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Aus CONTRASTE Nr. 282 (März 2008)
G8-REPRESSION – ANERKENNTNISURTEIL VOM VERWALTUNGSGERICHT SCHWERIN
Mit einem Anerkenntnisurteil entschied jetzt das Verwaltungsgericht
Schwerin auf eine Klage eines Bonner G8 Gegners, dass der mehrtägige
Platzverweis gegen ihn während des G8 Gipfels komplett rechtswidrig war.
Der Bonner war damals in Bad Doberan in eine Polizeikontrolle geraten,
daraufhin wurde ihm ein Platzverweis zwischen Kühlungsborn über Bad
Doberan bis Nienhagen ausgestellt. Die Klage richtete sich im wesentlichen
gegen die Willkür, mit der der Platzverweis begründet wurde. Anstatt dass,
wie gesetzlich vorgeschrieben, eine konkret in der Person liegende
Gefahrenprognose zugrunde gelegt wurde, hat man einfach einen in das
Platzverweisformular hineinkopierten Textbaustein als Grundlage genommen,
in dem auf eine allgemeine Gefährdung während des G8 Gipfels Bezug
genommen wurde. Zudem war der Platzverweis nicht wie vorgeschrieben auf
maximal eine Gemeinde begrenzt, sondern umfasste gleich fünf (!)
Gemeinden.
In der Erwiderung auf die Klage erkannte die Polizeibehörde Kavala hier –
wie schon zuvor bei mehreren anderen Klagen gegen Platzverweise – die
Rechtswidrigkeit des Platzverweises sofort an. Damit wollte die Kavala,
der die Haltlosigkeit der Platzverweise bewusst war, einem teureren
regulären Richterurteil zuvor kommen. Zugleich beantragte die Kavala, die
Kosten des Verfahrens dem Bonner Kläger aufzuerlegen. Genau dieses
Begehren der Kavala wies das Verwaltungsgericht jedoch komplett zurück.
Nach allgemein gültiger Rechtssprechung dürfen dem Kläger dann nicht die
Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn er davon ausgehen musste,
dass er nur vor Gericht Schutz vor der Polizeimaßnahme erlangen konnte.
Tatsächlich so urteilte nun das Verwaltungsgericht Schwerin, musste der
Kläger davon ausgehen, dass die Polizei den Platzverweis tatsächlich
durchsetzen würde, wenn der Kläger nicht vor Gericht zieht. Seine Klage
war daher zur Rechtsverteidigung notwendig, deswegen müssen die Kosten für
diese Rechtsverteidigung auch vollständig übernommen werden.
»Trotz dieses vollumfänglichen Sieges vor Gericht bleibt nach Auffassung
der Klägerseite ein schaler Beigeschmack. Die Polizeitruppe Kavala hat es
mit Hilfe von vielen hundert Platzverweisen geschafft, Datensätze von G8
GegnerInnen zu speichern. Es ist zu befürchten, dass trotz festgestellter
Rechtswidrigkeit der Maßnahme diese weiter in den polizeilichen
Gefährderdateien gespeichert bleiben und für zukünftige Gefahrenprognosen
herangezogen werden«, so der Anwalt des Bonner Klägers Sebastian Nickel.
Zudem hat die Polizei mittels der Platzverweise massiv in das
Demonstrationsrecht eingegriffen und das Recht der Versammlungsfreiheit
außer Kraft gesetzt.
»Dass die Polizeiführung sofort nach Klageeinreichung ein Anerkenntnis des
Klägerbegehrens ausspricht – und zwar gleich dutzendfach, zeugt davon, dass
sie von der Illegalität der Polizeimaßnahme schon zum Zeitpunkt des
Einsatzes überzeugt war«, so Dieter Rahmann von der
Prozessbeobachtungsgruppe Rostock. Es ist skandalös, dass die für den
Einsatz von bewusst illegalen Maßnahmen verantwortlichen Polizeiführer
noch immer nicht von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden sind.
Inwieweit durch dieses Urteil die anderen knapp 1.000 Betroffenen von
Platzverweisen ermutigt werden, ebenfalls zu klagen und eine
Riesenkostenwelle auf die Polizei zurollt, muss abgewartet werden.
diego
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