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## Nachricht vom 03.11.06 weitergeleitet
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## Ersteller: Abo-Service@amnesty.de
amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN
ai: BGH-Entscheidung im Fall Varvarin verkennt Entwicklung des
Völkerrechts
Berlin, 2. November 2006 ? amnesty international (ai) hat die
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), die Klage gegen
Deutschland im Fall Varvarin auch in dritter Instanz abzuweisen, als
"Missachtung der Entwicklung des Völkerrechts" kritisiert. Angehörige
der Opfer eines NATO-Luftangriffs auf eine Brücke im serbischen
Varvarin am 20. Mai 1999 hatten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
geklagt. "Entgegen der Argumentation des BGH können bei
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch
Einzelpersonen Schadensersatz geltend machen und nicht nur Staaten",
sagte der ai-Völkerrechtsexperte Nils Geißler. "Genau dafür ist zum
Beispiel der Internationale Strafgerichtshof geschaffen worden, den
die Bundesregierung seit vielen Jahren unterstützt."
Die Kläger hatten auch auf Schadensersatz nach dem deutschen
Amtshaftungsrechts geklagt. Der BGH hat in seiner Urteilsbegründung
offen gelassen, ob eine entsprechende Anspruchsgrundlage besteht.
"Mit Blick auf die zunehmenden Auslandseinsätze der Bundeswehr sollte
alle diesbezüglichen Zweifel ausgeräumt werden", sagte Geißler.
Das Oberlandesgericht Köln hatte im Juli 2005 entschieden, dass bei
Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht grundsätzlich
Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland in
Betracht kommen, die Klage jedoch abgewiesen, weil im konkreten Fall
ein schuldhaftes Handeln der Bundesrepublik nicht nachgewiesen werden
könne.
Flugzeuge der Bundeswehr waren an dem Angriff nicht unmittelbar
beteiligt. Die Kläger argumentieren aber, Deutschland habe den
Angriff mit den anderen NATO-Mitgliedsstaaten gemeinschaftlich
beschlossen und ausgeführt. Von ihrem Vetorecht gegen die Auswahl der
Brücke als militärisches Ziel habe die Bundesrepublik keinen Gebrauch
gemacht. Außerdem habe Deutschland den Angriff unterstützt, indem es
Begleitschutz, Aufklärung und Schutz des Luftraums grundsätzlich
zugesagt und übernommen habe.
Der ai-Völkerrechtsexperte Dr. Nils Geißler steht für Interviews zur
Verfügung.
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Nelson Mandela erhält ai-Auszeichnung "Botschafter des Gewissens"
2006
"Sydney Peace Prize" für ai-Generalsekretärin Irene Khan
Berlin, 1. November 2006 ? Nelson Mandela ist von der
Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) zum
"Botschafter des Gewissens 2006" ernannt worden. Damit würdigt ai die
Vorbildfunktion des ehemaligen südafrikanischen Präsidenten und
Freiheitskämpfers für Menschenrechtsaktivisten in der ganzen Welt.
Mandela erhielt die Auszeichnung am 1. November in Johannesburg aus
den Händen der südafrikanischen Literaturnobelpreisträgerin Nadine
Gordimer. In seiner Dankesrede bestärkte Mandela ai, sich für
Gerechtigkeit und Menschenrechte einzusetzen. "Solange auf unserer
Welt Ungerechtigkeit und Ungleichheit herrschen, dürfen wir nicht
ruhen. Im Gegenteil, wir müssen noch stärker werden", sagte Mandela.
ai vergibt die Auszeichnung "Ambassador of Conscience Award" seit
2003 jährlich.
Nahezu zeitgleich erhielt die internationale Generalsekretärin von
ai, Irene Khan, in Australien den Sydney-Friedenspreis. Die Sydney
Peace Foundation begründet die Verleihung damit, dass Khan "eine
couragierte Anwältin für die unbedingte Achtung der Menschenrechte"
sei.
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