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Weg mit dem Gesinnungsparagraphen 129a

Aus CONTRASTE Nr. 278 (November 2007)

INFORMATIONEN ZUM LAUFENDEN 129a VERFAHREN GEGEN ANTIFAZUSAMMENHÄNGE IN BERLIN UND NORDDEUTSCHLAND

Weg mit dem Gesinnungsparagraphen 129a

Der Paragraph 129a (»Bildung einer terroristischen Vereinigung«) hat leider wieder Konjunktur. Er wird von den Repressionsbehörden mal wieder genutzt, um linke Projekte oder Einzelpersonen auszuspähen und zu kriminalisieren. Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und Verteidiger in dem Verfahren gegen den Berliner Andrej H., wies dieser Tage auf die grundsätzliche Handhabung des §129a in den vergangenen Jahren hin: »Nach dem 11. September 2001 sind leider die Stimmen gegen den §129a leise geworden. Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass dieser Paragraph weiter gegen Soziale Bewegungen und bestimmte Formen militanten Protestes angewandt wird. Deshalb ist es wichtig, weiter daran zu arbeiten, dass die
Terrorismussondergesetze abgeschafft werden.« Nachfolgend ein Text der Berliner Soligruppe zu dem 129a-Verfahren, das leider keinen Namen hat, weil es Beschuldigte in Schleswig-Holstein und Berlin gibt und die Durchsuchungen an zwei unterschiedlichen Tagen im Juni stattgefunden hatten.

Am 13. sowie am 19. Juni 2007 durchsuchte das Bundeskriminalamt unter Federführung der Bundesanwaltschaft mit Hilfe der verschiedenen Länderpolizeien mehr als ein Dutzend Wohnungen in Hamburg und Umgebung sowie drei Wohnungen in Berlin. Diese Hausdurchsuchungen stellen den vorläufigen Höhepunkt eines Ermittlungsverfahrens nach Paragraph 129a gegen politische aktive Antifaschisten und junge Linke aus der norddeutschen Kleinstadt Bad Oldesloe sowie aus Hamburg und Berlin dar.

In den vorangegangenen Ermittlungen des schleswigholsteinischen LKA und des BKA kam das gesamte Instrumentarium, welches die Polizei bei »Anti-Terror-Ermittlungen« zur Verfügung steht, zur Anwendung. Es wurde observiert, teilweise bis in den Urlaub beschattet, Telefone wurden abgehört, der Email-Account und die Internetnutzung überwacht, Autos verwanzt und mit Peilsender versehen sowie mittels des großen Lauschangriffs auch Privatwohnungen abgehört. Diese Maßnahmen liefen teilweise gegen einzelne Beschuldigte und deren »Kontaktpersonen« über ein Jahr.

Was war passiert?

Im Februar 2002 ereignete sich ein Brandanschlag auf ein
Bundeswehrfahrzeug in dem Dorf Glinde, welches in der Nähe der vor den Toren Hamburgs gelegenen Kleinstadt Bad Oldesloe liegt. Im März 2004 gab es Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge in Berlin und eine Rüstungsfirma in Bad Oldesloe. Im März 2006 fand ein Brandanschlag auf eine Rüstungsfirma in Bad Oldesloe statt. Es entstand jeweils Sachschaden. Menschenleben waren zu keiner Zeit gefährdet.

Im Juli 2006 stieg eine »Ermittlungsgruppe Sudan« des LKA Schleswig Holstein in das Verfahren ein und wertete den letzten Anschlag als Aktion gegen den G8 Gipfel 2007, welcher in Deutschland stattfinden sollte. Dieses Treffen der politischen Repräsentanten der acht führenden Industriestaaten versetzte die verschiedenen deutschen
Sicherheitsbehörden, in Alarmbereitschaft und lässt diese in ungezügelten Aktionismus gegen einen fast schon in Vergessenheit geratenen Feind verfallen: Die radikale Linke.

Eine »terroristische Bedrohung« wird im Vorfeld des Gipfels an die Wand gemalt und mit einer martialischen Durchsuchungswelle am 9. Mai 2007 (siehe CONTRASTE Nr. 273) in ganz Norddeutschland und Berlin unterstrichen. »Linksextreme« und »autonome Gewalttäter« waren nun nach Jahren der öffentlichen Abstinenz eine Gefahr und wieder von Interesse bei den Staatschutzbehörden und der mit ihnen befreundeten Journalisten. Das alte Angstgespenst des »Linksterrorismus« wurde wieder aus der Gruft hervorgeholt, welches im inneren Sicherheitsdiskurs der letzten Jahre, durch Nazis und Islamistenverdrängt worden war.

Die 129a-Ermittlungen in der norddeutschen Provinz laufen an. Die »Ermittlungsgruppe Sudan« des schleswig-holsteinischen LKA prüfte nun, welche Handys in der
Tatnacht im Juni 2006 in Bad Oldesloe eingeloggt waren. Sie wurden fündig bei zwei linken AktivistInnen, die in dem Ort lebten und der Polizei aufgrund ihres antifaschistischen Engagements bekannt waren. Bei Ihnen wurde fortan das Telefon abgehört. Zeitgleich kam das
Bundesinnenministerium zu dem Schluss, dass das Bekennerschreiben zu dem letzten Brandanschlag in der Region Übereinstimmungen zu den »Selbstbezichtigungsschreiben« – kurz SBS – (so das abgebrochene Polizeideutsch) der von anderen Gruppen unterzeichneten Aktionen im Jahr 2004 und 2002 besitzen solle. Zwei weitere AktivistInnen aus der Region und Berlin werden dem Verfahren gegen die beiden ermittelten Handybesitzer aufgrund »polizeilicher Erkenntnisse« zugeschlagen. Fertig war die »terroristische Vereinigung«!

Verdächtig ist von nun an alles

Aus den vier Verdächtigen der herbei phantasierten »terroristischen Vereinigung« wird im Jahr 2007 bis zu den Hausdurchsuchungen Mitte Juni 2007 eine Gruppe von elf Personen.

Hierbei nahmen die Konstrukte des BKA und der ihnen zu arbeitenden LKAs aus Berlin, Hamburg und Schleswig Holsteins immer abstrusere Formen an. Sie verliefen aber immer nach einem recht ähnlichen Schema: Person X aus der »terroristischen Vereinigung« kennt Person Y. Person Y ist ebenfalls politisch aktiv und den Staatsschutzbehörden bekannt, verkehrte in norddeutschen Antifa-Zusammenhängen und ist vermeintlich konspirativ. Konspirativität ist in der behördlichen Logik schon, wenn nicht über Straftaten und politischen Aktivismus am Telefon gesprochen wurde. Umso unverdächtiger desto verdächtiger bzw. konspirativer und gerissener.

Nun kennt Person Y, die über die Bekanntschaft mit Person X in den Kreis der Verdächtigen gerutscht ist aber auch noch Person Z. Person Z ist wiederum auch in linken Strukturen aktiv und führt nach Ansicht der Ermittlungsbehörden ein konspiratives Leben. Und wieder hat das BKA ein neues Mitglied der »terroristischen Vereinigung« gefunden.

Mehr als widersprüchlich sind die Analysen der Sicherheitsbehörden in ihrem Konstrukt. Einerseits wird dem beschuldigten Personenkreis ihr ständiges »konspiratives Verhalten« am Telefon zur Last gelegt, auf der anderen Seite basiert das ganze Verfahren auf der Unterstellung, einige der Beschuldigten hätten während eines Brandanschlages nicht nur ihre Telefone dabei gehabt, sondern sogar noch mehrfach während der Ausführung der Tat miteinander telefoniert. Eine Logik die nur mit viel behördlicher Gesinnung logisch erscheinen mag.

Diese BKA-Spinnereien führten sogar dazu, dass das Antifa-Engagement der verdächtigen Person X, Y und Z, die dadurch überhaupt erst in das Raster der Polizei gefallenen waren, auf einmal nur noch die Tarnung für das eigentliche »terroristische Anliegen« sein sollte.

Das Karussell der Absurditäten der im Ermittlungseifer festgefahren Beamten dreht sich aber noch weiter. Im November 2006 findet eine Aktionskonferenz zum bevorstehenden G8-Gipfel statt. Das ganze Arsenal, dass den Ermittlern durch den Paragraphen 129a zur Verfügung steht, wie GPS-Sender, stille SMS und verdeckte Observationen wird angewandt, um zu beobachten, was die vermeintlichen Gipfelgegner an diesem Wochenende machen. Keiner der Verdächtigen nimmt an dieser Konferenz oder an thematisch ähnlichen Aktionen teil. Der Umstand, dass sich keiner der Beschuldigten für die Konferenz interessierte, wurde durch die behördlichen Stalker messerscharf als »demonstratives Fernbleiben« und »auffallend unverdächtiges Verhalten « gewertet. Das angebliche konspirative bzw. eben nicht-politische Verhalten der Beschuldigten wird auf die vermeintliche Planung militanter Aktionen gegen den nahenden G8 Gipfel geschoben. Die Überwachung wird noch weiter intensiviert. Bis zum G8 Gipfel begeht keiner der »Terrorverdächtigen« eine thematische verwandte Straftat. Anstatt die Ermittlungen mit Schamesröte im Gesicht in irgendwelche Archive verschwinden zu lassen, schlagen Bundesanwaltschaft, BKA und die örtlichen LKAs vereint zwei Wochen nach dem G8-Treffen in Heiligendamm mit knapp 20 Hausdurchsuchen gegen Wohnungen, Arbeitstellen von Beschuldigten und Zeugen, sowie linke Projekte erneut zu.

Und wozu das Ganze?

Bevor es an eine Ursachenerforschung gehen soll, muss noch einmal an die, durch ihre andauernde Wiederholung, abgedroschen wirkende Feststellung erinnert werden, dass die Paragraphen 129 und 129a »Schnüffelparagraphen« sind, denen selten Verurteilungen folgen. Sie dienen zumeist dazu, betroffene Personen einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Diese von Juristen und Bürgerrechtlern getroffene Feststellung, dass selten Anklagen erhoben werden, bleibt statistische Wahrheit, wie sich aus einer kleine Anfrage an die Bundesregierung aus dem Jahr 2005 ersehen lässt!

Was die Motivation der Bundesanwaltschaft, des BKA, der verschiedenen LKAs und in diesen Behörden der einzelnen Abteilungen und ihrer Mitarbeiter ist, lässt sich nur erahnen. Ob die für die Maßnahmen Verantwortlichen wirklich denken, einer »ganz großen Sache« vor dem G8-Treffen auf die Schliche gekommen zu sein oder ob einzelne Beamte so ihren Hass auf Linke oder einzelne Aktivisten austoben möchten, bleibt natürlich im Dunkeln. Vielleicht denkt auch ein mancher Staatsschützer hinter dem Schreibtisch, ein paar ermittelte »Terroristen« können ihn/sie auf der Karriereleiter nach oben stoßen oder vielleicht finden die Damen und Herren der Inneren Sicherheit auch nur, dass Autos anzünden kein Mittel dazu ist, die eigentlich hehren Ziele durchzusetzen. Oder alles geschieht nur aufgrund des Kontrollwahns einzelner Behörden, die es nicht ertragen können, dass es Strukturen gibt, bei denen ihnen der Durchblick fehlt. Oder die Beschuldigten sind Teil einer gigantischen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geworden. Alle diese aufgeführten möglichen Motivationen sind mehr oder weniger gut begründete Spekulationen. Denn niemand von uns blickt in die Köpfe der Mitarbeiter der verschiedenen Strafverfolgungsbehörden.

Die Folgen eines 129 a Verfahrens

Wenn die behördliche Motivation von außen schon nicht ergründet werden können, so kann doch einiges über die Folgen eines 129a Verfahrens gesagt werden.

Strukturen und die Privatsphäre der Beschuldigten wurden bis in den letzten Winkel durchleuchtet. Die von der Polizei gewonnen Erkenntnisse fließen in neue Ermittlungen ein. Die betroffenen AktivistInnen sind gelähmt oder geben resigniert ihr politisches Engagement auf. Bürgerliche Existenzen und Karriereambitionen können vernichtet worden sein. Bündnispartner der von Ermittlungen Betroffenen gehen eventuell auf Distanz. Beschuldigte und ihre Gruppen kümmern sich nur noch um Solidaritätsarbeit, anstatt an gesellschaftlichen Veränderungen zu arbeiten. Die Möglichkeit eines Gefängnisaufenthalts steht im Raum. Erfahrungen aus den 129 und 129a-Verfahren der vorangegangenen Jahrzehnte gegen autonome Antifas, Atomkraftgegner und Linke zeigen diese möglichen Folgen auf.

Aus allem diesem Irrsinn gibt es nur zwei Forderungen zu ziehen: Weg mit dem Gesinnungsparagraphen
129a und Solidarität mit den Betroffenen!!!

Ein Mittel, Solidarität zu üben, ist es die Betroffenen finanziell nicht alleine zu lassen.
Spendenkonto: Rote Hilfe e.V., Kto Nr.: 191 100 462,
BLZ: 440 100 46, Postbank Dortmund, Stichwort: Razzien 2007

Mehr unter:
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