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Meldungen des Tages:
- Inhalt Inprekorr Nr. 424/425 (März/April) (Inprekorr)
- Italien: Romano Prodi unter Druck von links (Inprekorr)
- Die neuen Balkanstaaten: Die undurchsichtige Neudefinition
der Eigentums- und der nationalen Rechte (Inprekorr)
Message: 1
Date: Sun, 4 Mar 2007 21:35:37 +0100
From: "Inprekorr" <inprekorr@comlink.org>
Subject: [IPK] Inhalt Inprekorr Nr. 424/425 (März/April)
To: "Inprekorr-L" <inprekorr-l@lists.trilos.net>
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Internationale Pressekorrespondenz (Inprekorr)
Nr. 424/425 März/April 2007
ITALIEN
Romano Prodi unter Druck von links, Flavia D'Angeli
POLEN
Die polnische Bewegung für das Recht auf Abtreibung - immer noch in einer
verzwickten Lage, Katarzyna Gawlicz
BALKAN
Die neuen Balkanstaaten: Die undurchsichtige Neudefinition der Eigentumsund
der nationalen Rechte, Catherine Samary
Erste Schritte der Arbeiterbewegung in Bosnien-Herzegowina, Goran Markovic
KUBA
Der Castrismus nach Castro, Janette Habel
BOLIVIEN
Das Labyrinth der bolivianischen Revolution (Teil 2), Pablo Stefanoni
ÖKONOMIE
Der Mythos der Mikrokredite, Alexander Cockburn
Der Kampf für die Annullierung der Schulden in historischer Perspektive,
Eric Toussaint
Der Protektionismus als Mittel alternativer Politik?, Michel Husson, Jacques
Sapir
WELTSOZIALFORUM
Abschlusserklärung des VII. Weltsozialforums
"Die Internationale"
Diskussion: Arbeitsplatzvernichtung, Sozialabbau, Ausgrenzung und Armut: Der
Kapitalismus ist das Problem, nicht die Lösung!, RSB
Diskussion: Zum Stand der Parteifusion - Eine Kurskorrektur ist dringend
nötig, isl
Bestellungen: Verlag Neuer Kurs, Dasselstr. 75-77, D-50674 Köln
Doppelheft: 4 EUR; Schnupperabo: Ein Vierteljahr für 5 EUR
Jahresabo: 20 EUR (Inland), 12 EUR (ermäßigt), E-Abo 50%
Artikel im CL-Datennetz: cl.medien.inprekorr
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Message: 2
Date: Sun, 4 Mar 2007 21:37:25 +0100
From: "Inprekorr" <inprekorr@comlink.org>
Subject: [IPK] Italien: Romano Prodi unter Druck von links
To: "Inprekorr-L" <inprekorr-l@lists.trilos.net>
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- Italien
-
Die Bilanz der Beteiligung der PRC (Partei der Kommunistischen
Wiedergründung) an der von Prodi geführten Mitte-Links-Regierung ist
niederschmetternd. Zu diesem Ergebnis kamen die GenossInnen von Sinistra
Critica (Linke Kritik), eine Strömung in der PRC, auf ihrer Konferenz. Um
die Opposition auch über die Reihen der Partei hinaus zu verbreitern,
beschlossen sie, sich als Assoziation zu konstituieren.
Nach zweitägiger Diskussion am 27. und 28. Januar mit über 400 Teilnehmern
beschloss Sinistra Critica, eine eigene Assoziation zu gründen, ohne sich
deshalb von der PRC abzuspalten.
Die Eröffnungsrede hielt ein Genosse des Widerstandskomitees aus Vicenza,
das gegen die Erweiterung der NATO-Basis kämpft. Er führte aus, wie die
Regierung die Erwartungen der Bevölkerungsmehrheit nach Frieden verraten hat
und rief zur Teilnahme an der landesweiten Demonstration am 17. Februar auf.
Anschließend nahm Giorgio Cremaschi von der MetallerInnengewerkschaft FIOM
die Sozialpolitik der Regierung und besonders die unlängst angekündigte
Renten"reform" ins Visier. Elisa Coccia von der Bewegung der Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Queer (LGBTQ) kritisierte das feige
Lavieren der Regierungskoalition Unione in der Frage der
Homosexuellenrechte, denen die in anderen europäischen Ländern gängige oder
geplante Gleichstellung der Lebensgemeinschaften verweigert wird. Daniel
Bensaïd von der französischen LCR erinnerte an die Notwendigkeit, die
antikapitalistische Linke auf europäischer Ebene zu vernetzen.
Sodann wurde die neoliberale und Kriegstreiberpolitik bilanziert, die in den
vergangenen 15 Jahren sowohl von der Rechten als auch von Mitte-Links an der
Regierung betrieben wurde. Mit Verweis auf die Verabschiedung des
Haushaltsplans für 2007 -- dessen Dimension des Sozialabbaus einmalig in der
Geschichte der Republik ist -- die Truppenentsendung in den Libanon, den
fortdauernden Militäreinsatz in Afghanistan und die unverminderte
Unterordnung in Fragen des Zivilrechts und der Trennung von Kirche und Staat
unter das Diktat des Vatikan unterstrichen die GenossInnen der Sinistra
Critica, wie dringlich die Schaffung einer linken Opposition zu dieser
Regierung ist, um dem wachsenden Unmut in der italienischen Bevölkerung
gerecht zu werden.
Es reicht mittlerweile nicht mehr aus, sich auf den parteiinternen
politischen Kampf zu beschränken, wie dies noch vor Eintritt in die
Regierung der Fall war. Vielmehr muss jetzt eine Opposition zur politischen
Linie der PRC-Mehrheit organisiert werden, da diese inzwischen die
neoliberale Politik mitverantwortet und mehr und mehr als Bremser der
Mobilisierungen der Betroffenen gegen diese Politik wirkt. Die anstehende
Organisationskonferenz der PRC wird Gelegenheit bieten, die Resonanz dieser
Opposition in der zunehmend passiven und ratlosen Basis zu testen.
Die Assoziation der Sinistra Critica versteht sich als Instrument für
autonome politische Initiativen. Ihre Aufgabe ist es aufzuzeigen, dass eine
andere "Rifondazione Comunista" aufgebaut werden kann, die ihren
antikapitalistischen Anspruch nicht aufgibt. Wie es in der Diskussion
formuliert wurde, "wird die aktuelle Linie der PRC von der Basis nur mangels
Alternative und aus Furcht vor der Wiederkehr einer Regierung Berlusconi
toleriert. Und wir müssen mit unseren bescheidenen Kräften beweisen, dass
eine solche Alternative durchaus möglich ist!" In verschiedenen Beiträgen
wurden die Achsen einer solchen Opposition zur Regierungspolitik umrissen,
die von einem wirklichen Engagement in den sozialen Bewegungen als treibende
Kraft der Mobilisierungen ausgehen muss.
Den Schluss der Konferenz bildeten Redebeiträge von Salvatore Cannavò und
Franco Turigliatto, Abgeordneter bzw. Senator der PRC und der Sinistra
Critica, die noch einmal ihre Weigerung bekräftigten, im kommenden März für
die Verlängerung des Militäreinsatzes in Afghanistan zu stimmen, auch wenn
die Regierung -- die im Senat über nur eine Stimme mehr als die Rechte
verfügt -- damit die Vertrauensfrage verknüpft. Denn "wenn es um Krieg geht,
darf eine Regierung wohl gestürzt werden und eine Linke ist nicht mehr
links, wenn sie es hinnimmt, den Krieg zu unterstützen."
Übersetzung: MiWe
Flavia D'Angeli ist Mitglied von Sinistra Critica sowie der italienischen
Sektion der IV. Internationale.
Aus: Inprekorr Nr. 424/425 (Internationale Pressekorrespondenz)
Nachdruck gegen Quellenangabe und Belegexemplar erwünscht
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Bestellungen: Verlag Neuer Kurs, Dasselstr. 75-77, D-50674 Köln
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Jahresabo: 20 EUR (Inland), 12 EUR (ermäßigt), E-Abo 50%
Artikel im CL-Datennetz: cl.medien.inprekorr
Artikel im Internet: http://inprekorr.de
Message: 3
Date: Sun, 4 Mar 2007 21:42:27 +0100
From: "Inprekorr" <inprekorr@comlink.org>
Subject: [IPK] Die neuen Balkanstaaten: Die undurchsichtige
Neudefinition der Eigentums- und der nationalen Rechte
To: "Inprekorr-L" <inprekorr-l@lists.trilos.net>
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- Balkan
-
Die neuen Balkanstaaten: Die undurchsichtige Neudefinition der Eigentumsund
der nationalen Rechte
Die Krise Jugoslawiens führte zu einer Desintegration des gesellschaftlichen
Eigentums und zu einer Transformation des Inhalts des Begriffs "Nation"
zugunsten von neuen Staaten: Diese haben sich das allgemeine Recht
angeeignet, in den Gebieten, in denen sie die Nation neu definiert haben,
die Reichtümer zu privatisieren. Die Änderung der Eigentumsverhältnisse und
die Transformation der nationalen Rechte sowie der Verlust
gesellschaftlichen Zusammenhalts, den sie mit sich brachten, stehen im
Mittelpunkt des endlosen Auseinanderbrechens der früheren jugoslawischen
Föderation und der instabilen Beziehungen zwischen den neuen Balkanstaaten.
Doch diese Fragen betreffen auch den Aufbau Europas insgesamt.
Von Catherine Samary
Seit dem Ende des NATO-Krieges (März-Juni 1999), der zur Errichtung des
UNO-Protektorates im Kosovo [albanisch: in Kosova] führte, versucht die
Europäische Union (EU) im "westlichen Balkan" eine regionale Vorgehensweise
mit einer Einzelfallbehandlung der aus dem Auseinanderbrechen der früheren
jugoslawischen Föderation entstandenen Staaten zu verbinden. Darin zeigt
sich die Angst vor dem Dominoeffekt der jeweiligen Einzelentscheidungen --
z. B. die Auswirkung einer möglichen Unabhängigkeit des Kosovo auf die
FYROM [1] (Mazedonien) oder auf Bosnien-Herzegowina (BiH), sowie der Wille,
diesen Risiken durch die euroatlantische Integration zu begegnen. Diese
Integration könnte jedoch rein militärisch bleiben.
Der Aufbau einer "Marktwirtschaft" wurde als Ziel des "Übergangs"
hingestellt. Hinter dieser unbestimmten Formulierung verbarg sich in
Wirklichkeit die Restauration des Kapitalismus durch die Verallgemeinerung
der Waren- und somit Geldbeziehungen mit der Errichtung und Entwicklung von
Kapital-, Arbeits- und Dienstleistungsmärkten. Die Privatisierungen sind in
den Augen der Washingtoner Experten, die an der Spitze der Institutionen der
Globalisierung stehen, und der Europäischen Union das "Kennzeichen" des
Bruchs mit den früheren Systemen, die sich auf den Sozialismus beriefen,
geworden. Auf dieser Grundlage wird beurteilt, in wieweit die angestrebten
Ziele erreicht worden sind. Der normative und systematische Aspekt dieses
Kriteriums zeigt sich auch in den Protektoraten, die in BiH und dem Kosovo
eingerichtet worden sind, sodann in den Zielen des Stabilitätspaktes für
Südosteuropa [2] und in den "Kopenhagener Kriterien" von 1993, die die
Bedingungen eines Beitritts zur EU zusammenfassen.
Doch diese Orientierung bringt einerseits die sozialen Schutzmaßnahmen in
Gefahr, weil sie mit dem Selbstverwaltungsstatut der vormaligen Formen des
gesellschaftlichen Eigentums verbunden waren, und führt außerdem zu einer
endlosen Desintegration der früheren Föderation. Der wirkungslose Charakter
der Rezepte -- sofern man als einfaches Kriterium ihrer Wirksamkeit die
Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen und den Zusammenhalt der
Gesellschaft hernimmt -- hat sich auf dramatische Weise gezeigt: Für die
"Übergangsgesellschaften", in denen es keinen Krieg gab (von den andern erst
gar nicht zu reden) hat die Weltbank die Bilanz der ersten zehn Jahre des
Übergangs als einen wahren und geschichtlich einmaligen Sturzflug beim
Anstieg von Armut und Ungleichheit beschrieben. Aber die Legitimität dieses
Prozesses wird selten in Frage gestellt.
Wer hatte im früheren Jugoslawien das Recht, Privatisierungen durchzuführen?
DAS ERBE TITOS: DIE EIGENTUMS- UND NATIONALEN RECHTE ALS FAKTOREN DER
ANNÄHERUNG UND DER STABILISIERUNG
In der letzten jugoslawischen Verfassung von 1974 hatten die Eigentumsrechte
einen "gesellschaftlichen" ["sociétal"] Inhalt bekommen; dies war eine
Reaktion auf zuvor aufgetauchte Tendenzen. Man wollte explizit jede
Aneignung von Rechten der Leitung und der Veräußerung (Verkauf, Übertragung)
dieses kollektiven Eigentums durch den Staat sowohl auf der Ebene
Jugoslawiens wie auch der Teilrepubliken untersagen. Die Verfassung verbot
auch jede Form von Gruppeneigentum, die die Leitung und das Recht auf
Verkauf von gesellschaftlichen Errungenschaften, die nur den
Unternehmenskollektiven zustanden, ermöglicht hätte.
Doch die Bürokratisierung des Systems der Einheitspartei hatte die Tendenz,
die Funktionsprivilegien mehr und mehr mit der Zunahme der Macht der
Republiken und Provinzen zu verbinden. Daraus ergab sich eine wachsende
Transformation der Republiken und Provinzen zu Basiseinheiten des Systems --
in Wirklichkeit rivalisierten sie mit den anderen von der Verfassung
anerkannten Subjekten, den ArbeiterInnen der Selbstverwaltung und den
"Völkern".
Parallel zur Infragestellung der Selbstverwaltungsrechte wurde auch der Sinn
oder die Tragweite der Begriffe "Nation" oder "Volk", wie sie unter Tito
verstanden wurden, in der Krise verändert. Die Transformation des Staates
auf "völkischer" Grundlage stand im Mittelpunkt des doppelten Prozesses, der
die Eigentums- und die Rechte der "Völker" beschnitt.
In der jugoslawischen Verfassung wurde die Staatsbürgerschaft (die zivilen
Rechte und Pflichten, die sich auf das ganze Territorium bezogen, das vom
gemeinsamen Staat verwaltet wurde) vom Begriff der subjektiven und
historischen "Völker" oder der "Nation" ("narod" im ethnisch-nationalen Sinn
der "Volksgruppe") unterschieden. Man war BürgerIn Jugoslawiens (und der
Republiken als Staaten) und gehörte außerdem zu einem der sechs
konstituierenden slawischen Völker (Serben, Kroaten, Slowenen, Mazedonier,
Montenegriner -- und seit den sechziger Jahren bosnische Muslime) oder zu
einer minoritären nationalen Gemeinschaft.
Für die kommunistischen Führungen, die dieses System theoretisiert hatten,
sollten diese beiden Ansätze (Bürgerrecht/Volk) und die gemeinsame
Verwaltung des Erbes als gesellschaftliches Eigentum sowohl die Anerkennung
der Verschiedenheit als auch die Einheitlichkeit der individuellen und
gesellschaftlichen Bürgerrechte, die unabhängig von der Volkszugehörigkeit
die gemeinsame Anbindung an den jugoslawischen Bundesstaat begründeten,
ermöglichen. Die gesellschaftliche (Klassen-)Realität und die allgemeine
Verbesserung des Lebensstandards reduzierten die Unterschiede in der
Entwicklung und sollten eine Überwindung der Nationalismen als Ideologien
der Spaltung ermöglichen.
Gleichzeitig sollte die Anerkennung der Nationen (oder Völker) auf
historischen und subjektiven Grundlagen die in den Kämpfen der Vergangenheit
und im Widerstand gegen den Druck der Assimilierung und des Unitarismus des
ersten Jugoslawien oder in den Bruderkriegen im Zweiten Weltkrieg
ausgedrückten Erwartungen befriedigen. Die anerkannten Nationen besaßen
unabhängig von ihrer zahlenmäßigen Bedeutung bestimmte Rechte: Dies führte
in der Föderationskammer zu einem Funktionieren im Konsensprinzip oder zu
einer kollegialen Präsidentschaft, in der jede Republik oder Provinz in
gleicher Weise repräsentiert war und es eine jährliche Rotation der
Präsidentschaft gab. Es gab auch kein mit den Völkern verbundenes
Territorialprinzip: Die Geschichte der Kriege und der Grenzziehungen, die
Geschichte der wechselnden Staaten und Kräfteverhältnisse hatte zu
Vermischungen und Bevölkerungsverschiebungen geführt, deren Ergebnis in
einer Verteilung von Völkern auf verschiedene Republiken bestand. Die Völker
(Nationen) Jugoslawiens wurden als solche anerkannt -- auch wenn sie in
einer Republik eine Minderheit waren -- und dies unabhängig vom jeweiligen
Prozentsatz. So waren die Serben in Kroatien (damals etwa 20% der
Bevölkerung) ein die Republik konstituierendes "Volk". Genauso war
Bosnien-Herzegowina ein Staat seiner drei Völker -- des serbischen (etwa 33%
der bosnischen Bevölkerung), des kroatischen (ungefähr 18%) Volkes und der
bosnischen Muslime (etwas über 40%) -- ohne dass auf ihre Größe oder ihre
Verteilung auf die Republik geachtet wurde.
Der jugoslawische Rahmen ohne Binnengrenzen und die nicht
territorialisierten gesellschaftlichen Rechte auf der Grundlage des
gesellschaftlichen Eigentums erleichterten die Binnenmigration und die
Möglichkeiten zur Vermischung.
Bei den neuen, in der Zeit Titos anerkannten Nationen -- die Mazedonier und
die bosnischen Muslime [3] -- zeigten sich sicherlich auch spezifische Ziele
des Regimes (insbesondere die Festigung der Grenzziehung gegenüber Bulgarien
oder der Ausgleich zwischen dem serbischen und dem kroatischen
Nationalismus), aber es achtete auch auf die wirklich ausgedrückten
Erwartungen und Frustrationen, die auf das erste Jugoslawien nach dem Ersten
Weltkrieg zurückgingen. In jedem Fall gehörten sie nunmehr zum historischen
und subjektiven Erbe.
Für die Fragen der Identität bestanden somit keine fingierten normativen
Grundlagen: die Erklärung der Zugehörigkeit zu einem Volk ergab sich in den
Volkszählungen aus einer individuellen und subjektiven Entscheidung -- man
musste weder eine nationale Zugehörigkeit abstreiten noch sie "beweisen" und
man konnte sich auch "nicht entscheiden"; es gab in den letzten
Volkszählungen sogar einige Hunderttausend Bürger und Bürgerinnen, die als
Volkszugehörigkeit "jugoslawisch" angaben, während früher die jugoslawische
Zwangsjacke abgelehnt wurde. Der jugoslawische Rechtsrahmen und die
fehlenden Grenzen machten die Frage des Territoriums zu einer nachrangigen
Frage. Doch die Anerkennung der Diversität bedeutete auch die Anerkennung
der unterschiedlichen Geschichte und Kulturen (in einem breiten Sinn, wobei
auch die Rolle der Religionen im früheren osmanischen Reich Eingang fand).
In diesem Sinn hatten die verschiedenen Verfassungen des Jugoslawien unter
Tito die Völker als Basiseinheiten anerkannt, die über das Recht auf
Selbstbestimmung verfügten -- jede Veränderung von Grenzen musste im Konsens
herbeigeführt werden. Aber die Form der Entscheidungsfindung war nicht genau
festgelegt worden. Das Auseinanderbrechen der Föderation sollte genau diese
bedeutsame Frage aufwerfen.
DIE FAKTOREN DER INSTABILITÄT DES SYSTEMS
Diese Verschiedenheit war ein attraktiver Reichtum -- sofern sie nicht von
der Logik der Einheitspartei, den mit Funktionen verbundenen Privilegien und
der Macht der Bürokratie erstickt wurde. Und solange sie nicht von einer
separatistischen nationalistischen Logik bedroht wurde. Außerdem drückten
sich darin die Frustrationen derjenigen aus, die sich durch die
Nichtanerkennung als "Volk" diskriminiert fühlten -- was zum Auftauchen der
albanischen Frage führte.
Auf folgenden Ebenen blieb das System zerbrechlich:
- /Die Ungleichheiten des Status -- die albanische Frage/
Die nicht-slawischen Gemeinschaften -- besonders die Ungarn in der Vojvodina
und die Albaner im Kosovo, in Mazedonien und in Montenegro -- die sich auf
einen andern Staat außerhalb der Föderation beziehen konnten (abgesehen von
den Roma, einer staatenlosen ethnischen Gemeinschaft) wurden nicht als
Basissubjekte, die Jugoslawien gegründet hatten, angesehen, und verfügten
somit nicht über das Selbstbestimmungsrecht. Doch die Geschichte, die zur
Verteilung der Serben auf mehrere Republiken geführt hatte, hatte auch zur
Aufteilung der Ungarn und der Albaner geführt (von letzteren lebten etwa die
Hälfte auf dem Gebiet Jugoslawiens). Die Anerkennung als serbische Provinzen
-- der Vojvodina mit einer starken ungarischen Minderheit und des Kosovo mit
albanischer Mehrheit -- war auf dem Gebiet der Verfassung durchaus keine
Kleinigkeit. Und der Anspruch auf gleichen Status führte das Regime dazu,
ihre Rechte zu verändern.
Die AlbanerInnen in Jugoslawien, die vor allem im Kosovo (ca. 80% der
dortigen Bevölkerung) und in Mazedonien (25%) leben, waren viel zahlreicher
und weisen größere ethnische Besonderheiten auf als die Montenegriner, die
als "Volk" anerkannt worden waren. Aber diese Ungleichheit im Status war in
Wirklichkeit das Ergebnis des Schismas von 1948 zwischen Tito und Stalin: Es
zwang die jugoslawischen Kommunisten zu einem Rückzug in ihrem
jugoslawischen Projekt, weil sich ein Konflikt mit dem albanischen Nachbarn
Enver Hoxha ergab, der lieber den fernen "großen Bruder" in der UdSSR
unterstützen wollte als den Nachbarn Tito. Doch die "Exkommunikation" des
Titoismus durch Moskau setzte dem Projekt einer Balkankonföderation [4] mit
den Nachbarstaaten ein Ende. Dieses Projekt hätte eine egalitäre Behandlung
der Albanerfrage, insbesondere im Kosovo, erleichtert; entsprechende
Vorschläge wurden im Verlauf des Zweiten Weltkriegs gemacht.
Die anfängliche Unterdrückung der albanischen Bevölkerung im Kosovo -- die
einzige, die sich gegen die Gründung des neuen Jugoslawien zur Wehr setzte
-- war auch von einem Belgrader Zentralismus über die Provinz begleitet, der
den serbischen Nationalismus zufrieden stellen sollte.
Aber die allgemeinen Tendenzen zu einer größeren Dezentralisierung und
Föderalisierung durch die Reformen von 1965, die Demonstrationen der
AlbanerInnen 1968 im Kosovo zugunsten des Republikstatus und die sowjetische
Intervention in die CSSR (die von Jugoslawien und Albanien verurteilt wurde,
wodurch sich eine Phase der Annäherung ergab) änderten die Orientierungen
maßgeblich, wenn auch in widersprüchlicher Form.
Trotz der Unterdrückung der Demonstrationen verwandelte die Verfassung von
1974 den Kosovo in ein Gebilde, das einer Republik vergleichbar war (wobei
in allen Institutionen der Provinz eine albanische Mehrheit etabliert
wurde).
Um den als Diskriminierung angesehenen Status einer "Minderheit" zu
vermeiden, erfand das Tito-Regime den Begriff der "Nationalität"
(narodnost), die ohne Selbstbestimmung und somit von der "Nation" (narod)
unterschieden blieb, die aber ansonsten im Wesentlichen gleiche Rechte haben
sollte. Insbesondere sollte die lokale Sprache offiziell werden und eine
Universität in albanischer Sprache eingerichtet werden, die einen massiven
Zustrom von jungen AlbanerInnen in die höhere Bildung ermöglichte. Das Ganze
geschah im Zuge einer Annäherung an das benachbarte Albanien.
Belgrad verlor die Kontrolle über die schulischen und universitären
Programme -- und dies im Rahmen einer allgemeineren Tendenz zur
Dezentralisierung der Leitung der Universitäten. Die serbische Bevölkerung
verließ zum Teil die Provinz, um in die reiche Vojvodina zu gehen, auch aus
Gründen des sozioökonomischen und des kulturellen Drucks (der Kosovo war arm
und die Erde unzureichend, um eine wachsende albanische Bevölkerung zu
ernähren; die SerbInnen gingen lieber in die Vojvodina, wo sie kulturell von
einer serbischen Mehrheit umgeben waren).
Schließlich erhielten der Kosovo und die Vojvodina in der Verfassung von
1974 in den Instanzen der Föderation die gleiche Vertretung und dieselben
Rechte wie die Republiken -- obgleich beide formal serbische Provinzen
blieben (daher die Benennung als Quasi-Republiken). Aus diesem Widerspruch
ergab sich auf beiden Seiten eine Quelle der Frustrationen und der
wachsenden Spannungen.
Die Albaner verfügten noch immer nicht über denselben Status und mussten
(offensichtlich zu Recht) befürchten, dass Belgrad die Doppeldeutigkeit der
Quasi-Republik im Sinn des Abbaus von Rechten in Frage stellen würde; in
Belgrad wurde die Bilanz des Titoismus als für die SerbInnen negativ
bewertet, weil ihr früher dominierender Status als Mehrheit in Frage
gestellt worden war, was zu einer zunehmenden Unsicherheit für die
serbischen Minderheiten führte.
- /Die sozioökonomischen und politischen Faktoren der Krise:/ Die fehlende
Transparenz und Demokratie, die Konsolidierung der Bürokratien, verbunden
mit der Staatsmacht der Republiken und Provinzen.
Das System der Einheitspartei produzierte auch in seiner weichen,
titoistischen Variante, und trotz der beträchtlichen Gewinne beim
Lebensstandard und bei den Rechten, Bürokratismus und Repression, die die
Tragweite und die Wirksamkeit der geschilderten gesellschaftlichen und
nationalen Rechte aushöhlten, die bis in die siebziger Jahre hinein
zugenommen hatten. Das Fehlen von adäquaten kollektiven und demokratischen
Entscheidungsmechanismen begrenzte den Horizont der Selbstverwaltung auf
lokale und kurzfristige Entscheidungen, was zu Verschwendung, zu
Verschuldung und zu makro-ökonomischen Ungleichgewichten führte. Die
Elemente der Umverteilung im System wurden unter dem Druck der reichen
Republiken abgeschwächt; doch sie wurden auch durch verschwenderischen und
bürokratischen Gebrauch in ihrer Wirkung in den begünstigten Republiken und
Provinzen beschnitten. Der Abstand im Einkommen pro Einwohner nahm
schließlich wieder zu, obwohl insgesamt Fortschritte zu verzeichnen waren.
Und wegen des Fehlens einer pluralistischen Diskussion, die die Gründe für
das schlechte Funktionieren herausarbeiten und alle Bürokratien in Frage
hätte stellen können, gewannen nationalistische Interpretationen an Boden,
wobei jeder "dem andern" die Gründe für die Ineffizienz in die Schuhe schob
und sich als diskriminiert hinstellte.
In anderen Worten, es gab reale innere, politische und sozioökonomische
Ursachen für die ungenügenden Leistungen und die Krise. Aber das kann nicht
bedeuten, dass ein multiethnischer Bundesstaat oder eine Konföderation an
sich künstlich oder unmöglich wären.
- /Die ethnische Territorialisierung der Eigentumsrechte/ [5]/ und des
Nationalstaats -- also der Zusammenbruch der Föderation --/ entsprachen dem
Interesse der Mehrheit der Bürokratien der früheren Staatspartei (mit
Ausnahme der Armee, deren Privilegien und vorherrschende Ideologie organisch
und historisch mit dem jugoslawischen Bundesstaat verbunden waren). Bevor
die Staatsmacht privatisieren konnte, musste sie sich das Recht zu
privatisieren aneignen; dies stand im Widerspruch zum "gesellschaftlichen",
nicht territorial gebundenen Charakter des gesellschaftlichen Eigentums.
- /Die von außen kommenden Faktoren der Krise --/ der Druck der Gläubiger
vom Internationalen Währungsfonds (IWF) in den achtziger Jahren im Rahmen
der globalen Krise der sozialistischen Projekte in dieser Zeit --
begünstigten in Jugoslawien wie anderswo neoliberale Antworten. Doch die
Privatisierungen stießen sich mit den Charakteristiken des Gesamtsystems:
den Eigentumsrechten und den multinationalen Dimensionen der Föderation und
der Republiken.
Die Entscheidungsprozeduren konnten nicht demokratisch und legal sein, eben
weil es darum ging, grundlegende Rechte des Systems in Frage zu stellen. Der
Prozess wurde hinter einer Instrumentalisierung von Angst und Gewalt
versteckt, um die Bevölkerung dahin zu treiben, sich von einer Logik der
Solidarität abzuwenden und sich auf den Schutz der jeweiligen Gemeinschaft
durch den jeweils neuen Staat zu beziehen.
DIE ÄHNLICHKEIT IM VERHALTEN DER SERBISCHEN UND ALBANISCHEN MINDERHEITEN
GEGEN ÜBER DEN NEUEN VERFASUNGEN UND DER VOLKSABSTIMMUNG ÜBER DIE
SELBSTBESTIMMUNG
Demoratische Prozeduren können als solche nur anerkannt werden, wenn sie auf
einem bestimmten Gebiet auch von der Mehrheit akzeptiert werden. Insofern
die nationalen Fragen ein sensibles und umstrittenes Feld sind, konnten die
Abstimmungen nur Indikatoren sein, aber die Boykottaufrufe, die massiv
befolgt wurden, waren hinsichtlich eines entscheidenden Problems genauso
bedeutsam. Die vom früheren französischen Justizminister Badinter geleitete
Juristenkommission, die von der EU eingesetzt wurde, hatte zur Lage in
Kroatien und Bosnien-Herzegowina zur Vorsicht mahnende Ansichten geäußert.
Doch sie wurde überhört.
- Die SerbInnen hatten das Referendum in Kroatien boykottiert, weil die neue
Verfassung ihnen zu Anfang der neunziger Jahre ihren Status als Volk
wegnahm. Ihre Ängste wurden von den aus Belgrad gekommenen Milizen
instrumentalisiert, die sie gegen ihre kroatischen Nachbarn in den
selbsternannten "autonomen serbischen Regionen" in eine gewaltsame Sezession
trieben. Aber was sie als potentielle Bedrohung wahrnahmen, verwandelte sich
in eine Realität: Im Verlauf des Sommers 1995 ging die kroatische Armee (im
Schatten der an der muslimischen Enklave Srebrenica von bosno-serbischen
Milizen begangenen Massaker, die die Aufmerksamkeit der Medien auf sich
zogen) zur "ethnischen Säuberung" von mehreren Hunderttausend SerbInnen über
-- was ihren Anteil in Kroatien von 12% auf 5% reduzierte. Alles geschah
unter den Augen des Internationalen Strafgerichtshofs für das frühere
Jugoslawien in Den Haag. [6]
- Auf analoge Weise hatten die AlbanerInnen des Kosovo die Wahlen und
Institutionen, die im Rahmen der neuen Verfassung von Serbien gegen die
Provinz durchgedrückt worden waren, boykottiert. Sie riefen die autonome
Republik Kosovo aus, wählten ein Parlament und ihren Präsidenten Ibrahim
Rugova. Bis 1998 organisierten sie auf friedliche Weise und getrennt ihre
politischen Institutionen, das Schulwesen und den Gesundheitsdienst ihres
Landes. Die Blockade und das Schweigen bei den Verhandlungen in Dayton
(1995) über den Kosovo, die die Macht von Belgrad konsolidierten, führten zu
einer Kritik an der pazifistischen Strategie: Es entstand die
Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) mit dem Willen, den Konflikt gewaltsam zu
internationalisieren. Dabei wurde sie vom Versprechen der USA ermutigt, im
Falle "exzessiver" Repression Belgrad zu bombardieren.
- In Mazedonien führte die Verfassung von 1991 zum gleichen Boykott des
Referendums über die Unabhängigkeit von Seiten der AlbanerInnen. Es wurden
nur ein "Volk" (die slawischen Mazedonier) und ihre offizielle Sprache
anerkannt. Die vom mazedonischen Präsidenten Gligorov getroffenen Maßnahmen,
Parteien der Albaner in die Regierung aufzunehmen, sollten den Ausbruch von
Gewalttätigkeiten verschieben. Trotzdem sollte die Benachteiligung im Status
der AlbanerInnen, und insbesondere in ihrer Sprache sie -- mit einer
gewissen Notwendigkeit -- für die Entwicklung der Lage im Kosovo empfänglich
machen.
NATIONALE RECHTE UND PRIVATISIERUNGEN: DAS KOSOVO-SYNDROM
Der Kosovo stellt ein extremes, doch bezeichnendes Symbol dar. Im
Allgemeinen haben die Privatisierungen das territorialisiert, was
gemeinsamer Besitz der jugoslawischen Völker war, wobei die
gesellschaftlichen Rechte des früheren Eigentums abgeschafft wurden. Die
Führer Serbiens suchten ihr Recht auf Aneignung des Kosovo auf der Grundlage
nationaler Herrschaft als Mehrheit auf der Ebene der Republik durchzusetzen
-- und dies auf dem Rücken der AlbanerInnen, aber auch, indem sie die Rechte
der jeweiligen Bevölkerungen aller betroffenen Nationalitäten mit Füßen
traten. Möchten die Führer der Kosovo-AlbanerInnen ihrerseits den Kosovo auf
ähnlicher Grundlage in ihre Gewalt bringen, indem sie das Ausmaß der
Territorialisierung ändern? Und können sie dies tun, indem sie sich auf die
euroatlantischen Institutionen stützen, die das internationale "Recht des
Stärkeren" propagieren, also die Willkür?
Die von uns aufgeworfene Frage -- wer hat das Recht, in den früheren
Republiken und Provinzen des titoistischen Jugoslawiens Privatisierungen
durchzuführen -- nimmt hier einen Inhalt in drei wahrnehmbaren Dimensionen
an: Die Rivalität zwischen Belgrad (serbische Mehrheit), Prischtina
(albanische Mehrheit) und den äußeren Mächten, die das Protektorat leiten
(Herrschaftsbeziehung und mögliche Rivalitäten). Die Konflikte mit Belgrad
über die Eigentumsfragen standen in der Tat im Zentrum der Verhandlungen vom
23./24. März 2006, die von Stephan Lehne, einem Gesandten der EU, über den
endgültigen Status geführt wurden: "Serbien fordert einen Stopp der
Privatisierungen im Kosovo" [7] war ein Artikel aus Prischtina vom 30. März
betitelt. Laut Verfassung von Serbien-Montenegro -- aber auch für das nun
getrennte Serbien -- stellt der Kosovo nach wie vor eine serbische Provinz
dar.
Doch das Protektorat macht die Angelegenheit nur noch deutlicher, aber auch
den Zwangscharakter der Privatisierungen als Kriterium eines "gelungenen"
Transformationsprozesses der Gesellschaften.
Was jedoch die "ethnisierten" Formulierungen im Kosovo wie im übrigen
Ex-Jugoslawien verschweigen, ist die Existenz einer vierten Dimension, die
unsichtbar bleibt, weil sie von den bestehenden Kräfteverhältnissen
ausgelöscht wird: das legale Eigentum im früheren, titoistischen
Jugoslawien. Es handelt sich dabei um die Selbstverwaltung der Arbeitenden,
Menschen aller Nationalitäten, denen überall ihre Rechte von oben und auf
undurchsichtige Weise genommen worden sind -- man streute ihnen Sand in die
Augen, als man ihnen sagte, sie könnten die Arbeit und einen Status als
AktionärInnen, aber ohne reale Entscheidungsbefugnis, behalten.
Dieses Element der Selbstverwaltung im jugoslawischen Recht ist in den Reden
der Gegner von Milosevic wieder aufgetaucht, als dieser noch an der Macht
war, um seinen Sturz zu beschleunigen. Als es darum ging, den Nepotismus der
"sozialistischen" Direktoren anzuprangern und sie von ihren Posten zu
entfernen, war es den Gegnern von Milosevic von Nutzen, die Rechte und den
Elan der Arbeiterselbstverwaltung zu unterstützen. Doch dieser Ansatz wurde
nach der "Pseudo-Revolution" vom Oktober 2000 in Serbien schnell erstickt
und liquidiert. Auch im Kosovo konnte man Spuren der früheren
Eigentumsrechte bei den Angriffen gegen die von Belgrad auf undurchsichtige
Weise in den neunziger Jahren vorgenommenen Privatisierungen auftauchen
sehen. Dies trifft z. B., wenn auch auf doppeldeutige Weise, auf ein
Interview mit Bahri Shabini, dem Vorsitzenden der Union der unabhängigen
Gewerkschaften des Kosovo (BSKP) [8] zu. Dort sagte er mit Blick auf die
Entwicklung der Industrie im Kosovo, dass "der größte Beitrag von den
Arbeitern des Kosovo geleistet worden ist, gleich ob sie Albaner oder Serben
waren. Die in der Zeit von Milosevic vorgenommenen Transformationen des
Eigentums sind sowohl für die Kosovaren wie für die internationale
Gemeinschaft inakzeptabel". Für die internationale Gemeinschaft? In
Wirklichkeit gleichen diese Veränderungen der Eigentumsstrukturen, auch in
ihrer etatistischen und klientelistischen Form den in den meisten
"Übergangs"-Ländern, die nun Kandidaten für die EU sind, vorgenommenen
Übertragungen. Und was die liberalen Führer überall beunruhigen könnte, sind
die Angriffe auf die Legitimität der Privatisierungen, die sich angesichts
von Schmiergeldern, Korruption, der offensichtlichen Gesetzlosigkeit und
Unwirksamkeit dieser Vergeudung des Jahrhunderts überall drohend erheben.
ÄNDERT DIE DURCHSETZUNG EINES PROTEKTORATS DIE EIGENTUMSRECHTE?
Die Streitereien betreffen die Frage der Schulden, die diese Unternehmen bei
internationalen Gläubigern kreditiert hatten, als sie noch
"gesellschaftliches Eigentum" waren. Nun werden sie Serbien zugeschustert,
weil es die Rechtsnachfolgerin von Jugoslawien sein soll (es soll sich um
1,5 Mrd. Dollar drehen). Wenn aber die EU und die UNO meinen, dass Belgrad
über keine Eigentumsrechte an den fraglichen Unternehmen mehr verfügt, dann
müssten sie nach aller Logik, bevor sie zum Verkauf schreiten können, sich
selbst um die geforderte Schuldenrückzahlung kümmern. Und natürlich fordert
Belgrad kohärentes Verhalten ein: Muss es die Schulden übernehmen, weil es
rechtmäßiger Eigentümer ist, oder nicht?
Im Jahr 2002 hat die MINUK (die Kosovo-Verwaltung der UNO) die Kosovo Trust
Agency (KTA) ermächtigt, unter Kontrolle der EU Privatisierungen vorzunehmen
(die als Vermietung von öffentlichen Aktiva auf 99 Jahre versteckt wurden).
Im Mai 2003 haben die Verkäufe begonnen und es wurden (bis zum 1. März 2006)
Verträge unterzeichnet, die 102 Unternehmen betreffen. Die KTA hat auf der
Basis der Aktiva der öffentlichen Unternehmen 240 neue Operationen gestartet
und möchte 90% der öffentlichen Gesellschaften des Kosovo privatisieren.
Belgrad steht also direkt mit der KTA (und damit der UNO und der EU) in
Konflikt.
Mehrere Millionen Euro aus den "Vermietungen" der KTA sind im Augenblick
blockiert, bis ein Urteil des Obersten Gerichtshofes gesprochen ist. Man
kann sich jedoch fragen, wer hier Richter und wer Partei ist. Denn es ist
von der MINUK ein Sondertribunal beim Obersten Gerichtshof eingerichtet
worden, um die gegen die Agentur [9] eingehenden Klagen zu behandeln. Und im
Juni 2003 hat die MINUK zur Reduzierung der Risiken entschieden, dass die
KTA im Protektorat über die völlige Immunität verfüge. Sie hat sogar von den
Vereinten Nationen verlangt, den Mitgliedern der KTA eine Immunität zu
verleihen, die in der ganzen Welt für alle Handlungen im Rahmen ihrer Arbeit
im Kosovo gelten sollte -- was ihr aber am 9. Oktober 2003 verweigert wurde.
Die internationalen Repräsentanten der KTA fürchteten, außerhalb des Kosovo
vor Gericht gezerrt zu werden, und haben sich geweigert, die
Privatisierungsverträge zu unterzeichnen. Und der Direktor der KTA, Jürgen
Mendriki, hat -- aus "persönlichen Gründen" -- seinen Rücktritt eingereicht.
Die fehlenden Garantien haben viele potentielle Investoren abgeschreckt,
obgleich die Bodenschätze des Kosovo bedeutsam sind -- die Ressourcen bei
den Rohstoffen werden auf 13,5 Mrd. Euro geschätzt. [10] Der Direktor der
unabhängigen Kommission für Minen und Mineralien (ICCM), Rainer Hengstmann,
schätzt, dass die Braunkohlevorkommen des Kosovo zu den größten Reserven in
ganz Europa zählen. In den Minen- und Energiesektor soll bereits fast eine
Milliarde Euro geflossen sein; sie kamen von der Weltbank und der
Europäischen Agentur für Wiederaufbau (EAW). Aber die EinwohnerInnen und die
Fabriken können nicht mit einer regelmäßigen Versorgung mit Energie rechnen
(Stromabschaltungen kommen häufig vor).
Das völlige Fehlen von Plänen für das Protektorat auf sozioökonomischer
Ebene ist offensichtlich; es gibt eine Arbeitslosenrate von über 50 Prozent.
Im Frühjahr 2006 brach ein Skandal bei den französischen Streitkräften der
Nordbrigade der KFOR aus, die seit sechs Jahren die Kranken- und die
Rentenversicherungen ihrer serbischen und albanischen Zivilangestellten
nicht bezahlt hatten [11] -- und dies unter dem Vorwand, der Status der
Provinz sei ungeklärt.
Nichts konnte bislang die Verhandlungen über den Status der Provinz aus der
Sackgasse herausführen. Zu viele Fragen der Region hängen damit zusammen.
ÜBER DEN KOSOVO HINAUS: WELCHE EUROPÄISCHEN UND UNIVERSELLEN RECHTE?
Auf direkte Art und Weise in den (Quasi-) Protektoraten (durch Abfassung der
Verfassungen oder von Texten, die sie grundlegend verändern) oder indirekte
Weise durch die Verhandlungen über eine Aufnahme in die EU "setzen" die
europäischen Institutionen Recht -- mit welcher Kohärenz?
Wird das Kosovo-Statut den Vereinbarungen von Ohrid (in Mazedonien) von 2001
gleichen oder der Verfassung von Bosnien-Herzegowina, die aus den
Vereinbarungen von Dayton (1995) hervorgegangen ist -- die selbst eine
Neuauflage von anderen Verhandlungen waren? Oder etwa der Verfassung von
Kroatien, deren Sinn durch die massive "ethnische Säuberung" auf Kosten der
SerbInnen aus Kroatien im Verlauf des Sommers jenes Jahres "verdeutlicht"
wurde?
In allen diesen Pseudoreglements gibt es keine Kohärenz und keine egalitären
oder solidarischen gesellschaftlichen Gewinne, und somit auch keine mögliche
Stabilisierung der neuen Staaten.
Die Verallgemeinerung der Protektorate auf dem Balkan verschafft den
euroatlantischen Institutionen eine von außen kommende Rolle -- die
sichtbarer ist als andernorts--, über die Orientierungen, ja sogar über die
anzunehmenden Verfassungen zu bestimmen. Es besteht das Risiko, dass sich
jene Abhängigkeit, die mit der Zeit von einigen auch positiv gesehen werden
könnte, weil sie heftige Spannungen im Innern im Zaum hält oder Hilfe
herbeischafft, sich in ein "Abhängigkeitssyndrom" [12] verwandelt. Dadurch
könnte sie zu einer zusätzlichen Quelle von Spannungen und Ablehnungen
führen, weil sie als neokolonial angesehen wird oder auch als Ursache der
Probleme und nicht als Mittel zu ihrer Lösung. Aber gibt es Instabilität nur
auf dem Balkan?
Die Diplomatie der USA hat ab 1995 mit Bosnien-Herzegowina (Abkommen von
Dayton und Paris) und in den Verhandlungen von Rambouillet über den Kosovo
die jugoslawische Krise genutzt, um die NATO zu erhalten, ihr neue Ziele zu
geben und sie einzusetzen, sowie den Aufbau der EU in diesen atlantischen
Rahmen einzubeziehen. Das Ziel besteht in der parallelen und koordinierten
Integration aller Länder des westlichen Balkans in die NATO und die EU. [13]
Darüber hinaus geht es bei diesen Entscheidungen um den Aufbau Europas und
die Ausweitung der NATO nach Osteuropa insgesamt.
Wenn alle neuen Mitglieder der EU und die Staaten des westlichen Balkans nun
in verschiedenen Formen in die euroatlantischen Beziehungen und militärische
Kontrolle einbezogen sind, wird die Integration in die EU, so wie sie ist,
noch schwieriger. Die militärische Präsenz ist keine Garantie für eine
wirkliche friedliche Annäherung auf der Ebene des Kontinents. Und noch viel
weniger für die Fähigkeit, ein europäisches stabilisierendes "Sozialmodell"
aufzubauen. Viele kürzlich erschienene Artikel stellen die Fähigkeit der EU
in Zweifel, ihre Versprechungen gegenüber dem "westlichen Balkan"
einzuhalten.
Wie bei allen neuen und alten Mitgliedern der EU drängen sich die
sozioökonomischen Fragen in den Vordergrund und wiegen schwer in der
allgemeinen Krise der repräsentativen Demokratie. Arbeitslosigkeit und Armut
lassen die Menschen sich von einer aktiven Teilnahme am politischen Leben
abwenden; sie können sich auf der Suche nach Sündenböcken aber leicht auch
für eine fremdenfeindliche Stimmabgabe entscheiden. Das Anwachsen
rechtsextremer Parteien bei Wahlen und des Euroskeptizismus in Polen hat
einige Gemeinsamkeiten mit den Wahlergebnissen in Serbien -- aber auch mit
dem Aufstieg der Ideologien von Le Pen in Frankreich. Eine Mehrheit der
WählerInnen in Europa geht jedoch nicht zur Urne.
Die Frage der Demokratie, der "souveränen" Entscheidung steht zugleich im
Zentrum der sozialen Fragen (hier und weltweit: Wer entscheidet über die
wesentlichen Geschicke der Gesellschaft?) wie auch der "nationalen" Fragen
(Welche Verschiedenheit ist schützenswert?). Der Begriff des "Gemeinwohls"
und des "Erbes der Menschheit", zusammen mit den kollektiven Rechten des
Zugangs zu diesen Gütern machen es erforderlich, dass man auf der jeweils
wirksamen Ebene eine gemeinsame Verwaltung erfindet. Das Recht auf Handel
und die Privatisierungen sind zu "Zielen" geworden, statt Mittel zu sein,
die frei ausgehandelten Zwecken untergeordnet werden.
Die Gründe für die Schwäche und das Auseinanderbrechen des titoistischen
Jugoslawien lagen nicht im Hass zwischen den verschiedenen Ethnien. Sie
waren sozioökonomisch und politisch -- die nationalen Fragen waren selbst
Teil dieser Gemengelagen. Daher kann man im Übrigen hoffen, dass der
europäische Rahmen es allen betroffenen Völkern ermöglichen könnte, ihren
Platz zu finden, ungeachtet der dunklen Seiten und der Kriege der
Vergangenheit. Aber ist die Instabilität der neuen Staaten, die aus der
Krise Jugoslawiens entstanden sind, typisch "für den Balkan" und somit eine
Besonderheit -- oder symptomatisch für den Aufbau Europas insgesamt, für
seine eigene Zerbrechlichkeit?
Das Recht auf Selbstbestimmung muss seinen Sinn (Entwicklung, Ziele,
Bedingungen einer "gerechten" Anwendung) finden: Es ist die Anerkennung der
Demokratie, was bedeutet, dass die betroffenen Bevölkerungen die beste Art
und Weise bestimmen können müssen, ihre Würde und ihre Rechte zu verteidigen
-- und eben nicht die Schiedsrichter der Großmächte. Und dieses Recht nimmt
immer mehr einen Inhalt an, in dem sich nationale, soziale, kulturelle und
politische Rechte gegenseitig bedingen und bereichern. Wer aber sind die
"Völker"? Wie kann man die aus den verschiedenen Phasen der Geschichte
ererbten Konflikte auf ein und demselben Territorium lösen? Und welches ist
die beste Art und Weise, eine Kultur, seine Rechte, seine Würde zu
verteidigen?
Für alle diese Fragen gibt es nicht einfach eine juristische Antwort und
noch weniger eine universelle. Die Rechtsgleichheit ist das grundlegende
Prinzip. Dessen Anerkennung verbietet eine Form von "Selbstbestimmung" eines
gegebenen Volkes, das seine Entscheidung auf dem Rücken einer Minderheit
oder mittels Verleumdung anderer Bevölkerungsgruppen durchdrückt. Die
historisch geteilten Territorien -- was für fast alle Teile des Balkans
zutrifft -- sind ein gemeinsames Gut und Erbe der Balkanvölker mit all ihren
Menschen. Aber wie bei Europa oder dem Planeten gilt auch für den Balkan,
dass die Elemente dieses Erbes gemeinsam verwaltet werden müssen, ohne dass
man sie in eine Zwangsjacke steckt, die die Diversität der verschiedenen
Gemeinschaften mit ihren Facetten, zu denen die Menschen gehören, zum
Verschwinden brächte. Die Demokratie, die fähig ist, diese Diversität und
diesen Reichtum aufzunehmen, muss erfunden werden und alle Bereiche des
täglichen Lebens durchdringen, wo die Bedingungen für eine wirkliche
Gleichheit beheimatet sind.
Übersetzung: Paul B. Kleiser
Aus: Inprekorr Nr. 424/425 (Internationale Pressekorrespondenz)
Nachdruck gegen Quellenangabe und Belegexemplar erwünscht
E-Mail: inprekorr@comlink.org
Bestellungen: Verlag Neuer Kurs, Dasselstr. 75-77, D-50674 Köln
Doppelheft: 4 EUR; Schnupperabo: Ein Vierteljahr für 5 EUR
Jahresabo: 20 EUR (Inland), 12 EUR (ermäßigt), E-Abo 50%
Artikel im CL-Datennetz: cl.medien.inprekorr
Artikel im Internet: http://inprekorr.de
[1] Die frühere jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM); Benennung der
UNO, weil Griechenland gegen den Namen Mazedonien Einspruch erhob.
[2] Man lese Sami Makki, "Prévention des conflicts et ,paix libérale' :
sécurité et dynamiques d'intégrations transatlantiques en Europe du
Sud-Est", Le débat stratégique euro-américain 2000-2001, in : /Cahier
d'Etudes Stratégiques/ 32, Groupe de Sociologie de la Défense de l'EHESS.
[3] In den ersten Volkszählungen der Nachkriegszeit konnten sich die Muslime
als Serben, Kroaten oder "nicht zugehörig" erklären und die Mehrheit kreuzte
letzteres an; als in den 1960er Jahren die Möglichkeit geschaffen wurde,
Muslim anzukreuzen (in einem säkularisierten, ethnisch-nationalen Sinn),
taten sie dies massiv. Die Religion war ein Teil ihrer Geschichte gewesen --
wie die Orthodoxie für die Serben und der Katholizismus für die Kroaten.
Dies bedeutete jedoch nicht, dass es eine "Verpflichtung zu einer fingierten
Identität" gegeben hätte.
[4] Vgl. Milovan Djilas, /Conversations avec Staline/ (Gespräche mit
Stalin), Paris 1962. Zu den Konflikten mit Albanien vgl. Jean-Arnault
Dérens, /Balkans: la crise/, Paris 2000; über die wiederkehrenden Debatten
der Linken auf dem Balkan zur Balkan-Konföderation lese man "The Balkan
socialist tradition", in /Revolutionary History/, Bd. 8, Nr. 3, Porcupine
Press, Socialist Platform Ldt., London.
[5] Ich habe die Etappen der Privatisierungen in Jugoslawien in meinem
Aufsatz "Réinsérer la Serbie dans l'analyse de la transition", in: /Revue
d'études comparatives Est/Ouest/, vol. 35. März-Juni 2004, Nr. 1-2, CNRS, S.
116-156 im Einzelnen dargestellt.
[6] Das Haager Tribunal klagte die bosno-serbischen Führer wegen des
Massakers von Srebrenica an -- was es Slobodan Milosevic ermöglichte, an
ihrer Stelle in Dayton zu sprechen. Der Kroate Franjo Tudjman starb 2000,
ohne angeklagt worden zu sein.
[7] Titel eines Artikels von Arbana Xharra in Prischtina, erschienen am 30.
März in der Wirtschaftsbeilage der Tageszeitung Koha Ditore; vgl. Balkan
insight, laut /Courrier des Balkans/ vom 5. April 2006.
[8] Vgl. "Transition économique au Kosovo: un processus bloqué", in:
/Courrier des Balkans/, 23. Mai 2004.
[9] Vgl. "Privatisations au Kosovo: mais à qui appartienent les
entreprises?", IWPR, /Courrier des Balkans/ vom 27. Oktober 2003.
[10] Laut einer Studie der Leitung der Minen und Mineralien des Kosovo und
der Weltbank. Vgl. "Richesses minières: le patrimoine inexploité du Kosovo",
IWPR, in: /Courrier des Balkans/ vom 20. Mai 2005.
[11] Vgl. /Courrier des Balkans/, 13. April 2006.
[12] Vgl. Christophe Solioz und Svebor Dizdarevic (Hrsg.), /Ownership
process in Bosnia and Herzegovina/, Sarajevo 2001; sowie Christophe Solioz,
/L'après-guerre dans les Balkans -- l'appropriation des processus de
transition et de democratisation pour enjeu/, Ed. Karthala, Paris 2003.
[13] Vgl. Ghoerghe Ciascai, "Quelle approche pour l'OTAN dans les Balkans à
la lumière des évolutions de la sécurité dans la région?" NATO Defense
College, /Monograph series/ Nr. 23, hrsg. von Jean Dufourq und Cees Coops,
Paris 2005. Siehe auch Fußnote 2.
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