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## Nachricht vom 03.02.06 weitergeleitet
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amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN
USA / Todesstrafe
Keine Gnade fuer psychisch Kranke
Berlin, 31. Januar 2006 - Rigoros wenden die USA die Todesstrafe auch
bei psychisch Kranken an. Derzeit warten mehrere hundert psychisch
kranke Straftaeter auf ihre Hinrichtung. "Das US-Gesundheitssystem ist
oft nicht in der Lage, diese Menschen zu behandeln; gleichzeitig hat
die Justiz keine Skrupel, sie hinzurichten", sagte Eva Markwig,
USA-Expertin von amnesty international (ai), anlaesslich der
Veroeffentlichung eines neuen ai-Berichts zur Todesstrafe in den USA.
Der Bericht analysiert die Missstaende im Gesundheits- sowie im
Justizwesen der USA und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die
Situation psychisch Kranker in den Todestrakten. Nach Angaben der
National Association of Mental Health sind fuenf bis zehn Prozent der
Todeskandidaten in den USA psychisch krank. Nach Ansicht von ai wird
die Praxis, psychisch Kranke hinzurichten, wenig hinterfragt.
"Vorurteile gepaart mit Unkenntnis haben dazu gefuehrt, dass es vielen
Menschen einfacher erscheint, einen psychisch Kranken hinzurichten,
als einen geeigneten Therapieansatz zu finden," sagte Eva Markwig.
Ausfuehrlich dokumentiert ai den Fall von Scott Panetti, der 1995 in
Texas fuer den 1992 veruebten Doppelmord an seinen Schwiegereltern zum
Tode verurteilt wurde und seitdem im Todesstrakt einsitzt. In
Panettis Krankengeschichte finden sich zahlreiche Einweisungen auf
Grund schizophrener Stoerungen sowie anderer psychischer Erkrankungen,
die Halluzinationen verursachten. Waehrend der Gerichtsverhandlung -
in der Panetti sich, als Cowboy verkleidet, selbst verteidigte - gab
er an, Daemonen haetten ihn ausgelacht, waehrend er das Verbrechen
beging. Laut ai koennen viele psychisch Kranke die Verbrechen, derer
sind angeklagt sind, nicht nachvollziehen oder sind unfaehig die
Schwere ihrer Verbrechen einzuschaetzen; daher erscheinen die Taeter
den Geschworenen oft reuelos.
Waehrend der Oberste Gerichtshof der USA im Juni 2002 die Todesstrafe
fuer Straftaeter mit einem gestoerten geistigen Entwicklungsstand fuer
nicht mit der Verfassung vereinbar erklaerte, gilt fuer psychisch
Kranke die Todesstrafe nach wie vor. "Es ist nicht nachvollziehbar,
warum Personen mit einem gestoerten Entwicklungszustand nicht
hingerichtet werden duerfen, psychisch Kranke dagegen schon," sagt Eva
Markwig. "Wir fordern die USA auf, die Todesstrafe fuer psychisch
Kranke sofort abzuschaffen!"
Den vollstaendigen Bericht "The Execution of mentally ill offenders in
the USA" finden Sie unter:
http://web.amnesty.org/library/index/ENGAMR510032006.
Kontakt ai-Pressestelle:
Tel. 030 - 420248-306, E-Mail: presse@amnesty.de
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/3A1B50D7A9947E67C125710900413807?Open
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