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Lackmustest
32 Jahre Haft: Zur Lage der Meinungsfreiheit in der Türkei
ISTANBUL, 31. Januar
Sein Radio ist erst drei Jahre alt. Die Sendeverbote der türkischen
Funkaufsicht summieren sich aber bereits auf 150 Tage, und nun soll
Seyfullah Karakurt, Chefredakteur der "Stimme Anatoliens" (Anadolu
Sesi), auch noch für 32 Jahre ins Gefängnis. Nicht nur ihn hat das
Staatssicherheitsgericht in Istanbul angeklagt. Auch die
Nachrichtensprecherin Selda Demir soll eingekerkert werden. Vorgeworfen
wird der "Stimme Anatoliens", daß sie Anfang 2001 über die Revolte und
das Todesfasten in den türkischen Gefängnissen berichtet hat. Die
Regierung hatte damals angeordnet, über die Vorgänge zu schweigen. Die
türkischen Medien hatten sich daran gehalten. Nur nicht die "Stimme
Anatoliens".
Sie ist eine der insgesamt 150 Radiostationen Istanbuls. Auf 92,8 Hertz
ist ihre Stimme zwar nicht in ganz Anatolien zu hören, aber im Raum um
das Marmarameer, von Bursa bis Canakkale also und von Balikesir bis
Edirne. Das ist die am dichtesten besiedelte Region der Türkei. In den
vergangenen Jahrzehnten hat sie Zuwanderer aus allen Teilen Anatoliens
angezogen. Er habe sich zum Ziel gesetzt, die anatolischen Traditionen
in Istanbul am Leben zu erhalten, sagt der junge Chefredakteur. So
stellt ein Programm über die "Provinzen der Türkei" Geschichten und
Legenden aus jedem Winkel Anatoliens vor. Andere Programme senden Musik
in den Sprachen der Minderheiten - der Kurden, der Araber und der
Lasen. Das hat Karakurt noch keine Probleme bereitet. Denn bevor er
eine Diskette einlegt, untersucht er sie nach verfänglichen
Botschaften.
Die "Stimme Anatoliens" versteht sich als Kulturradio, als Alternative
zu den billigen Kommerzsendern. Die "Stimme Anatoliens" ist aber auch
ein politisches Radio und eine Stimme der Linken. In dem Programm "Das
Glaubensmosaik Anatoliens" stellt es Minderheiten vor, und in den
"Briefen unserer Mitmenschen" kommen Personen zu Wort, die nicht in das
Studio in den engen Gassen des Istanbuler Stadtteils Besiktas finden
können. Gefangene zum Beispiel. Und genau das wurde Karakurt zum
Verhängnis.
So hat er Anfang 2001 mit Familienangehörigen von Augenzeugen und von
Opfern des Aufstands im Ankaraner Gefängnis Ulucan ein Programm
ausgestrahlt. Als Strafe verhängte die allmächtige RTÜK, die
Aufsichtsbehörde für Funk und Fernsehen, ein Sendeverbot von neunzig
Tagen. Bevor es in Kraft trat, berichtete die "Stimme Anatoliens"
ausführlicher als andere und bald allein über das Todesfasten, das
linke Inhaftierte in den Gefängnissen begonnen hatten, um gegen die
Verlegung von den Massenräumen in kleine Zellen mit drei oder vier
Personen zu protestieren. Das brachte nochmals eine Abschaltung von
dreißig Tagen. Weitere dreißig Tage folgten wegen des "Glaubensmosaik
Anatolien" und der Verlesung von Briefen inhaftierter Häftlinge. Der
Staat wolle eine solche Berichterstattung nicht, zuckt Karakurt leicht
resignierend mit den Schultern.
Als seine Station 2002 wieder auf Sendung ging, sollte sie gleich
wieder geschlossen werden, und diesmal richtig für 180 Tage. Das hätte
für die "Stimme Anatoliens", die sich nahezu ausschließlich aus
Werbeeinnahmen finanziert, den Todesstoß bedeutet. Stein des Anstoßes
war ein Programm, in dem der Rechtsanwalt Cemal Yücer und der
Schriftsteller Lütfü Kaleli über das Verbot mehrerer Vereine der
alevitischen Minderheit diskutiert hatten. RTÜK meinte erkennen zu
können, daß die Radiostation dem "Separatismus" Vorschub leiste. Die
Rettung kam aus Ankara. Denn ein Verwaltungsgericht hob dort die
Entscheidung der RTÜK wieder auf.
Das war aber keineswegs die Entwarnung. Denn das
Staatssicherheitsgericht in Istanbul leitete vier Verfahren gegen
Karakurt und seine Sprecherin ein. Auslöser waren wieder die Vergehen,
für die die "Stimme Anatoliens" bereits 2001 mit einem Sendeverbot von
150 Tagen gebüßt hatte. Drei Verfahren basieren auf dem berüchtigten
Paragraphen 312 des Strafgesetzbuchs, der als Knebelungsparagraph für
die Meinungsfreiheit gilt. Im vergangenen Jahr wurde er zwar
reformiert, auf das Verfahren gegen Karakurt wirkt sich diese Reform
aber nicht aus. Dem vierten Verfahren liegt der Paragraph 169 des
Strafgesetzbuchs zugrunde, der die Hilfe an "illegale bewaffnete
Terrorgruppen" ahndet. Ständig zitiert die Anklageschrift aus den
Sendungen Karakurts. Als staatsgefährdend zitiert sie etwa folgende
Nachricht, die die "Stimme Anatoliens" am 12. März 2001 um 18 Uhr
ausgestrahlt hat: "Auf die Gefangenen, die sich am Todesfasten
beteiligen, wird Gewalt ausgeübt, sie werden in Einzelzellen gesteckt,
die meisten wurden in Krankenhäuser verlegt. Die Todesfastenden leiden
an einem vorübergehenden Gedächtnisverlust, und gegen sie wird Gewalt
angewandt, und es wird versucht, sie zu verletzen." Zwei Verfahren
wegen der Verstöße gegen den "Paragraphen 312" hat das Gericht
zusammengefaßt. Für sie hat Staatsanwalt Ahmet Kelebek ein Strafmaß von
achtzehn Jahren gefordert. Am Donnerstag entschied das Gericht
lediglich, die Zitterpartie für Karakurt fortzusetzen und im Mai wieder
zu tagen.
Im dritten Verfahren hat Kelebek neun Jahre Haft beantragt; vielleicht
wird auch dieses vertagt werden. Dann schließlich steht das Verfahren
um den "Paragraphen 169" am 3. März an. Erschöpft sagt Karakurt: "In
der Türkei wird nicht bestraft, wer die Ereignisse verursacht, sondern
wer darüber berichtet." RAINER HERMANN
Aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.02.2003, Nr. 27 / Seite 40
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