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GVK für 1:1 Umsetzung des Brüsseler Kompromisses - Volker Giersch:
"3-Stufen-Test ist ein taugliches Instrument für die
ordnungspolitische Grenzziehung zwischen Öffentlich-rechtlichen und
Privaten"
Bonn (ots) - Die Gremienvorsitzenden appellieren an die Länder,
dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in der digitalen Welt
angemessenen Entwicklungsspielraum einzuräumen, damit er seinem
Funktionsauftrag weiterhin umfassend gerecht werden kann. Sie halten
dazu eine 1 zu 1 Umsetzung des Brüssler Kompromisses für den besten
Weg, die ordnungspolitische Grenze zwischen öffentlich-rechtlichen
und privaten Anbietern verfassungskonform zu ziehen. Das zentrale
Element dazu sei der sog. 3-Stufen-Test, mit dem einzelfallbezogen
der gesellschaftliche Wert eines neuen Angebots geprüft und
festgestellt werden könne.
Zu dieser Auffassung kamen die Gremienvorsitzenden in ihren
Sitzungen am 14. und 15. April 08 in Bonn, bei der sie sich mit
Inhalt und Konsequenzen des derzeitigen Entwurfs zum 12. RÄStV
(26.3.08) auseinandergesetzt haben.
Den Rahmen, den der derzeitige Entwurf für den
Öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorsieht, halten sie für deutlich zu
eng. Volker Giersch: "Wenn dieser Staatsvertrag Rechtskraft erlangen
würde, müsste ein Großteil der bestehenden Angebote trotz hohen
gesellschaftlichen Wertes aus dem Online-Angebot entfernt werden. Das
kann und darf nicht sein."
Davon betroffen wären beispielsweise alle Online-Dossiers zu den
ARD-Themenwochen, zum Schiller-Jahr oder den US-Vorwahlen. Aus Sicht
der GVK müssten diese und andere Inhalte und Sendungen mit hohem
gesellschaftlichem Wert - wie z.B. Sendungen zur beruflichen
Orientierung oder aus dem Bereich der Wissenschaft - unentgeltlich
für jedermann im Internet zugänglich sein. "Aus unserer Sicht ist das
ein wichtiger Beitrag zur Wissensgesellschaft und zur individuellen
Aus- und Fortbildung."
Übergeordnetes Ziel der staatlichen Beauftragung müsse eine
möglichst hohe publizistische Vielfalt und die Schaffung eines hohen
gesellschaftlichen Wertes sein. In diesem Sinne sollte auch der
Funktionsauftrag im Staatsvertrag formuliert werden.
Der gesetzlich fixierte Rahmen müsse dann durch
Selbstverpflichtungen der Rundfunkanstalten weiter konkretisiert und
zu begrenzt werden. Auf diesem Wege sei der Brüsseler Kompromiss zur
Beilegung des Beihilfeverfahrens vollständig und verfassungskonform
umsetzbar.
So könnte man für den Bereich der Telemedien auf fünf Ebenen zu
der von Brüssel geforderten klar abgrenzbaren und nachvollziehbaren
Auftragsfestlegung kommen:
- Staatsvertragliche Beauftragung mit Zielvorgaben
- Richtlinien und programmliche Leitlinien (von den Gremien zu
genehmigen)
- Telemedienkonzept (von den Gremien zu genehmigen)
- Verweildauerkonzept (von den Gremien zu genehmigen)
- Drei-Stufen-Test bei neuen oder wesentlich veränderten Angeboten
(von den Gremien zu genehmigen).
Dem 3-Stufen-Test komme dabei besondere Bedeutung zu, weil der
gesellschaftliche Wert eines Angebotes nur im konkreten Einzelfall
beurteilt werden könne. "Für diese Aufgabe sind die Gremien schon
aufgrund ihrer pluralen Zusammensetzung in besonderer Weise geeignet.
Als Gesellschaftsvertreter sehen sie sich hierauf auch verpflichtet."
Die Gremien werden ihren Beitrag im Rahmen der
Genehmigungsverfahren verantwortungsvoll und kompetent wahrnehmen -
auch unter Inanspruchnahme externer Expertise, wie zu den Fragen der
marktlichen Auswirkungen eines neuen Angebotes. Die GVK sieht den
3-Stufen-Test als Chance und Herausforderung, zu zeigen, dass die
binnenplurale Gremienkontrolle auch für den Bereich der
ordnungspolitischen Grenzziehung zwischen Öffentlich-Rechtlichen und
Privaten geeignet ist.
Originaltext: ARD Radio & TV
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