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[IPK] WG: PE - Europaeische Juristen gegen Flexibilisierungspolitik der EU im Arbeitsrecht


Von: ELDH [mailto:thomas.schmidt@eldh.eu]
Gesendet: Freitag, 9. November 2007 13:14
An: thomas.schmidt@eldh.eu
Betreff: Presseerklärung - Europaeische Juristen gegen
Flexibilisierungspolitik der EU im Arbeitsrecht

Presseerklärung

Europäische Juristinnen und Juristen

Gegen die Flexibilisierungspolitik der EU im Arbeitsrecht

Mehr als 500 Juristinnen und Juristen, insbesondere Arbeitsrechtsexperten haben inzwischen in einer gemeinsamen Erklärung gegen die
Flexibilisierungspolitik der EU-Kommission ihre starken Bedenken zum Ausdruck gebracht. Sie wenden sich damit an die entscheidenden Institutionen der EU, zu allererst das Europaparlament, dessen Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten am Montag, den 12.November 2007 ein Positionspapier des EU-Kommissars Spidla zur sogenannten Flexicurity im Arbeitsrecht beraten wird.

Die UnterzeichnerInnen dieser Erklärung sind sehr beunruhigt über das Konzept der FLEXICURITY und über dessen Konsequenzen für das Arbeitsrecht. Offiziell soll mit der FLEXICURITY mehr Flexibilität für die Unternehmen mit Sicherheit für die ArbeitnehmerInnen kombiniert werden.

Die letzten Jahrzehnte waren bereits gekennzeichnet durch die Abschaffung zahlreicher Schutzvorschriften im Arbeitsrecht zugunsten der Unternehmen. Diese Entwicklung hat eine Situation geschaffen, in der nur noch 60 % der Beschäftigten in regulären Arbeitsverhältnissen arbeiten (ein Prozentsatz, der noch nicht einmal in allen Ländern der EU erreicht wird). Die anderen arbeiten in Teilzeit, in befristeten Verträgen, in Minijobs, in Leiharbeit, in erzwungener Selbständigkeit.

Geht es nach den Unternehmen, reicht jedoch die bereits vorhandene Flexibilität im Arbeitsrecht bei weitem nicht aus. Unter dem Vorwand des Konkurrenzdrucks aus dem Ausland fordern sie weitere Lockerungen des geltenden Rechts zu ihren Gunsten.

Die Europäische Kommission hat in ihrem GRÜNBUCH in 2006 und jetzt in 2007 in den "Gemeinsamen Grundsätze für den FLEXICURITY-Ansatz" zu erkennen gegeben, dass sie die neoliberale Sichtweise der Unternehmen teilt, insbesondere die Einschätzung, dass es nützlich sei, die Flexibilisierung des Arbeitsrechts voranzutreiben.

Diese Debatte hat nicht nur akademische Bedeutung, sondern hat auch durchaus praktische Konsequenzen. Einerseits will die Kommission für die Unternehmen die Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern. Zwischen ArbeitsplatzbesitzerInnen und BewerberInnen soll die Konkurrenz erhöht werden. Die Schaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse soll gefördert werden. Die Kosten für die Flexibilisierung sollen allerdings auf die ArbeitnehmerInnen bzw. die Allgemeinheit abgewälzt werden. Der rechtliche Rahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen wird auf diese Weise verengt mit der Folge, dass prekäre Arbeitsverhältnisse weiter zunehmen und soziale Standards abnehmen, ohne dass die von der Kommission behaupteten positiven Beschäftigungseffekte eintreten.2

Die UnterzeichnerInnen fordern die Europäischen Institutionen auf,

  • ihrer Verantwortung bei der Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit durch entsprechende Wirtschafts- und Finanzpolitik voll gerecht zu werden
  • die geltenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zu stärken ebenso wie die entsprechenden Grundrechte und ihre Anwendung auszudehnen auf alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich sogenannter Selbständiger, welche in Wirklichkeit wirtschaftlich, rechtlich und personell abhängig sind von ihren Auftraggebern.
  • die Rechte der kollektiven Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen, insbesondere auch der Gewerkschaften zu stärken, damit diese auch im Interesse der ArbeitnehmerInnen auf Flexibilisierungstendenzen einwirken können und länder- und branchenspezifische Schutzbestimmungen durchsetzen können
  • auf solche Flexibilisierungsmaßnahmen den Schwerpunkt zu legen, die den Interessen der ArbeitnehmerInnen gerecht werden
  • auf eine Politik zu verzichten, die darin besteht, den sozialen Schutz zu vermindern, um so die Gewinnsituation der Unternehmen zu verbessern und Beschäftigungsanreize zu schaffen. Dies ist eine Politik, die zum Scheitern verurteilt ist.

Die Unterschriftenkampagne wurde initiiert von zwei europäischen und einer belgischen Juristenorganisation, in denen jeweils zahlreiche ArbeitsrechtsspezialistInnen (RechtsanwältInnen, RichterInnen WissenschaftlerInnen, GewerkschaftjuristInnen) organisiert sind.

Die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM): Thomas Schmidt (Rechtsanwalt), Platanenstraße 13, 40233 - Düsseldorf, FON 0049-211-444001, FAX 0049-211-444027, eMail <mailto:thomas.schmidt@ejdm.eu>
thomas.schmidt@ejdm.eu

Die Vereinigung PROGRESS LAWYERS NETWORK: Jan Buelens (Rechtsanwalt), Broederminstraat 38, Antwerp (Belgien), FON 0032-3-3208530, FAX 0032-3-3661075, eMail <mailto:jan.buelens@progresslaw.net> jan.buelens@progresslaw.net

Die Vereinigung Europäische Demokratische Anwälte: Mireille Jourdan (Rechtsanwältin), rue Lesbroussart 89, Brüssel (Belgien), FON 0032-2-6468580, FAX 0032-2-6469553, eMail
<mailto:mireille.jourdan@lesbroussart89.be>
mireille.jourdan@lesbroussart89.be


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