Nadeshda
Forum: cl.initiativen.ai
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>

PM ai: 31.01.06 - USA - USA / Todesstrafe

## Nachricht vom 03.02.06 weitergeleitet
## Ursprung : k.merkle@GAIA.de
## Ersteller: Abo-Service@amnesty.de

amnesty international Deutschland

PRESSEMITTEILUNGEN

USA / Todesstrafe

Keine Gnade fuer psychisch Kranke

Berlin, 31. Januar 2006 - Rigoros wenden die USA die Todesstrafe auch bei psychisch Kranken an. Derzeit warten mehrere hundert psychisch kranke Straftaeter auf ihre Hinrichtung. "Das US-Gesundheitssystem ist oft nicht in der Lage, diese Menschen zu behandeln; gleichzeitig hat die Justiz keine Skrupel, sie hinzurichten", sagte Eva Markwig, USA-Expertin von amnesty international (ai), anlaesslich der Veroeffentlichung eines neuen ai-Berichts zur Todesstrafe in den USA.

Der Bericht analysiert die Missstaende im Gesundheits- sowie im Justizwesen der USA und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Situation psychisch Kranker in den Todestrakten. Nach Angaben der National Association of Mental Health sind fuenf bis zehn Prozent der Todeskandidaten in den USA psychisch krank. Nach Ansicht von ai wird die Praxis, psychisch Kranke hinzurichten, wenig hinterfragt. "Vorurteile gepaart mit Unkenntnis haben dazu gefuehrt, dass es vielen Menschen einfacher erscheint, einen psychisch Kranken hinzurichten, als einen geeigneten Therapieansatz zu finden," sagte Eva Markwig.

Ausfuehrlich dokumentiert ai den Fall von Scott Panetti, der 1995 in Texas fuer den 1992 veruebten Doppelmord an seinen Schwiegereltern zum Tode verurteilt wurde und seitdem im Todesstrakt einsitzt. In Panettis Krankengeschichte finden sich zahlreiche Einweisungen auf Grund schizophrener Stoerungen sowie anderer psychischer Erkrankungen, die Halluzinationen verursachten. Waehrend der Gerichtsverhandlung - in der Panetti sich, als Cowboy verkleidet, selbst verteidigte - gab er an, Daemonen haetten ihn ausgelacht, waehrend er das Verbrechen beging. Laut ai koennen viele psychisch Kranke die Verbrechen, derer sind angeklagt sind, nicht nachvollziehen oder sind unfaehig die Schwere ihrer Verbrechen einzuschaetzen; daher erscheinen die Taeter den Geschworenen oft reuelos.

Waehrend der Oberste Gerichtshof der USA im Juni 2002 die Todesstrafe fuer Straftaeter mit einem gestoerten geistigen Entwicklungsstand fuer nicht mit der Verfassung vereinbar erklaerte, gilt fuer psychisch Kranke die Todesstrafe nach wie vor. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum Personen mit einem gestoerten Entwicklungszustand nicht hingerichtet werden duerfen, psychisch Kranke dagegen schon," sagt Eva Markwig. "Wir fordern die USA auf, die Todesstrafe fuer psychisch Kranke sofort abzuschaffen!"

Den vollstaendigen Bericht "The Execution of mentally ill offenders in the USA" finden Sie unter:
http://web.amnesty.org/library/index/ENGAMR510032006.

Kontakt ai-Pressestelle:
Tel. 030 - 420248-306, E-Mail: presse@amnesty.de

http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/3A1B50D7A9947E67C125710900413807?Open

Menschenrechtsarbeit ist nicht umsonst. Wenn Sie die Arbeit von amnesty international auch finanziell unterstuetzen moechten, koennen Sie das ganz einfach hier tun: https://www2.amnesty.de/internet/formulare.nsf/Spenden

Oder spenden Sie auf das Konto 80 90 100, Bank fuer Sozialwirtschaft BLZ 370 205 00

Moechten Sie Ihr Abonnement beenden?
Klicken Sie hier und senden die Email ab:
mailto:newsletter@amnesty.de?subject=Presse-Abo
Oder schreiben Sie eine Email an: newsletter@amnesty.de mit dem Betreff/Subject: Presse-Abo

Telefonische Abmeldung unter: 0228 - 98373-0

04.02.06    Klaus Merkle <K.MERKLE@GAIA.de>
 Zurück zur Übersicht  Kommentar schreiben  << Aktuellere Nachricht | Frühere Nachricht >>
Forum: cl.initiativen.ai