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Presseerklärung
Bonn, 18.1.2011
Europa braucht einen modernen Datenschutz!
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) hat ihre
Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission zur Neugestaltung
des europäischen Datenschutzrechtsrahmens veröffentlicht. In dem
Konsultationspapier fordert sie die Kommission auf, als Reaktion auf die
technologischen und kommerziellen Entwicklungen in der modernen
Informations- und Kommunikationsgesellschaft den Datenschutz wirksam
durch eine breite Anwendung des Datenschutzrechts, wirklich unabhängige
und effektive Datenschutzbeauftragte, wirksame Sanktionsmöglichkeiten
der Aufsichtsbehörden und effektive gerichtliche Kontrollmöglichkeiten
sowie durch verbindliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz zu
stärken und auch auf alle Bereiche der europäischen polizeilichen und
justiziellen Zusammenarbeit auszuweiten.
Die DVD fordert unter anderem, Datenverarbeitung bereits dann in den
Schutzbereich des europäischen Rechtsrahmens einzubeziehen, wenn die
Möglichkeit der Herstellung eines Personenbezugs nicht ausgeschlossen
werden kann. Nur so kann das Grundrecht der betroffenen Bürgerinnen und
Bürger frühzeitig und effektiv geschützt werden. Deshalb darf die
Kommission nicht dem Druck der Industrie nachgeben und über eine
Einschränkung der Definition von personenbezogenen Daten eine massive
Einschränkung des Schutzbereiches hinnehmen.
Die DVD unterstützt die Bemühungen zur europaweiten Einführung einer
Bestellungspflicht betrieblicher Datenschutzbeauftragter, wenn deren
unabhängige und effektive Arbeit rechtlich abgesichert wird. Die
Unternehmen müssen verpflichtet werden, den Datenschutzbeauftragten die
erforderlichen zeitlichen und personellen Ressourcen für eine qualitativ
wirksame und unabhängige Erfüllung ihrer Aufgabe zur Verfügung zu
stellen. Dazu zählen auch ein Kündigungsschutz und die Pflicht zur
anonymen Bearbeitung von Beschwerden. Die Betriebsräte sind bei der
Bestellung zu beteiligen.
Die DVD tritt dem Vorschlag entgegen, nur unter bestimmten
Voraussetzungen eine Vorabkontrolle verlangen zu wollen. Vielmehr müsse
jede Form der elektronischen Verarbeitung von Daten vor ihrem Einsatz
daraufhin unabhängig geprüft werden, ob das Datenschutzrecht hinreichend
berücksichtigt wurde.
Die DVD sieht in der Einführung eines einheitlichen, kohärenten
Rechtsrahmens die notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung für
die demokratische Legitimation der europäischen polizeilichen und
justiziellen Zusammenarbeit. Dies beinhaltet auch die Forderung nach
grundlegenden materiellen und verfahrensrechtlichen Sicherungen und
einer öffentlichen, transparenten und völlig unabhängigen
Datenschutzkontrollinstanz. Gemeinsame Informationssysteme wie Europol,
Eurojust und andere gehören unter die Kontrolle des Europäischen
Datenschutzbeauftragten und der Art. 29-Gruppe. Zusätzlich fordert die
DVD eine unbürokratische, kostenfreie und effektive unabhängige
europäische richterliche Kontrolle.
Die DVD hält die Vollzugsmöglichkeiten aufsichtsrechtlicher Anordnungen
innerhalb Europas für völlig unzureichend und fordert die Kommission
auf, für die Aufsichtsbehörden effektive Sanktionsmöglichkeiten zur
Verfügung zu stellen. Ihre Entscheidungen sollten unmittelbare
Rechtswirkung entfalten und umgehend vollzogen werden können. Die
Sanktionen müssen eine hinreichend abschreckende Wirkung auch für
internationale Unternehmen entfalten.
Die DVD begrüßt ausdrücklich die Überlegungen zur Einführung eines
Verbandsklagerechtes und der Sammelklagemöglichkeit und schlägt
zusätzlich ein eigenständiges Klagerecht der jeweiligen unabhängigen
Datenschutzaufsichtsbehörde vor.
Die DVD hält es aufgrund des besonderen Abhängigkeitsverhältnisses der
Beschäftigten von ihren Arbeitgebern und der Erfahrungen der letzten
Jahre in Bezug auf Missbrauchsskandale für unverzichtbar, dass die
Richtlinie eigene Schutzvorgaben im Arbeitsverhältnis formuliert. Dies
ist erforderlich, weil die Anwendbarkeit von Datenschutznormen im
Arbeitsverhältnis mit anderen Schutzzielen kollidiert, deren Auflösung
nicht den Unternehmen überlassen werden darf. Hierzu unterbreitet die
DVD konkrete Vorschläge, wie beispielsweise das grundsätzliche Verbot
der Überwachung der Beschäftigten durch Video- und Tonaufnahmen.
Weiterführende Links:
Die Stellungnahme kann unter
http://www.datenschutzverein.de/materialien.html
im Volltext nachgelesen
werden. Die Kommissionsmitteilung ist unter
http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/news_consulting_0006_en.htm
nachzulesen. Dort wird der gesamte Konsultationsprozess transparent gemacht.
Weitere Auskünfte erteilen:
Karin Schuler unter 0228/ 24 20 733 oder
Karsten Neumann unter 0173/20 36 477
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