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Aus CONTRASTE Nr. 278 (November 2007)
NIEDERLAGE FÜR DIE BUNDESANWALTSCHAFT
Erste Erfolge gegen §129a-Repression
Der Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen und Aktivisten Andrej H.
wurde aufgehoben. Er war Ende Juli gemeinsam mit drei weiteren Männern
wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer »terroristischen
Vereinigung« (»militante gruppe«) inhaftiert worden. Am 22. August wurde
ihm gegen Kaution und Meldeauflagen eine Haftverschonung gewährt, wogegen
die Bundesanwaltschaft (BAW) Widerspruch einlegte. Nun hat der
Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Haftbefehl unrechtmäßig war
und ihn aufgehoben.
Peter Schmidtke, indymedia # Von verschiedenen Seiten wird die
Entscheidung als Niederlage für die BAW gewertet. Das Verfahren nach
Paragraph 129a gegen insgesamt sieben Beschuldigte läuft jedoch weiter.
Drei von ihnen sitzen nach wie vor unter verschärften Bedingungen in
Untersuchungshaft. Die AnwältInnen der Betroffenen und das
Einstellungsbündnis fordern die Einstellung des Verfahrens gegen alle
sieben Beschuldigten.
Wie die Pressestelle des BGH mitteilte, entschied der zuständige 3.
Strafsenat bereits am 18.10. über die Beschwerde der BAW gegen die
Haftverschonung H’s. Der BGH hat demnach nicht allein die Haftverschonung
bestätigt, sondern den Haftbefehl aufgehoben. Das Rechtsmittel der BAW
»hat keinen Erfolg; vielmehr führt es zur Aufhebung des Haftbefehls«,
heißt es in der Begründung des Beschlusses. Zwar hätten die Ermittlungen
»die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner
Szene« und weitere Indizien belegen können, die einen »Anfangsverdacht«
ausmachten, doch fehle für die Erlassung eines Haftbefehls der dringende
Verdacht einer Straftat. Dieser könne aber mit »bloßen Vermutungen« nicht
bejaht werden. Damit rechtfertigte der BGH zwar die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens, sah aber für einen Haftbefehl keine
Rechtsgrundlage.
Auf einer Pressekonferenz am 24.10. begrüßten die Anwältinnen und Anwälte
der Beschuldigten die Entscheidung des BGH. Der BGH habe bestätigt, »dass
die Rückschlüsse der Bundesanwaltschaft überzogen und rein spekulativ
sind«, sagte Christina Clemm, die Andrej H. vertritt. »Sämtliche
Grundrechtseingriffe, die mein Mandant in den vergangenen Monaten über
sich ergehen lassen musste, sind damit rechtswidrig. Der nächste Schritt
wird sein, das Verfahren einzustellen.«
Auch Ulrich von Klinggräff, einer der Verteidiger von Florian L.,
bewertete die Entscheidung als einen Schritt zur Einstellung des
Verfahrens. Die Ermittlungen beruhten »größtenteils auf Mutmaßungen und
Konstruktionen «, erklärte er. Da auch bezüglich der weiteren drei
Beschuldigten kein dringender Tatverdacht nach Paragraph 129a vorliege,
forderte er auch den Haftbefehl gegen Axel H., Florian L., und Oliver R.
aufzuheben, die seit dem 1. August in Untersuchungshaft sitzen.
Für die BAW ist der Beschluss eine klare Schlappe. Dies sahen auch Volker
Ratzmann (Anwalt und Fraktionschef der Berliner Grünen), Renate Künast
(Fraktionschefin der Grünen im Bundestag) und Tobias Pflüger (MdEP der
Partei Die Linke) so. Sie nannten das Ergebnis eine »Ohrfeige für die
Bundesanwaltschaft«. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke)
forderte nach der Entscheidung, das Verfahren gegen alle sieben
Beschuldigten einzustellen.
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