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Pressemitteilung von DNR, BUND und NABU zum Umweltgesetzbuch:
Unzureichende Standards missachten Schutz von Arten und Lebensräumen
Berlin (ots) - In einer heute der Öffentlichkeit vorgestellten
gemeinsamen Stellungnahme der Umweltverbände Deutscher
Naturschutzring (DNR), Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN),
Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) werden eine Reihe von Mängeln im
Entwurf des Umweltgesetzbuches aufgelistet. Dazu gehören die
unzureichende Sicherung gefährdeter Biotope, Versäumnisse beim
Artenschutz, eine kaum erkennbare Vereinheitlichung der
Naturschutzregeln und zu wenig Transparenz. Zudem fehlt es an einer
korrekten Umsetzung des Europarechts im Naturschutz. Die Verbände
forderten im Vorfeld der kommende Woche stattfindenden Anhörung zum
Umweltgesetzbuch (UGB) eine gründliche Überarbeitung des Entwurfs.
"Wenn dieses Umweltgesetzbuch so kommt wie es jetzt vorliegt, dann
werden weder die grundlegenden Standards des Umwelt- und
Naturschutzes gewahrt, noch werden wichtige aktuelle
Herausforderungen wie der Klimawandel ernst genommen", sagte
DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. "Bereits die Zielbestimmungen
lassen den Schutz unserer Natur und damit unserer Lebensqualität zum
bloßen Lückenbüßer verkommen, der künftig nur dann Bedeutung erlangt,
wenn er nicht mit anderen Belangen kollidiert. Das ist nicht
hinnehmbar", so Röscheisen.
Die Verbände warnen insbesondere davor, die sogenannte
Eingriffsregelung, die Kompensationsmaßnahmen für zerstörte Natur
vorsieht, zu schwächen.
Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: "Es muss bundesweit garantiert
bleiben: Wer Natur und damit Lebensqualität für Mensch, Tier und
Pflanze zerstört, muss sie auch wieder neu schaffen. Der Entwurf des
Umweltgesetzbuches enthält leider umfangreiche Möglichkeiten für
einen laschen Umgang mit diesem Grundsatz. Ein finanzieller
Ablasshandel ist aber das Letzte, was die Natur braucht."
Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: "Das Umweltgesetzbuch muss
kommen, da sind wir uns alle einig. Noch ist es für Verbesserungen
nicht zu spät. Eingearbeitet werden müssen vor allem noch die
Grundsätze einer umweltfreundlichen Landwirtschaft und bessere
Regelungen zum Gewässerschutz. So sind die bisher vorgesehenen
Schutzareale an Gewässern viel zu klein. Ein effektiver
Gewässerschutz vor Phosphateinträgen erfordert Schutzstreifen von
mindestens zwanzig Metern Breite. Innerhalb dieser Areale müssen der
Einsatz von Pflanzen- und Tiergiften sowie die Düngung verboten
werden."
Bis zur Abstimmung im Bundeskabinett Mitte Juli müsse der Entwurf
des UGB deutlich nachgebessert werden. Für die Anhörung des
Bundesumweltministeriums vom 17. bis 19. Juni 2008 in Berlin
kündigten die Verbände weitere Vorschläge dazu an.
Die Kurzfassung der gemeinsamen Stellungnahme zum UGB finden Sie
im Internet unter: www.dnr.de, www.bund.net, www.nabu.de
Originaltext vom NABU
Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6347
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- Pressekontakt
- DNR: Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär, Tel. 0160-97209108
BUND: Dr. Gerhard Timm, BUND-Geschäftsführer, Tel. 0170-4042897.
NABU: Magnus Herrmann, Tel.: 030-284984-1618.
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