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G8-Repression - Anerkenntnisurteil vom Verwaltungsgericht Schwerin

Aus CONTRASTE Nr. 282 (März 2008)

G8-REPRESSION – ANERKENNTNISURTEIL VOM VERWALTUNGSGERICHT SCHWERIN

Mit einem Anerkenntnisurteil entschied jetzt das Verwaltungsgericht Schwerin auf eine Klage eines Bonner G8 Gegners, dass der mehrtägige Platzverweis gegen ihn während des G8 Gipfels komplett rechtswidrig war. Der Bonner war damals in Bad Doberan in eine Polizeikontrolle geraten, daraufhin wurde ihm ein Platzverweis zwischen Kühlungsborn über Bad Doberan bis Nienhagen ausgestellt. Die Klage richtete sich im wesentlichen gegen die Willkür, mit der der Platzverweis begründet wurde. Anstatt dass, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine konkret in der Person liegende Gefahrenprognose zugrunde gelegt wurde, hat man einfach einen in das Platzverweisformular hineinkopierten Textbaustein als Grundlage genommen, in dem auf eine allgemeine Gefährdung während des G8 Gipfels Bezug genommen wurde. Zudem war der Platzverweis nicht wie vorgeschrieben auf maximal eine Gemeinde begrenzt, sondern umfasste gleich fünf (!) Gemeinden.

In der Erwiderung auf die Klage erkannte die Polizeibehörde Kavala hier – wie schon zuvor bei mehreren anderen Klagen gegen Platzverweise – die Rechtswidrigkeit des Platzverweises sofort an. Damit wollte die Kavala, der die Haltlosigkeit der Platzverweise bewusst war, einem teureren regulären Richterurteil zuvor kommen. Zugleich beantragte die Kavala, die Kosten des Verfahrens dem Bonner Kläger aufzuerlegen. Genau dieses Begehren der Kavala wies das Verwaltungsgericht jedoch komplett zurück. Nach allgemein gültiger Rechtssprechung dürfen dem Kläger dann nicht die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn er davon ausgehen musste, dass er nur vor Gericht Schutz vor der Polizeimaßnahme erlangen konnte. Tatsächlich so urteilte nun das Verwaltungsgericht Schwerin, musste der Kläger davon ausgehen, dass die Polizei den Platzverweis tatsächlich durchsetzen würde, wenn der Kläger nicht vor Gericht zieht. Seine Klage war daher zur Rechtsverteidigung notwendig, deswegen müssen die Kosten für diese Rechtsverteidigung auch vollständig übernommen werden.

»Trotz dieses vollumfänglichen Sieges vor Gericht bleibt nach Auffassung der Klägerseite ein schaler Beigeschmack. Die Polizeitruppe Kavala hat es mit Hilfe von vielen hundert Platzverweisen geschafft, Datensätze von G8 GegnerInnen zu speichern. Es ist zu befürchten, dass trotz festgestellter Rechtswidrigkeit der Maßnahme diese weiter in den polizeilichen Gefährderdateien gespeichert bleiben und für zukünftige Gefahrenprognosen herangezogen werden«, so der Anwalt des Bonner Klägers Sebastian Nickel. Zudem hat die Polizei mittels der Platzverweise massiv in das Demonstrationsrecht eingegriffen und das Recht der Versammlungsfreiheit außer Kraft gesetzt.

»Dass die Polizeiführung sofort nach Klageeinreichung ein Anerkenntnis des Klägerbegehrens ausspricht – und zwar gleich dutzendfach, zeugt davon, dass sie von der Illegalität der Polizeimaßnahme schon zum Zeitpunkt des Einsatzes überzeugt war«, so Dieter Rahmann von der
Prozessbeobachtungsgruppe Rostock. Es ist skandalös, dass die für den Einsatz von bewusst illegalen Maßnahmen verantwortlichen Polizeiführer noch immer nicht von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden sind. Inwieweit durch dieses Urteil die anderen knapp 1.000 Betroffenen von Platzverweisen ermutigt werden, ebenfalls zu klagen und eine Riesenkostenwelle auf die Polizei zurollt, muss abgewartet werden.

diego


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16.04.08    Dieter Poschen <contraste@t-online.de>
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