultur
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