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[abc] Langhaarigen Blonden statt dunklem Kurzhaarigen verurteilt

Heilbronner Stimme, 24.11.07

> Langhaarigen Blonden statt dunklem Kurzhaarigen verurteilt

Von Franziska Feinäugle

Neckarwestheim - Sitzt überhaupt der Richtige auf der Anklagebank? Das war die Kernfrage im jüngsten Kernkraftgegner-Prozess vor dem Heilbronner Amtsgericht. Wer die dreistündige Hauptverhandlung am Freitagmorgen verfolgte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der Falsche war.

Protest

Es geht um eine Kundgebung vor dem Atomkraftwerk Neckarwestheim am Sonntag, 14. Januar, und um die Tatsache, dass sie zwar bereits Ende 2006 im Internet angekündigt, nicht aber bei den Behörden angemeldet war.

Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz muss sich deshalb der 45j ährige Vorsitzende des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg (DemoZ) verantworten - weil das DemoZ nicht nur 15 anderen Gruppen Räume und Adresse zur Verfügung stellt, sondern auch dem "Aktionsbündnis CastorWiderstand Neckarwestheim", auf dessen Homepage zu der Kundgebung im Januar aufgerufen worden war.

"Können Sie sich erklären, wie man auf den Angeklagten als Veranstalter gekommen ist?", erkundigt sich der Richter bei einem 33-jährigen Polizisten, der an jenem Sonntag die "friedlich und störungsfrei" verlaufene einstündige Veranstaltung beobachtet hat. "Nein", antwortet der Polizist, der einen anderen Aktionsteilnehmer als "aktiver" in Erinnerung und als Veranstalter pauschal das Aktionsbündnis weitergemeldet hat.

"Kurze, angegraute, schwarze Haare" habe der Angeklagte gehabt, liest der Polizist aus seinen Notizen vor. "Mein Mandant ist naturblond und hat lange Haare", wendet der Verteidiger ein, was alle sehen. Welche Rolle der Angeklagte innerhalb des Aktionsbündnisses habe, will der Richter von der nächsten Zeugin wissen. Eine "wie jeder andere auch", antwortet diese zur Unzufriedenheit des Richters und ergänzt: Das sei etwas, "was hier nie verstanden" werde: dass es auch "eine Art zu arbeiten gibt, bei der keine Rollen festgelegt sind. Das sind nicht solche Strukturen wie hier bei Ihnen am Gericht."

Verneint

Zeuge Nummer drei - kurze, angegraute, schwarze Haare - verneint ausdrücklich, dass der Angeklagte am Aufruf zur Kundgebung beteiligt war Auch der Vorschlag selbst sei nicht vom DemoZ-Vorsitzenden gekommen. "Er war Teilnehmer und hatte einen der Redebeiträge." Beides ist nicht verboten. Der Verteidiger fordert Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sieht ihre "Vorwürfe bestätigt" und fordert eine 2000-Euro-Geldstrafe, die - da höher als 90 Tagessätze - den Angeklagten zum Vorbestraften machen würde. Der Richter spricht den 45-Jährigen schuldig und verhängt 60 Tagessätze à 20 Euro.

24.11.2007 00:00


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