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ai: 05.03.2008 - DEUTSCHLAND - Auslieferung trotz Asylanerkennung?

## Nachricht vom 05.03.08 weitergeleitet
## Ursprung : k.merkle@gaia.de
## Ersteller: Abo-Service@amnesty.de

amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN

Einladung zum Hintergrundgespräch in Berlin

Kein sicherer Schutz in Deutschland ? Auslieferung trotz
Asylanerkennung?

wann
13. März 2008 11:00 Uhr
wo
Haus der Demokratie und Menschenrechte Robert-Havemann-Saal Greifswalderstraße 4 10405 Berlin
wer
Univ. Prof. Dr. Otto Lagodny Strafrechtler, Universität Salzburg Dr. Julia Duchrow Asyl-Expertin, amnesty international

Berlin, 05. März 2008 - Ein sicherer Schutzstatus für Flüchtlinge in Deutschland ist nicht das, was er verspricht. Immer wieder kommen anerkannte Flüchtlinge in Auslieferungshaft, weil deutsche Behörden den Auslieferungsanträgen anderer Staaten nachzukommen versuchen. Das Gesetz ( 4 Satz 2 AsylVfG), das dies erlaubt, verstößt sowohl gegen das Grundgesetz wie auch gegen EU-Recht und gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Zu diesem Ergebnis kommt Univ. Prof. Dr. Otto Lagodny, Experte für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität Salzburg, in einem Gutachten im Auftrag von amnesty international (ai).

Prof. Dr. Lagodny und ai-Asylexpertin Dr. Duchrow stellen das Gutachten am 13. März 2008 in Berlin vor. Wir würden uns freuen, Sie zu diesem Hintergrundgespräch begrüßen zu dürfen.

Das Gutachten ?Auslieferung trotz Flüchtlings- oder Asylanerkennung. Gutachten zur Vereinbarkeit von  4 Satz 2 AsylVfG mit Völker-, Europa- und Verfassungsrecht" (76 Seiten) erhalten Sie vorab über die ai-Pressestelle.

Kontakt
amnesty international
Pressestelle
030/420248-306
presse@amnesty.de
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/E134169C8D8E2305C125740300423A0B?Open

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05.03.08    Abo-Service <Abo-Service@amnesty.de>
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