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NABU: Bundesregierung knickt vor Bauernlobby ein
Berlin (ots) - Der NABU hat die Ankündigung der Bundesregierung
scharf kritisiert, den Vorschlag für eine EU-Bodenschutzrichtlinie
beim EU-Umweltministerrat am Donnerstag in Portugal abzulehnen. "Der
selbst ernannte Klima- und Umwelt-Musterknabe Deutschland knickt mit
seiner Blockadehaltung vor der Bauernlobby ein und gefährdet damit
ein wichtiges Umweltvorhaben", sagte NABU-Vizepräsident Christian
Unselt. Gerade angesichts des Klimawandels sei es entscheidend, die
natürlichen Puffer- und Speicherfunktionen der Böden zu erhalten und
die alarmierende Verschlechterung der Bodenqualität mit Hilfe einer
europäischen Regelung zu vermeiden. Die Bundesregierung behauptet
jedoch plötzlich, dass die Richtlinie dem Prinzip der Subsidiarität
widerspreche, es also keinen Regelungsbedarf auf EU-Ebene gebe.
Vorausgegangen war ein massiver Druck von Seiten der Landwirtschaft,
die zusätzliche Bürokratie und Kosten befürchtet hatten.
Die Position der Bundesregierung ist umso unverständlicher, da
Bundesumweltminister Gabriel noch vor einem Jahr in einem Schreiben
der EU-Umweltminister an die Europäische Kommission gefordert hatte,
ein rechtlich verbindliches Instrument zum Bodenschutz in Europa zu
erlassen. Nach Auffassung des NABU wird die Bundesregierung mit ihrer
jetzigen Blockadeposition ihrer Europa- und umweltpolitischen
Verantwortung nicht gerecht. Es sei dringend erforderlich, den
Bodenschutz auf europäischer Ebene zu harmonisieren und EU-weite
Standards für Risikogebiete und Maßnahmenprogramme zu definieren.
Daher sei das Argument der Subsidiarität offensichtlich nur
vorgeschoben, um den Interessen der Agrarlobby entgegenzukommen. "Wir
appellieren an die Bundesregierung, ihre Verhinderungs-Taktik
aufzugeben und die Chancen einer EU-weiten Bodenschutzregelung
konstruktiv zu nutzen", so Unselt weiter.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Originaltext vom NABU
Originaltext: NABU
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- Pressekontakt
- Magnus Herrmann, NABU-Referent für Natur- und Artenschutz, Tel.
030-284984-1618.
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