Von: ELDH [mailto:thomas.schmidt@eldh.eu]
Gesendet: Freitag, 9. November 2007 13:14
An: thomas.schmidt@eldh.eu
Betreff: Presseerklärung - Europaeische Juristen gegen
Flexibilisierungspolitik der EU im Arbeitsrecht
Presseerklärung
Europäische Juristinnen und Juristen
Gegen die Flexibilisierungspolitik der EU im Arbeitsrecht
Mehr als 500 Juristinnen und Juristen, insbesondere Arbeitsrechtsexperten
haben inzwischen in einer gemeinsamen Erklärung gegen die
Flexibilisierungspolitik der EU-Kommission ihre starken Bedenken zum
Ausdruck gebracht. Sie wenden sich damit an die entscheidenden Institutionen
der EU, zu allererst das Europaparlament, dessen Ausschuss für Beschäftigung
und soziale Angelegenheiten am Montag, den 12.November 2007 ein
Positionspapier des EU-Kommissars Spidla zur sogenannten Flexicurity im
Arbeitsrecht beraten wird.
Die UnterzeichnerInnen dieser Erklärung sind sehr beunruhigt über das
Konzept der FLEXICURITY und über dessen Konsequenzen für das Arbeitsrecht.
Offiziell soll mit der FLEXICURITY mehr Flexibilität für die Unternehmen mit
Sicherheit für die ArbeitnehmerInnen kombiniert werden.
Die letzten Jahrzehnte waren bereits gekennzeichnet durch die Abschaffung
zahlreicher Schutzvorschriften im Arbeitsrecht zugunsten der Unternehmen.
Diese Entwicklung hat eine Situation geschaffen, in der nur noch 60 % der
Beschäftigten in regulären Arbeitsverhältnissen arbeiten (ein Prozentsatz,
der noch nicht einmal in allen Ländern der EU erreicht wird). Die anderen
arbeiten in Teilzeit, in befristeten Verträgen, in Minijobs, in Leiharbeit,
in erzwungener Selbständigkeit.
Geht es nach den Unternehmen, reicht jedoch die bereits vorhandene
Flexibilität im Arbeitsrecht bei weitem nicht aus. Unter dem Vorwand des
Konkurrenzdrucks aus dem Ausland fordern sie weitere Lockerungen des
geltenden Rechts zu ihren Gunsten.
Die Europäische Kommission hat in ihrem GRÜNBUCH in 2006 und jetzt in 2007
in den "Gemeinsamen Grundsätze für den FLEXICURITY-Ansatz" zu erkennen
gegeben, dass sie die neoliberale Sichtweise der Unternehmen teilt,
insbesondere die Einschätzung, dass es nützlich sei, die Flexibilisierung
des Arbeitsrechts voranzutreiben.
Diese Debatte hat nicht nur akademische Bedeutung, sondern hat auch durchaus
praktische Konsequenzen. Einerseits will die Kommission für die Unternehmen
die Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern.
Zwischen ArbeitsplatzbesitzerInnen und BewerberInnen soll die Konkurrenz
erhöht werden. Die Schaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse soll
gefördert werden. Die Kosten für die Flexibilisierung sollen allerdings auf
die ArbeitnehmerInnen bzw. die Allgemeinheit abgewälzt werden. Der
rechtliche Rahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen wird auf diese Weise
verengt mit der Folge, dass prekäre Arbeitsverhältnisse weiter zunehmen und
soziale Standards abnehmen, ohne dass die von der Kommission behaupteten
positiven Beschäftigungseffekte eintreten.2
Die UnterzeichnerInnen fordern die Europäischen Institutionen auf,
- ihrer Verantwortung bei der Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit
durch entsprechende Wirtschafts- und Finanzpolitik voll gerecht zu werden
- die geltenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zu stärken
ebenso wie die entsprechenden Grundrechte und ihre Anwendung auszudehnen auf
alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich sogenannter
Selbständiger, welche in Wirklichkeit wirtschaftlich, rechtlich und
personell abhängig sind von ihren Auftraggebern.
- die Rechte der kollektiven Interessenvertretungen der
ArbeitnehmerInnen, insbesondere auch der Gewerkschaften zu stärken, damit
diese auch im Interesse der ArbeitnehmerInnen auf Flexibilisierungstendenzen
einwirken können und länder- und branchenspezifische Schutzbestimmungen
durchsetzen können
- auf solche Flexibilisierungsmaßnahmen den Schwerpunkt zu legen, die
den Interessen der ArbeitnehmerInnen gerecht werden
- auf eine Politik zu verzichten, die darin besteht, den sozialen
Schutz zu vermindern, um so die Gewinnsituation der Unternehmen zu
verbessern und Beschäftigungsanreize zu schaffen. Dies ist eine Politik, die
zum Scheitern verurteilt ist.
Die Unterschriftenkampagne wurde initiiert von zwei europäischen und einer
belgischen Juristenorganisation, in denen jeweils zahlreiche
ArbeitsrechtsspezialistInnen (RechtsanwältInnen, RichterInnen
WissenschaftlerInnen, GewerkschaftjuristInnen) organisiert sind.
Die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und
Menschenrechte in der Welt (EJDM): Thomas Schmidt (Rechtsanwalt),
Platanenstraße 13, 40233 - Düsseldorf, FON 0049-211-444001, FAX
0049-211-444027, eMail <mailto:thomas.schmidt@ejdm.eu>
thomas.schmidt@ejdm.eu
Die Vereinigung PROGRESS LAWYERS NETWORK: Jan Buelens (Rechtsanwalt),
Broederminstraat 38, Antwerp (Belgien), FON 0032-3-3208530, FAX
0032-3-3661075, eMail <mailto:jan.buelens@progresslaw.net>
jan.buelens@progresslaw.net
Die Vereinigung Europäische Demokratische Anwälte: Mireille Jourdan
(Rechtsanwältin), rue Lesbroussart 89, Brüssel (Belgien), FON
0032-2-6468580, FAX 0032-2-6469553, eMail
<mailto:mireille.jourdan@lesbroussart89.be>
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