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Aus CONTRASTE Nr. 278 (November 2007)
INFORMATIONEN ZUM LAUFENDEN 129a VERFAHREN GEGEN ANTIFAZUSAMMENHÄNGE IN
BERLIN UND NORDDEUTSCHLAND
Weg mit dem Gesinnungsparagraphen 129a
Der Paragraph 129a (»Bildung einer terroristischen Vereinigung«) hat
leider wieder Konjunktur. Er wird von den Repressionsbehörden mal wieder
genutzt, um linke Projekte oder Einzelpersonen auszuspähen und zu
kriminalisieren. Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen
Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und Verteidiger in dem Verfahren
gegen den Berliner Andrej H., wies dieser Tage auf die grundsätzliche
Handhabung des §129a in den vergangenen Jahren hin: »Nach dem 11.
September 2001 sind leider die Stimmen gegen den §129a leise geworden. Das
vergangene Jahr hat gezeigt, dass dieser Paragraph weiter gegen Soziale
Bewegungen und bestimmte Formen militanten Protestes angewandt wird.
Deshalb ist es wichtig, weiter daran zu arbeiten, dass die
Terrorismussondergesetze abgeschafft werden.« Nachfolgend ein Text der
Berliner Soligruppe zu dem 129a-Verfahren, das leider keinen Namen hat,
weil es Beschuldigte in Schleswig-Holstein und Berlin gibt und die
Durchsuchungen an zwei unterschiedlichen Tagen im Juni stattgefunden
hatten.
Am 13. sowie am 19. Juni 2007 durchsuchte das Bundeskriminalamt unter
Federführung der Bundesanwaltschaft mit Hilfe der verschiedenen
Länderpolizeien mehr als ein Dutzend Wohnungen in Hamburg und Umgebung
sowie drei Wohnungen in Berlin. Diese Hausdurchsuchungen stellen den
vorläufigen Höhepunkt eines Ermittlungsverfahrens nach Paragraph 129a
gegen politische aktive Antifaschisten und junge Linke aus der
norddeutschen Kleinstadt Bad Oldesloe sowie aus Hamburg und Berlin dar.
In den vorangegangenen Ermittlungen des schleswigholsteinischen LKA und
des BKA kam das gesamte Instrumentarium, welches die Polizei bei
»Anti-Terror-Ermittlungen« zur Verfügung steht, zur Anwendung. Es wurde
observiert, teilweise bis in den Urlaub beschattet, Telefone wurden
abgehört, der Email-Account und die Internetnutzung überwacht, Autos
verwanzt und mit Peilsender versehen sowie mittels des großen
Lauschangriffs auch Privatwohnungen abgehört. Diese Maßnahmen liefen
teilweise gegen einzelne Beschuldigte und deren »Kontaktpersonen« über ein
Jahr.
Was war passiert?
Im Februar 2002 ereignete sich ein Brandanschlag auf ein
Bundeswehrfahrzeug in dem Dorf Glinde, welches in der Nähe der vor den
Toren Hamburgs gelegenen Kleinstadt Bad Oldesloe liegt. Im März 2004 gab
es Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge in Berlin und eine Rüstungsfirma
in Bad Oldesloe. Im März 2006 fand ein Brandanschlag auf eine Rüstungsfirma
in Bad Oldesloe statt. Es entstand jeweils Sachschaden. Menschenleben waren
zu keiner Zeit gefährdet.
Im Juli 2006 stieg eine »Ermittlungsgruppe Sudan« des LKA Schleswig
Holstein in das Verfahren ein und wertete den letzten Anschlag als Aktion
gegen den G8 Gipfel 2007, welcher in Deutschland stattfinden sollte.
Dieses Treffen der politischen Repräsentanten der acht führenden
Industriestaaten versetzte die verschiedenen deutschen
Sicherheitsbehörden, in Alarmbereitschaft und lässt diese in ungezügelten
Aktionismus gegen einen fast schon in Vergessenheit geratenen Feind
verfallen: Die radikale Linke.
Eine »terroristische Bedrohung« wird im Vorfeld des Gipfels an die Wand
gemalt und mit einer martialischen Durchsuchungswelle am 9. Mai 2007
(siehe CONTRASTE Nr. 273) in ganz Norddeutschland und Berlin
unterstrichen. »Linksextreme« und »autonome Gewalttäter« waren nun nach
Jahren der öffentlichen Abstinenz eine Gefahr und wieder von Interesse bei
den Staatschutzbehörden und der mit ihnen befreundeten Journalisten. Das
alte Angstgespenst des »Linksterrorismus« wurde wieder aus der Gruft
hervorgeholt, welches im inneren Sicherheitsdiskurs der letzten Jahre,
durch Nazis und Islamistenverdrängt worden war.
Die 129a-Ermittlungen in der norddeutschen Provinz laufen an. Die
»Ermittlungsgruppe Sudan« des schleswig-holsteinischen LKA prüfte nun,
welche Handys in der
Tatnacht im Juni 2006 in Bad Oldesloe eingeloggt waren. Sie wurden fündig
bei zwei linken AktivistInnen, die in dem Ort lebten und der Polizei
aufgrund ihres antifaschistischen Engagements bekannt waren. Bei Ihnen
wurde fortan das Telefon abgehört. Zeitgleich kam das
Bundesinnenministerium zu dem Schluss, dass das Bekennerschreiben zu dem
letzten Brandanschlag in der Region Übereinstimmungen zu den
»Selbstbezichtigungsschreiben« – kurz SBS – (so das abgebrochene
Polizeideutsch) der von anderen Gruppen unterzeichneten Aktionen im Jahr
2004 und 2002 besitzen solle. Zwei weitere AktivistInnen aus der Region
und Berlin werden dem Verfahren gegen die beiden ermittelten Handybesitzer
aufgrund »polizeilicher Erkenntnisse« zugeschlagen. Fertig war die
»terroristische Vereinigung«!
Verdächtig ist von nun an alles
Aus den vier Verdächtigen der herbei phantasierten »terroristischen
Vereinigung« wird im Jahr 2007 bis zu den Hausdurchsuchungen Mitte Juni
2007 eine Gruppe von elf Personen.
Hierbei nahmen die Konstrukte des BKA und der ihnen zu arbeitenden LKAs
aus Berlin, Hamburg und Schleswig Holsteins immer abstrusere Formen an.
Sie verliefen aber immer nach einem recht ähnlichen Schema: Person X aus
der »terroristischen Vereinigung« kennt Person Y. Person Y ist ebenfalls
politisch aktiv und den Staatsschutzbehörden bekannt, verkehrte in
norddeutschen Antifa-Zusammenhängen und ist vermeintlich konspirativ.
Konspirativität ist in der behördlichen Logik schon, wenn nicht über
Straftaten und politischen Aktivismus am Telefon gesprochen wurde. Umso
unverdächtiger desto verdächtiger bzw. konspirativer und gerissener.
Nun kennt Person Y, die über die Bekanntschaft mit Person X in den Kreis
der Verdächtigen gerutscht ist aber auch noch Person Z. Person Z ist
wiederum auch in linken Strukturen aktiv und führt nach Ansicht der
Ermittlungsbehörden ein konspiratives Leben. Und wieder hat das BKA ein
neues Mitglied der »terroristischen Vereinigung« gefunden.
Mehr als widersprüchlich sind die Analysen der Sicherheitsbehörden in
ihrem Konstrukt. Einerseits wird dem beschuldigten Personenkreis ihr
ständiges »konspiratives Verhalten« am Telefon zur Last gelegt, auf der
anderen Seite basiert das ganze Verfahren auf der Unterstellung, einige
der Beschuldigten hätten während eines Brandanschlages nicht nur ihre
Telefone dabei gehabt, sondern sogar noch mehrfach während der Ausführung
der Tat miteinander telefoniert. Eine Logik die nur mit viel behördlicher
Gesinnung logisch erscheinen mag.
Diese BKA-Spinnereien führten sogar dazu, dass das Antifa-Engagement der
verdächtigen Person X, Y und Z, die dadurch überhaupt erst in das Raster
der Polizei gefallenen waren, auf einmal nur noch die Tarnung für das
eigentliche »terroristische Anliegen« sein sollte.
Das Karussell der Absurditäten der im Ermittlungseifer festgefahren
Beamten dreht sich aber noch weiter. Im November 2006 findet eine
Aktionskonferenz zum bevorstehenden G8-Gipfel statt. Das ganze Arsenal,
dass den Ermittlern durch den Paragraphen 129a zur Verfügung steht, wie
GPS-Sender, stille SMS und verdeckte Observationen wird angewandt, um zu
beobachten, was die vermeintlichen Gipfelgegner an diesem Wochenende
machen. Keiner der Verdächtigen nimmt an dieser Konferenz oder an
thematisch ähnlichen Aktionen teil. Der Umstand, dass sich keiner der
Beschuldigten für die Konferenz interessierte, wurde durch die
behördlichen Stalker messerscharf als »demonstratives Fernbleiben« und
»auffallend unverdächtiges Verhalten « gewertet. Das angebliche
konspirative bzw. eben nicht-politische Verhalten der Beschuldigten wird
auf die vermeintliche Planung militanter Aktionen gegen den nahenden G8
Gipfel geschoben. Die Überwachung wird noch weiter intensiviert. Bis zum
G8 Gipfel begeht keiner der »Terrorverdächtigen« eine thematische
verwandte Straftat. Anstatt die Ermittlungen mit Schamesröte im Gesicht in
irgendwelche Archive verschwinden zu lassen, schlagen Bundesanwaltschaft,
BKA und die örtlichen LKAs vereint zwei Wochen nach dem G8-Treffen in
Heiligendamm mit knapp 20 Hausdurchsuchen gegen Wohnungen, Arbeitstellen
von Beschuldigten und Zeugen, sowie linke Projekte erneut zu.
Und wozu das Ganze?
Bevor es an eine Ursachenerforschung gehen soll, muss noch einmal an die,
durch ihre andauernde Wiederholung, abgedroschen wirkende Feststellung
erinnert werden, dass die Paragraphen 129 und 129a »Schnüffelparagraphen«
sind, denen selten Verurteilungen folgen. Sie dienen zumeist dazu,
betroffene Personen einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Diese von
Juristen und Bürgerrechtlern getroffene Feststellung, dass selten Anklagen
erhoben werden, bleibt statistische Wahrheit, wie sich aus einer kleine
Anfrage an die Bundesregierung aus dem Jahr 2005 ersehen lässt!
Was die Motivation der Bundesanwaltschaft, des BKA, der verschiedenen LKAs
und in diesen Behörden der einzelnen Abteilungen und ihrer Mitarbeiter ist,
lässt sich nur erahnen. Ob die für die Maßnahmen Verantwortlichen wirklich
denken, einer »ganz großen Sache« vor dem G8-Treffen auf die Schliche
gekommen zu sein oder ob einzelne Beamte so ihren Hass auf Linke oder
einzelne Aktivisten austoben möchten, bleibt natürlich im Dunkeln.
Vielleicht denkt auch ein mancher Staatsschützer hinter dem Schreibtisch,
ein paar ermittelte »Terroristen« können ihn/sie auf der Karriereleiter
nach oben stoßen oder vielleicht finden die Damen und Herren der Inneren
Sicherheit auch nur, dass Autos anzünden kein Mittel dazu ist, die
eigentlich hehren Ziele durchzusetzen. Oder alles geschieht nur aufgrund
des Kontrollwahns einzelner Behörden, die es nicht ertragen können, dass
es Strukturen gibt, bei denen ihnen der Durchblick fehlt. Oder die
Beschuldigten sind Teil einer gigantischen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
geworden. Alle diese aufgeführten möglichen Motivationen sind mehr oder
weniger gut begründete Spekulationen. Denn niemand von uns blickt in die
Köpfe der Mitarbeiter der verschiedenen Strafverfolgungsbehörden.
Die Folgen eines 129 a Verfahrens
Wenn die behördliche Motivation von außen schon nicht ergründet werden
können, so kann doch einiges über die Folgen eines 129a Verfahrens gesagt
werden.
Strukturen und die Privatsphäre der Beschuldigten wurden bis in den
letzten Winkel durchleuchtet. Die von der Polizei gewonnen Erkenntnisse
fließen in neue Ermittlungen ein. Die betroffenen AktivistInnen sind
gelähmt oder geben resigniert ihr politisches Engagement auf. Bürgerliche
Existenzen und Karriereambitionen können vernichtet worden sein.
Bündnispartner der von Ermittlungen Betroffenen gehen eventuell auf
Distanz. Beschuldigte und ihre Gruppen kümmern sich nur noch um
Solidaritätsarbeit, anstatt an gesellschaftlichen Veränderungen zu
arbeiten. Die Möglichkeit eines Gefängnisaufenthalts steht im Raum.
Erfahrungen aus den 129 und 129a-Verfahren der vorangegangenen Jahrzehnte
gegen autonome Antifas, Atomkraftgegner und Linke zeigen diese möglichen
Folgen auf.
Aus allem diesem Irrsinn gibt es nur zwei Forderungen zu ziehen: Weg mit
dem Gesinnungsparagraphen
129a und Solidarität mit den Betroffenen!!!
Ein Mittel, Solidarität zu üben, ist es die Betroffenen finanziell nicht
alleine zu lassen.
Spendenkonto: Rote Hilfe e.V., Kto Nr.: 191 100 462,
BLZ: 440 100 46, Postbank Dortmund, Stichwort: Razzien 2007
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