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Erste Erfolge gegen §129a Repression

Aus CONTRASTE Nr. 278 (November 2007)

NIEDERLAGE FÜR DIE BUNDESANWALTSCHAFT

Erste Erfolge gegen §129a-Repression

Der Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen und Aktivisten Andrej H. wurde aufgehoben. Er war Ende Juli gemeinsam mit drei weiteren Männern wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung« (»militante gruppe«) inhaftiert worden. Am 22. August wurde ihm gegen Kaution und Meldeauflagen eine Haftverschonung gewährt, wogegen die Bundesanwaltschaft (BAW) Widerspruch einlegte. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Haftbefehl unrechtmäßig war und ihn aufgehoben.

Peter Schmidtke, indymedia # Von verschiedenen Seiten wird die Entscheidung als Niederlage für die BAW gewertet. Das Verfahren nach Paragraph 129a gegen insgesamt sieben Beschuldigte läuft jedoch weiter. Drei von ihnen sitzen nach wie vor unter verschärften Bedingungen in Untersuchungshaft. Die AnwältInnen der Betroffenen und das
Einstellungsbündnis fordern die Einstellung des Verfahrens gegen alle sieben Beschuldigten.

Wie die Pressestelle des BGH mitteilte, entschied der zuständige 3. Strafsenat bereits am 18.10. über die Beschwerde der BAW gegen die Haftverschonung H’s. Der BGH hat demnach nicht allein die Haftverschonung bestätigt, sondern den Haftbefehl aufgehoben. Das Rechtsmittel der BAW »hat keinen Erfolg; vielmehr führt es zur Aufhebung des Haftbefehls«, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Zwar hätten die Ermittlungen »die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene« und weitere Indizien belegen können, die einen »Anfangsverdacht« ausmachten, doch fehle für die Erlassung eines Haftbefehls der dringende Verdacht einer Straftat. Dieser könne aber mit »bloßen Vermutungen« nicht bejaht werden. Damit rechtfertigte der BGH zwar die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, sah aber für einen Haftbefehl keine
Rechtsgrundlage.

Auf einer Pressekonferenz am 24.10. begrüßten die Anwältinnen und Anwälte der Beschuldigten die Entscheidung des BGH. Der BGH habe bestätigt, »dass die Rückschlüsse der Bundesanwaltschaft überzogen und rein spekulativ sind«, sagte Christina Clemm, die Andrej H. vertritt. »Sämtliche Grundrechtseingriffe, die mein Mandant in den vergangenen Monaten über sich ergehen lassen musste, sind damit rechtswidrig. Der nächste Schritt wird sein, das Verfahren einzustellen.«

Auch Ulrich von Klinggräff, einer der Verteidiger von Florian L., bewertete die Entscheidung als einen Schritt zur Einstellung des Verfahrens. Die Ermittlungen beruhten »größtenteils auf Mutmaßungen und Konstruktionen «, erklärte er. Da auch bezüglich der weiteren drei Beschuldigten kein dringender Tatverdacht nach Paragraph 129a vorliege, forderte er auch den Haftbefehl gegen Axel H., Florian L., und Oliver R. aufzuheben, die seit dem 1. August in Untersuchungshaft sitzen.

Für die BAW ist der Beschluss eine klare Schlappe. Dies sahen auch Volker Ratzmann (Anwalt und Fraktionschef der Berliner Grünen), Renate Künast (Fraktionschefin der Grünen im Bundestag) und Tobias Pflüger (MdEP der Partei Die Linke) so. Sie nannten das Ergebnis eine »Ohrfeige für die Bundesanwaltschaft«. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) forderte nach der Entscheidung, das Verfahren gegen alle sieben Beschuldigten einzustellen.


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02.05.08    Peter Schmidtke <contraste@t-online.de>
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