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Petition gegen die Todesstrafe in Japan
Vielen ist überhaupt nicht bewusst, dass Japan die Todesstrafe praktiziert. Es gibt zurzeit knapp einhundert Gefangene, die in der Todeszelle sitzen. Die Zahl der Hinrichtungen steigt in den letzten Jahren.
Psychisch kranke Todeskandidaten bekommen keinen Schutz
Todeskandidaten werden in Japan gehängt. Bis es dazu kommt, vergehen oft Jahrzehnte, in denen die Gefangenen in Isolation und unter harten Bedingungen inhaftiert sind. Sie setzen die Gefangenen einer erheblichen Belastung aus. Einige zum Tode Verurteilte sind psychisch schwer gestört und dürften deshalb nicht hingerichtet werden. Doch das japanische Rechtssystem schützt sie nicht. Amnesty International sowie verschiedene Menschenrechtsorgane der Vereinten Nationen haben sich mit Besorgnis über die Haftbedingungen von Todestraktinsassen in Japan geäußert.
Hinrichtungsstopp fordern!
Es ist höchste Zeit, dass Japan sein Justizsystem reformiert. Die Todesstrafe ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig. Psychisch Kranke von der Todesstrafe auszunehmen und einen Hinrichtungsstopp zu verfügen, könnten erste wichtige Schritte zur Abschaffung dieser unmenschlichen Strafe sein. Nach dem Regierungswechsel sind die Erfolgsaussichten hierfür gestiegen.
Jetzt aktiv werden: Keine Hinrichtung von Okunishi Masaru!
"Bitte beweisen Sie meine Unschuld, solange ich noch lebe." Okunishi Masaru im Gespräch mit BesucherInnen im April 2005. Okunishi Masaru, 82 Jahre, sitzt seit 1972 in der Todeszelle.
Man verurteilte ihn zum Tode, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, am 28. März 1961 fünf Frauen aus der Stadt Nabari im Süden von Japan vergiftet zu haben. Unter den Opfern befanden sich seine Frau und seine Liebhaberin. Man beschuldigte ihn, ihnen Wein angeboten zu haben, den er mit landwirtschaftlichen Chemikalien versetzt hatte. Man fand jedoch keinen Beweis dafür, dass Okunishi Masaru ihnen das Gift verabreicht hatte.
Okunishi Masaru gestand das Verbrechen nach langen Verhören durch die Polizei, in denen man ihn gefoltert haben soll. Im Gerichtsverfahren zog er sein Geständnis jedoch zurück und wurde aufgrund mangelnder Beweise nicht schuldig gesprochen. Das Urteil wurde in einem Berufungsverfahren durch ein höheres Gericht aufgehoben und man verurteilte ihn zum Tode.
Okunishi Masaru hat inzwischen alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft und könnte jederzeit hingerichtet werden, es sei denn, der Justizminister begnadigt ihn, oder das Verfahren würde erneut aufgenommen werden.
Japan: Keine Hinrichtung von Okunishi Masaru!Sehr geehrter Herr Justizminister,
wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass der 1926 geborene Okunishi Masaru, der 1969 zum Tode verurteilt wurde, nicht hingerichtet wird. Herr Okunishi wurde in seinem ersten Prozess freigesprochen. In einem zweiten Verfahren wurde er für schuldig befunden, nachdem er ein Geständnis unterschrieben hatte. Okunishi Masaru hat jedoch immer wieder versichert, dass dieses Geständnis unter Einsatz psychischer und physischer Gewalt von ihm erzwungen wurde.
In Japan sind in ähnlichen Fällen bereits mehrere Personen nach jahrzehntelanger Haft im Todestrakt in Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden. Wir bitten Sie dringend, sich für die Abschaffung der Todesstrafe in Japan einzusetzen.
Hochachtungsvoll,
online teilnehmen:
http://www.amnesty.de/petition/2009/10/japan-keine-hinrichtung-von-okunishi-masaru?destination=suche%3Fwords-advanced%3Dpetition%26country%3D15%26topic%3D233%26node_type%3Dai_petition%26from_month%3D0%26from_year%3D%26to_month%3D0%26to_year%3D%26search2_x%3D39%26search2_y%3D9%26search2%3DSuchen%26page_limit%3D10%26form_id%3Dai_search_form
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