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ai: 02.11.2006 - DEUTSCHLAND - ai: BGH-Entscheidung im Fall Varvarin verkennt Entwicklung des Voelkerrechts

## Nachricht vom 03.11.06 weitergeleitet
## Ursprung : k.merkle@gaia.de
## Ersteller: Abo-Service@amnesty.de

amnesty international Deutschland

PRESSEMITTEILUNGEN

ai: BGH-Entscheidung im Fall Varvarin verkennt Entwicklung des Völkerrechts

Berlin, 2. November 2006 ? amnesty international (ai) hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), die Klage gegen Deutschland im Fall Varvarin auch in dritter Instanz abzuweisen, als "Missachtung der Entwicklung des Völkerrechts" kritisiert. Angehörige der Opfer eines NATO-Luftangriffs auf eine Brücke im serbischen Varvarin am 20. Mai 1999 hatten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt. "Entgegen der Argumentation des BGH können bei
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch Einzelpersonen Schadensersatz geltend machen und nicht nur Staaten", sagte der ai-Völkerrechtsexperte Nils Geißler. "Genau dafür ist zum Beispiel der Internationale Strafgerichtshof geschaffen worden, den die Bundesregierung seit vielen Jahren unterstützt."

Die Kläger hatten auch auf Schadensersatz nach dem deutschen Amtshaftungsrechts geklagt. Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung offen gelassen, ob eine entsprechende Anspruchsgrundlage besteht. "Mit Blick auf die zunehmenden Auslandseinsätze der Bundeswehr sollte alle diesbezüglichen Zweifel ausgeräumt werden", sagte Geißler.

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Juli 2005 entschieden, dass bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht grundsätzlich
Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommen, die Klage jedoch abgewiesen, weil im konkreten Fall ein schuldhaftes Handeln der Bundesrepublik nicht nachgewiesen werden könne.

Flugzeuge der Bundeswehr waren an dem Angriff nicht unmittelbar beteiligt. Die Kläger argumentieren aber, Deutschland habe den Angriff mit den anderen NATO-Mitgliedsstaaten gemeinschaftlich beschlossen und ausgeführt. Von ihrem Vetorecht gegen die Auswahl der Brücke als militärisches Ziel habe die Bundesrepublik keinen Gebrauch gemacht. Außerdem habe Deutschland den Angriff unterstützt, indem es Begleitschutz, Aufklärung und Schutz des Luftraums grundsätzlich zugesagt und übernommen habe.

Der ai-Völkerrechtsexperte Dr. Nils Geißler steht für Interviews zur Verfügung.

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Nelson Mandela erhält ai-Auszeichnung "Botschafter des Gewissens" 2006

"Sydney Peace Prize" für ai-Generalsekretärin Irene Khan

Berlin, 1. November 2006 ? Nelson Mandela ist von der
Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) zum
"Botschafter des Gewissens 2006" ernannt worden. Damit würdigt ai die Vorbildfunktion des ehemaligen südafrikanischen Präsidenten und Freiheitskämpfers für Menschenrechtsaktivisten in der ganzen Welt.

Mandela erhielt die Auszeichnung am 1. November in Johannesburg aus den Händen der südafrikanischen Literaturnobelpreisträgerin Nadine Gordimer. In seiner Dankesrede bestärkte Mandela ai, sich für Gerechtigkeit und Menschenrechte einzusetzen. "Solange auf unserer Welt Ungerechtigkeit und Ungleichheit herrschen, dürfen wir nicht ruhen. Im Gegenteil, wir müssen noch stärker werden", sagte Mandela. ai vergibt die Auszeichnung "Ambassador of Conscience Award" seit 2003 jährlich.

Nahezu zeitgleich erhielt die internationale Generalsekretärin von ai, Irene Khan, in Australien den Sydney-Friedenspreis. Die Sydney Peace Foundation begründet die Verleihung damit, dass Khan "eine couragierte Anwältin für die unbedingte Achtung der Menschenrechte" sei.

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03.11.06    Klaus Merkle <K.MERKLE@GAIA.de>
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