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NABU-Studie belegt: Kein Schutz von Schutzgebieten vor Gentechnik
Berlin (ots) - Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais könnte
auch die Artenvielfalt in Schutzgebieten gefährden, wenn kein
ausreichender Sicherheitsabstand von den Anbauflächen zu ökologisch
sensiblen Gebieten besteht. Das geht aus einer NABU-Studie im Auftrag
des Landesumweltamtes Brandenburg hervor. Um die Eignung von Methoden
zum Pollen-Monitoring zu untersuchen, hatte das Land Brandenburg im
Sommer 2007 im und am Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch
(Märkisch-Oderland) technische und "biologische" (Bienenvölker)
Pollensammler eingesetzt.
Die Ergebnisse zeigen: Pollen gelangten in großer Zahl selbst bei
einer Entfernung von 100 Metern in das geschützte Gebiet. Vor diesem
Hintergrund fordert der NABU einen Mindestabstand von 1000 Metern zu
Gen-Feldern, um Gefährdungen durch genmanipulierte Pflanzen in
Schutzgebieten vorzubeugen. Ferner müsse der Anbau der
Gentech-Maissorten mit Mon 810 so lange ausgesetzt werden, bis
Risiken für Mensch und Natur ausgeschlossen werden können.
"Es ist ein Skandal, dass das von der Bundesregierung
verabschiedete Gentechnikgesetz den Schutz ökologisch sensibler
Gebiete vollständig ausspart. Hier muss unverzüglich nachgebessert
werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Während Frankreich und
einige andere europäische Länder den Anbau von Mon 810 verbieten, ist
er in Deutschland zugelassen. Der Abstand von Gen-Äckern soll nach
dem Willen der Bundesregierung lediglich 150 Meter zu konventionellen
Anbauflächen, beziehungsweise 300 Meter zu Öko-Äckern betragen. Eine
Brandenburger Initiative, 800 Meter Abstand zu Schutzgebieten vorzusehen,
fand in den Ausschüssen des Bundesrates keine Mehrheit.
Der NABU-Präsident begrüßte Überlegungen des Landes Brandenburg,
Rahmenbedingungen für Abstandsregelungen zu wertvollen Schutzgebieten
zu entwickeln.
"Das Land Brandenburg hat eine besondere Verantwortung nicht nur
für ein konfliktfreies Nebeneinander der Landwirtschaftsbetriebe
untereinander, sondern auch für die Bewahrung seine
Naturschutzgebiete. Ich hoffe daher auf eine einvernehmliche
Empfehlung von Naturschützern und Bauernverbänden, die konkrete
Mindestabstände zu benachbarten Schutzgebieten vorsieht. Dies schafft
die notwendige Rechtssicherheit für den Nutzer der Gentechnik und
verringert das mögliche Risiko für gefährdete Arten", sagte der
Beauftragte für Koexistenz im Brandenburger Umweltministerium, Peter
Rudolph.
Im Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch kommen zwei seltene
Schmetterlingsarten vor: der Große Feuerfalter und der
Skabiosen-Scheckenfalter. Von Mitte Juli bis Anfang August 2007 wurde
mit Hilfe von technischen und "biologischen" Pollensammlern (Bienen)
der Eintrag von Maispollen ins Schutzgebiet ausgewertet. Die
Flugeigenschaften von Mon 810-Pollen unterscheiden sich nicht von
konventionellen Maispollen. Es wurde ein überraschend erhöhter
Eintrag genmanipulierter Pollen an den Sammelstellen gefunden. Auch
die Bienen erwiesen sich als fleißige Sammlerinnen dieser Pollen: In
den Bienenkästen fanden sich Einträge in vergleichbarer Größenordnung
wie in den technischen Sammlern. Eine Erklärung hierfür ist der
intensive großflächige Anbau von Mon 810, für den es bisher kaum
vergleichbare Erfahrungen gibt, in der Umgebung des Schutzgebietes.
Für 2008 sind dort bislang 519 Hektar Mon 810-Mais für den Anbau
angemeldet.
Mon 810 enthält ein Gift, das für die Raupen des im Pflanzenbau
gefürchteten Maiszünslers, einer Schmetterlingsart, tödlich ist.
Aussagekräftige Untersuchungen, ob dieses Gift auch andere,
sogenannte "Nicht-Ziel Organismen" wie insbesondere Schmetterlinge
gefährden, fehlen.
Insgesamt sind in Brandenburg derzeit 2026 Hektar für den Anbau
von Mon 810-Mais angemeldet, soviel wie in keinem anderen Bundesland;
deutschlandweit sind es über 4350 Hektar.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Originaltext vom NABU
Originaltext: NABU
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- Pressekontakt
- Dr. Steffi Ober, NABU-Gentechnikexpertin, Tel. 030-284984-1612, mobil
0172-5254198.
Dr. Peter Rudolph, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und
Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Tel. 0331-8667366.
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