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perfino eG, Jena

Aus CONTRASTE Nr. 276 (September 2007)

PERFINO EG, JENA

Gegenseitigkeit als Basis: Genossenschaftlich organisierter Pool

In Frankreich wurde zu Beginn der 1980er Jahre das Modell der "Groupements d'employeurs" - "Arbeitgeberzusammenschlüsse" entwickelt.
Arbeitgeberzusammenschlüsse (AGZ) sind Zusammenschlüsse von Betrieben, die ihren Mitgliedsbetrieben Personal zur Verfügung stellen. Im Sinne eines kooperativen Personalmanagements bringen sie den breit gefächerten Arbeitskräftebedarf, der über das Stammpersonal der Mitgliedsbetriebe hinausgeht, zusammen und stimmen ihn ab. Seit Oktober 2006 wird dieser Ansatz erstmals in Deutschland in Form einer Genossenschaft umgesetzt, der perfino eG in Jena.

Holger Hess, Red. Genossenschaften - Arbeitgeberzusammenschlüsse sind Unternehmen, die auf Basis von Gegenseitigkeit die gemeinsame Personalentwicklung mehrerer Unternehmen betreuen. Sie arbeiten kostendeckend, jedoch machen sie keine Profite. Im Unterschied zu Zeitarbeitsfirmen bieten sie ihren Kunden, den Unternehmen, keine externe Dienstleistung an, sondern werden von diesen selbst getragen. Gemeinschaftlich sind sie verantwortlich für eine Gruppe von Beschäftigten, die auch benachteiligte Gruppen sein können und teilen die Risiken.

Ein solcher Arbeitgeberzusammenschluss versteht sich als Akteur der regionalen bzw. lokalen Entwicklung. Für die flexibel in den Mitgliedsbetrieben eingesetzten Beschäftigten ist der Zusammenschluss alleiniger Arbeitgeber. Auf diese Weise verbinden sie die Anforderungen der Betriebe an Flexibilität mit der Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigten; sie sind gleichzeitig ein Ort für Qualifizierung und Kompetenzentwicklung.

Landwirtschaftliche Wurzeln

Entstanden ist das Modell im Bereich der Landwirtschaft. Dort gab es seit jeher eine Tradition der Hilfe auf Gegenseitigkeit und gemeinsame Maschinen- und Vermarktungsringe, daher lag der Gedanke nicht fern, auch Arbeitskraft zu teilen. Durch geschickte Kombination von unterschiedlichen zeitlichen Anforderungen an Beschäftigung in mehreren Betrieben (vor allem durch die Saisonbedingungen, z.B. Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft) konnten ganzjährige Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Die Mehrzahl der AGZ finden sich im Bereich der Landwirtschaft, seit Ende der 1980er Jahre gibt es jedoch eine Ausweitung auch auf andere Branchen.

1985 wurden die Arbeitgeberzusammenschlüsse in Frankreich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Basis eines
Arbeitgeberzusammenschlusses ist dort ein Verein, der von einer Gruppe von Betrieben gegründet wird. Dieser stellt für die Mitgliedsbetriebe gemäß ihren zusätzlichen Bedarfen Arbeitskräfte ein, qualifiziert sie entsprechend den Anforderungen weiter und managt den Einsatz in den beteiligten Betrieben. 1988 gab es in Frankreich 72 landwirtschaftliche Arbeitgeberzusammenschlüsse, meist sehr kleine, in denen sich etwa 3 Betriebe 1 oder 2 Arbeitskräfte teilten, aber auch große mit bis zu 100 Beschäftigten.

Pilotprojekte in Deutschland

Bis 1998 stieg die Zahl auf 2.400, heute sind es über 4.100 Arbeitgeberzusammenschlüsse, die ihren Schwerpunkt in der Landwirtschaft haben. Diese Arbeitgeberzusammenschlüsse beschäftigen etwa 24.000 Arbeitnehmer. Doch auch in anderen Branchen hat das Modell in Frankreich Schule gemacht: Heute arbeiten ca. 15.000 Beschäftigte auf allen Qualifikationsniveaus in etwa 400 Arbeitgeberzusammenschlüssen mit Betrieben aus unterschiedlichen Branchen, die saisonabhängig oder von Schwankungen im Arbeitsanfall betroffen sind.

In Deutschland wurde das o.g. französische Modell Anfang 2000 im Rahmen eines EU-Projektes von der tamen GmbH aus Berlin analysiert und auf die deutschen Verhältnisse angepasst. Infolge entstand 2004 dann der erste deutsche Arbeitgeberzusammenschluss zur Fachkräfteteilung in Brandenburg - die Spreewaldforum GmbH - mit zur Zeit 16 kooperierenden Unternehmen und 36 angestellten Fachkräften. Da der Verein als juristische Form eines AGZ in Deutschland nicht passt und die GmbH objektiv eher den Status eines externen Dienstleisters signalisiert, wurden mit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes im August 2006 gute Voraussetzungen für eine passende juristische Form von Arbeitgeberzusammenschlüssen in Deutschland geschaffen.

Kooperativer Fachkräftepool

Folgerichtig entstand im Oktober 2006 der erste Arbeitgeberzusammenschluss in Form einer Genossenschaft - die perfino eG in Jena. Die perfino eG startete mit fünf Gründungsfirmen und verfügt aktuell über 15 Mitgliedsunternehmen. Die Genossenschaft befindet sich gerade in der Phase der Marktetablierung. Aktuell sind zwei Beschäftigte eingestellt, die von acht Firmen geteilt werden. An weiteren sechs "geteilten" Fachkräften wird intensiv gearbeitet und bis Ende 2007 wird die perfino eG im Raum Jena eine Belegschaft von ca. 20 Beschäftigten aufgebaut haben, die sich ca. 30 Unternehmen teilen.

In Jena arbeitet die perfino eG z.Z. gemeinsam mit dem Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) an einem so genannten
"Konstruktionsverbund" im Rahmen der Genossenschaft, in dem sich Firmen der Region ein Team von Konstrukteuren und Teilkonstrukteuren teilen. In anderen, sogenannten Service- Bereichen der perfino eG, wie EDV-Betreuung, Werbung, Qualitätsmanagement und Logistik, sind unter Nutzung des Prinzips der Fachkräfteteilung Kooperationen der Mitgliedsfirmen im Aufbau begriffen.

Verbreitung wird erwartet

Das kooperative Geschäftsmodell im Bereich Personal wird durch die perfino eG offensiv mit der Unternehmerschaft kommuniziert, so dass weitere Niederlassungen der Genossenschaft in Mitteldeutschland im Entstehen sind. Eine erste Niederlassung wurde in Artern an der Grenze zwischen Nordthüringen und dem südlichen Sachsen-Anhalt etabliert. Eine weitere wird demnächst in Erfurt entstehen. In Sachsen soll in Zusammenarbeit mit dem Mitteldeutschen Genossenschaftsverband in Kürze auch ein erster Arbeitgeberzusammenschluss zur Fachkräfteteilung in Genossenschaftsform, vielleicht als Niederlassung der perfino eG - entstehen.

Kasten

Vorteile für die Beschäftigten

  • Vorrangiges Ziel ist es, den Betrieben qualifiziertes und zuverlässiges Personal zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten profitieren davon, dass Qualifizierung und Kompetenzentwicklung wesentlicher Bestandteil der Arbeit eines Arbeitgeberzusammenschlusses sind.
  • Unsichere Beschäftigungsverhältnisse wie Gelegenheitsarbeiten, Teilzeit und Saisonarbeit können zu abgesicherten Vollzeit-Arbeitsstellen umgewandelt werden.
  • Die Beschäftigten haben einen einzigen Arbeitgeber, trotzdem profitieren sie von vielfältigen Aufgaben und vielfältigen Arbeitsumgebungen, die ihre Anpassungsfähigkeit steigern. Durch die Sicherheit des Arbeitsverhältnisses und die Kontinuität der Einsätze werden diese Wechsel eher als Bereicherung denn als Belastung empfunden.
  • Durch die Kombination verschiedener Teil-Bedarfe der Unternehmen können auch neue Stellen geschaffen werden. Viele Arbeiten, die vorher in Überstunden, gelegentlich nebenher oder auch gar nicht getan wurden, können so ein Arbeitsverhältnis begründen.

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12.04.08    Holger Hess <contraste@t-online.de>
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