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Aus CONTRASTE Nr. 276 (September 2007)
PERFINO EG, JENA
Gegenseitigkeit als Basis: Genossenschaftlich organisierter Pool
In Frankreich wurde zu Beginn der 1980er Jahre das Modell der "Groupements
d'employeurs" - "Arbeitgeberzusammenschlüsse" entwickelt.
Arbeitgeberzusammenschlüsse (AGZ) sind Zusammenschlüsse von Betrieben, die
ihren Mitgliedsbetrieben Personal zur Verfügung stellen. Im Sinne eines
kooperativen Personalmanagements bringen sie den breit gefächerten
Arbeitskräftebedarf, der über das Stammpersonal der Mitgliedsbetriebe
hinausgeht, zusammen und stimmen ihn ab. Seit Oktober 2006 wird dieser
Ansatz erstmals in Deutschland in Form einer Genossenschaft umgesetzt, der
perfino eG in Jena.
Holger Hess, Red. Genossenschaften - Arbeitgeberzusammenschlüsse sind
Unternehmen, die auf Basis von Gegenseitigkeit die gemeinsame
Personalentwicklung mehrerer Unternehmen betreuen. Sie arbeiten
kostendeckend, jedoch machen sie keine Profite. Im Unterschied zu
Zeitarbeitsfirmen bieten sie ihren Kunden, den Unternehmen, keine externe
Dienstleistung an, sondern werden von diesen selbst getragen.
Gemeinschaftlich sind sie verantwortlich für eine Gruppe von
Beschäftigten, die auch benachteiligte Gruppen sein können und teilen die
Risiken.
Ein solcher Arbeitgeberzusammenschluss versteht sich als Akteur der
regionalen bzw. lokalen Entwicklung. Für die flexibel in den
Mitgliedsbetrieben eingesetzten Beschäftigten ist der Zusammenschluss
alleiniger Arbeitgeber. Auf diese Weise verbinden sie die Anforderungen
der Betriebe an Flexibilität mit der Arbeitsplatzsicherheit für die
Beschäftigten; sie sind gleichzeitig ein Ort für Qualifizierung und
Kompetenzentwicklung.
Landwirtschaftliche Wurzeln
Entstanden ist das Modell im Bereich der Landwirtschaft. Dort gab es seit
jeher eine Tradition der Hilfe auf Gegenseitigkeit und gemeinsame
Maschinen- und Vermarktungsringe, daher lag der Gedanke nicht fern, auch
Arbeitskraft zu teilen. Durch geschickte Kombination von unterschiedlichen
zeitlichen Anforderungen an Beschäftigung in mehreren Betrieben (vor allem
durch die Saisonbedingungen, z.B. Landwirtschaft, Gartenbau,
Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft) konnten ganzjährige Arbeitsverträge
abgeschlossen werden. Die Mehrzahl der AGZ finden sich im Bereich der
Landwirtschaft, seit Ende der 1980er Jahre gibt es jedoch eine Ausweitung
auch auf andere Branchen.
1985 wurden die Arbeitgeberzusammenschlüsse in Frankreich auf eine
gesetzliche Grundlage gestellt. Die Basis eines
Arbeitgeberzusammenschlusses ist dort ein Verein, der von einer Gruppe von
Betrieben gegründet wird. Dieser stellt für die Mitgliedsbetriebe gemäß
ihren zusätzlichen Bedarfen Arbeitskräfte ein, qualifiziert sie
entsprechend den Anforderungen weiter und managt den Einsatz in den
beteiligten Betrieben. 1988 gab es in Frankreich 72 landwirtschaftliche
Arbeitgeberzusammenschlüsse, meist sehr kleine, in denen sich etwa 3
Betriebe 1 oder 2 Arbeitskräfte teilten, aber auch große mit bis zu 100
Beschäftigten.
Pilotprojekte in Deutschland
Bis 1998 stieg die Zahl auf 2.400, heute sind es über 4.100
Arbeitgeberzusammenschlüsse, die ihren Schwerpunkt in der Landwirtschaft
haben. Diese Arbeitgeberzusammenschlüsse beschäftigen etwa 24.000
Arbeitnehmer. Doch auch in anderen Branchen hat das Modell in Frankreich
Schule gemacht: Heute arbeiten ca. 15.000 Beschäftigte auf allen
Qualifikationsniveaus in etwa 400 Arbeitgeberzusammenschlüssen mit
Betrieben aus unterschiedlichen Branchen, die saisonabhängig oder von
Schwankungen im Arbeitsanfall betroffen sind.
In Deutschland wurde das o.g. französische Modell Anfang 2000 im Rahmen
eines EU-Projektes von der tamen GmbH aus Berlin analysiert und auf die
deutschen Verhältnisse angepasst. Infolge entstand 2004 dann der erste
deutsche Arbeitgeberzusammenschluss zur Fachkräfteteilung in Brandenburg -
die Spreewaldforum GmbH - mit zur Zeit 16 kooperierenden Unternehmen und 36
angestellten Fachkräften. Da der Verein als juristische Form eines AGZ in
Deutschland nicht passt und die GmbH objektiv eher den Status eines
externen Dienstleisters signalisiert, wurden mit der Novellierung des
Genossenschaftsgesetzes im August 2006 gute Voraussetzungen für eine
passende juristische Form von Arbeitgeberzusammenschlüssen in Deutschland
geschaffen.
Kooperativer Fachkräftepool
Folgerichtig entstand im Oktober 2006 der erste Arbeitgeberzusammenschluss
in Form einer Genossenschaft - die perfino eG in Jena. Die perfino eG
startete mit fünf Gründungsfirmen und verfügt aktuell über 15
Mitgliedsunternehmen. Die Genossenschaft befindet sich gerade in der
Phase der Marktetablierung. Aktuell sind zwei Beschäftigte eingestellt,
die von acht Firmen geteilt werden. An weiteren sechs "geteilten"
Fachkräften wird intensiv gearbeitet und bis Ende 2007 wird die perfino eG
im Raum Jena eine Belegschaft von ca. 20 Beschäftigten aufgebaut haben, die
sich ca. 30 Unternehmen teilen.
In Jena arbeitet die perfino eG z.Z. gemeinsam mit dem Bundesverband der
mittelständischen Wirtschaft (BVMW) an einem so genannten
"Konstruktionsverbund" im Rahmen der Genossenschaft, in dem sich Firmen
der Region ein Team von Konstrukteuren und Teilkonstrukteuren teilen. In
anderen, sogenannten Service- Bereichen der perfino eG, wie EDV-Betreuung,
Werbung, Qualitätsmanagement und Logistik, sind unter Nutzung des Prinzips
der Fachkräfteteilung Kooperationen der Mitgliedsfirmen im Aufbau
begriffen.
Verbreitung wird erwartet
Das kooperative Geschäftsmodell im Bereich Personal wird durch die perfino
eG offensiv mit der Unternehmerschaft kommuniziert, so dass weitere
Niederlassungen der Genossenschaft in Mitteldeutschland im Entstehen sind.
Eine erste Niederlassung wurde in Artern an der Grenze zwischen
Nordthüringen und dem südlichen Sachsen-Anhalt etabliert. Eine weitere
wird demnächst in Erfurt entstehen. In Sachsen soll in Zusammenarbeit mit
dem Mitteldeutschen Genossenschaftsverband in Kürze auch ein erster
Arbeitgeberzusammenschluss zur Fachkräfteteilung in Genossenschaftsform,
vielleicht als Niederlassung der perfino eG - entstehen.
- Kasten
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Vorteile für die Beschäftigten
- Vorrangiges Ziel ist es, den Betrieben qualifiziertes und zuverlässiges
Personal zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten profitieren davon,
dass Qualifizierung und Kompetenzentwicklung wesentlicher Bestandteil der
Arbeit eines Arbeitgeberzusammenschlusses sind.
- Unsichere Beschäftigungsverhältnisse wie Gelegenheitsarbeiten, Teilzeit
und Saisonarbeit können zu abgesicherten Vollzeit-Arbeitsstellen
umgewandelt werden.
- Die Beschäftigten haben einen einzigen Arbeitgeber, trotzdem profitieren
sie von vielfältigen Aufgaben und vielfältigen Arbeitsumgebungen, die ihre
Anpassungsfähigkeit steigern. Durch die Sicherheit des
Arbeitsverhältnisses und die Kontinuität der Einsätze werden diese Wechsel
eher als Bereicherung denn als Belastung empfunden.
- Durch die Kombination verschiedener Teil-Bedarfe der Unternehmen können
auch neue Stellen geschaffen werden. Viele Arbeiten, die vorher in
Überstunden, gelegentlich nebenher oder auch gar nicht getan wurden,
können so ein Arbeitsverhältnis begründen.
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