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Rettet die Wasserrahmenrichtlinie!

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Rettet die Wasserrahmenrichtlinie!

GRÜNE LIGA: Deutsche EU-Ratspräsidentschaft muss Rückschritte beim Gewässerschutz verhindern

Den Gewässerläufen und Flussauen kommt innerhalb des europäischen Schutzgebiets-Netzwerks "Natura 2000" und darüber hinaus eine herausragende Rolle zu. Doch der Schutz dieser Lebensräume und Ausbreitungs-Korridore konkurriert mit den Zielen von Gewässerausbau und -unterhaltung sowie mit dem Hochwasserschutz. Gut, dass die im Jahr 2000 verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einen Paradigmenwechsel in der europäischen Wassergesetzgebung vollzieht: Sie schreibt den "guten ökologischen Zustand" der Oberflächengewässer als zentrales Ziel fest und führt den Ökosystem-Ansatz in die Gewässerbewirtschaftung ein. Zudem sieht sie eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Die Wasserrahmenrichtlinie bezieht die Schutzziele gewässerbezogener Schutzgebiete ausdrücklich in die Bewirtschaftungsplanung ein. Damit erwächst der Wasserwirtschaft die Verpflichtung, einen aktiven Beitrag zum Erhalt des Natura-2000-Netzwerks zu leisten. Damit diese Verpflichtung greifen kann, ist es allerdings erforderlich, die Schutzziele für die gewässerbezogenen Natura-2000-Gebiete durch Managementplanungen zu konkretisieren.

Ein großes Defizit besteht noch immer in der mangelhaften Einbindung des Hochwasserschutzes in den Ansatz eines integrierten Flussgebietsmanagements. Daneben stellen Ausbauplanungen für Wasserstraßen im Rahmen der Transeuropäischen Netze (TEN-T) immense Bedrohungen gerade für die ökologisch wertvollsten Abschnitte der größten Flüsse Europas dar.

Hochwasserschutz ohne Naturschutz?

Auf europäischer Ebene wird derzeit über den Entwurf einer Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement beraten. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 soll darüber eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat erzielt werden. Eine zentrale Forderung der europäischen und deutschen Umweltverbände ist es, die Maßnahmen aus der Hochwasserrichtlinie an den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie auszurichten. Bewirtschaftungspläne und Hochwasserschutzpläne für dieselben Gewässer dürfen nicht unabhängig voneinander erarbeitet werden und konkurrierende Festlegungen enthalten. Die Erfahrungen mit der bisherigen Praxis in den Bundesländern lassen befürchten, dass ansonsten Planungen und Maßnahmen zum Hochwasserschutz regelmäßig die Ziele von Gewässer- und Naturschutz konterkarieren.

Dies wäre ein Rückschritt, der die gelungene Zusammenführung von Naturschutz und Wasserwirtschaft in der Wasserrahmenrichtlinie gefährden würde. Vorsorgemaßnahmen wie die Wiedergewinnung natürlicher Überflutungsgebiete in Auen muss der Vorrang vor technischen Maßnahmen eingeräumt werden. Damit böten sich auch Chancen für wichtige Beiträge zum Schutz der Artenvielfalt.

Gewässerqualität: Ringen um Bewertungsmethoden

Für die Beurteilung des Handlungsbedarfs an den Gewässern ist es von zentraler Bedeutung, mit welcher Datengrundlage und Methodik der ökologische Zustand der Gewässer beurteilt wird. Die Bewertungsverfahren werden auf europäischer Ebene im Rahmen der so genannten "Interkalibrierung" standardisiert. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sollte sich dafür einsetzen, dass dieser sich derzeit verzögernde Prozess zügig fortgeführt wird und tatsächlich alle biologischen Qualitätskomponenten umfasst, die laut Richtlinie für die Beurteilung des ökologischen Zustands vorgesehen sind. Anderenfalls stünde in Frage, wie eine EU-weit abgestimmte Gewässerbewirtschaftung im Sinne des Ökosystem-Ansatzes gewährleistet werden kann.

Erwartungen der Umweltverbände

Deutschland sollte im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft:

  1. bei der Abstimmung mit dem Europäischen Parlament dafür eintreten, dass sich die Hochwasserrichtlinie an den ökologischen Bewirtschaftungs-Vorgaben und an dem Zeitplan der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausrichtet und den Vorrang nichttechnischer Maßnahmen gewährleistet.
  2. als Gastgeber des Treffens der europäischen Wasserdirektoren, auf dem Aspekte der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie (CIS) zur Wasserrahmenrichtlinie beraten werden, dafür eintreten, dass die anspruchsvollen Umweltziele der WRRL nicht durch großzügige Ausnahmeregelungen gefährdet werden.
  3. einen gemeinsamen Standpunkt des EU-Ministerrates zur Prioritäre-Stoffe-Richtlinie anstreben, der EU-weite Emissionsgrenzen für wichtige Schadstoffe vorsieht. Solche Emissionsbegrenzungen sind ein zentraler Bestandteil des "kombinierten Ansatzes" der Wasserrahmenrichtlinie. Die Europäische Kommission will jedoch auf EU-weite Emissionsvorgaben verzichten und damit den von der WRRL vorgesehenen fortschrittlichen Ansatz aufgeben.

Tobias Schäfer, Michael Bender

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DER RABE RALF - Die Berliner Umweltzeitung - Februar/März 07 Prenzlauer Allee 230, 10405 Berlin, Tel. 030 / 443391-47, Fax -33 raberalf ät grueneliga.de, www.grueneliga-berlin.de/raberalf Liegt aus in Berliner Bibliotheken, Ökoläden, Kulturstätten... Ins Haus für halbjährlich 10 Euro, Probeexemplar kostenlos. Erscheint in geraden Monaten. Redaktionsschluss 10. des Vormonats. Nachdruck erwünscht, bitte Quelle angeben, Belegexemplar schicken. NEU: "Best of Rabe Ralf" im Raben-Serien-Archiv: www.grueneliga-berlin.de/rabeserien
26.01.07    DNR Matthias Bauer <Matthias.Bauer@dnr.de>
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