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Die Bundesregierung aendert das Gesetz ueber die Freiwilligendienste - ohne Konzept

Halstablette gegen Sehschwäche

Die Bundesregierung formuliert mit Hochdruck ein neues Gesetz für die Jugendfreiwilligendienste, um einen Fehler zu beheben, der entstand, als sie im Jahr 2003 mit Hochdruck ein neues Gesetz für die
Jugendfreiwilligendienste formulierte. Nebenbei versucht sie ein einfaches Steuerproblem mit einem komplizierten Freiwilligengesetz zu lösen.

Im Jahr 2003 wurde vergessen, die Taschengelder und anderen Zahlungen an Jugendliche im Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) von der Umsatzsteuer auszunehmen. Nun fordern bundesweit die Finanzämter Steuernachzahlungen und tun so, als wären die staatlich anerkannten Träger der Freiwilligendienste so etwas wie Leiharbeitsfirmen, die Arbeitskräfte an Betriebe verleihen. Dabei gibt es seit 2006 sogar eine EU-Richtlinie, die vorsieht, dass Maßnahmen der Jugendförderung - und das sind FSJ und FÖJ eindeutig - von Steuern zu befreien sind. Leider hat die Bundesregierung diese EU-Vorgabe noch nicht in nationales Recht umgesetzt und hat es anscheinend auch nicht vor. Stattdessen schnitzt das
Bundesfamilienministerium eifrig an einem Freiwilligengesetz, das Probleme löst, die bisher keine waren, und dabei wesentliche Fragen ungelöst lässt - einschließlich der Umsatzsteuerfrage.

Neues Problem Nummer 1: Die Freiwilligenjahre sollen künftig "Freiwilliger Dienst" heißen. Einerseits ist "Dienst" nicht gerade positiv besetzt, andereseits würden FSJ und FÖJ den gewissen Grad an Bekanntheit, den sie in Jahrzehnten erarbeitet haben, schlagartig verlieren. Die Umbenennung soll kommen, weil - neues Problem Nummer 2 - der Dienst künftig in Bröckchen möglich sein soll. Drei Monate hier, drei Monate da, neun Monate dort - irgend was zwischen sechs und 24 Monaten soll möglich sein. Das ist für manche Dienstmodelle zwar sinnvoll, vor allem die Auslandsdienste brauchen oft längere Einsatzzeiten, aber - ungelöstes Problem Nummer 1 - die Auslandsdienste werden im neuen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt, Dabei startet das Entwicklungsministerium gerade einen finanziell gut ausgestatteten Jugendfreiwilligendienst (www.weltwaerts.de), der das FSJ im Ausland und andere Dienste in starke Turbulenzen stürzt. Denn - ungelöstes Problem Nummer 2 - die Nachfrage nach Freiwilligendiensten ist zwar groß, aber das Geld reicht hinten und vorne nicht und ist sehr ungleich verteilt. Im FSJ im Inland zahlt der Bund 72 Euro Zuschuss pro Platz und Monat (plus 150 Euro Kindergeld), bei Wehrpflichtigen im FSJ gibt es 421 Euro monatlich, beim neuen Auslandsdienst gar 581 Euro.

Allerdings - ungelöstes Problem Nummer 3 - Rentenbeiträge erhalten Freiwillige nicht, Zivildienstleistende sehr wohl. Die kriegen sogar - ungelöstes Problem Nummer 4 - nette Fortbildungszuschüsse von bis zu 665 Euro pro Mann. Die Belohnungskultur im Freiwilligenbereich beschränkt sich auf ein Zeugnis und einen Ausweis, mit dem man vielleicht verbilligt ins Kino kommt. Das haben die Zivis auch. Bildungsgutscheine für Sprach- oder Computerkurse als Belohnung für das gesellschaftliche Engagement der Freiwilligen sind rosa Utopie. Der Anlass des ganzen Gesetzgebungsprozesses, die Umsatzsteuerpflicht, bleibt das ungelöste Problem Nummer 5: Durch gewundene Umverteilungen der Verantwortung zwischen Träger- und Einsatzstelle sollen Teile der Geldflüsse in FSJ und FÖJ steuerfrei werden - aber eben nur Teile, nicht die laufenden Verwaltungskosten.

Spätestens hier zeigt sich, dass ein Freiwilligengesetz gegen ein Steuerproblem so viel hilft wie eine Halstablette gegen Sehschwäche. Bleibt die Frage, warum das Bundesfinanzministerium sich ohne öffentliche Begründung, aber offensichtlich hartnäckig wehrt, das Umsatzsteuerproblem im Umsatzsteuergesetz zu lösen. Ein einziger neuer Absatz in §4 Nr. 25 würde genügen, das bestätigte sogar jüngst der Bundesrat. Danach könnte das Familienministerium noch mal in Ruhe überlegen, wohin es den bunten Zoo an Freiwilligendiensten künftig lenken will. Vielleicht wäre dann sogar Zeit, die Vorschläge einer bundesweiten Evaluation der Freiwilligenjahre zu berücksichtigen, die das Ministerum jüngst für gutes Geld hat erstellen lassen? An Sachverstand mangelt es nämlich bei den Freiwilligenjahren nicht, nur offensichtlich an der Weisheit der taktierenden Ministerien, die richtige Medizin zu wählen.

Rainer Borcherding

Der Autor ist Experte für Freiwilligendienste im Naturschutz und arbeitet in der Schutzstation Wattenmeer in Husum.
r.borcherding@schutzstation-wattenmeer.de

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DER RABE RALF - Die Berliner Umweltzeitung - Dezember 07 / Januar 08 Prenzlauer Allee 230 - 10405 Berlin - Tel. 030 / 44339147
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04.12.07    Matthias Bauer <matthias.bauer@grueneliga.de>
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