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Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7 - 11,
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Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31
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Köln/Bern, 16. Januar 2008
Presseinformation
Protest gegen den Europäischen Polizeikongress
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ruft zur Demonstration gegen
den 11. Europäischen Polizeikongress am 29. Januar 2008 in Berlin auf!
Wir begründen dies im folgenden unter den Aspekten "Was ist der
«Europäische Polizeikongress»?" und "Warum braucht es die Einmischung der
Bürgerinnen und Bürger?"
Was ist der «Europäische Polizeikongress»?
Der Europäische Polizeikongress ist eine private Veranstaltung, die so
tut als finde sie im öffentlichen Interesse statt. Veranstaltet wird sie
vom «Behörden-Spiegel», einer monat-lichen privaten Zeitung, die sich als
«Leitmedium für den öffentlichen Dienst» versteht. Die Zeitung, die in
der Tat im öffentlichen Dienst große Verbreitung hat, glänzt insbesondere
durch Informationen und Beilagen für das Beschaffungswesen.
Sie bildet damit ein Verbindungsglied für die Industrie - insbesondere
für die informationstechnische und die Sicher-heitsindustrie. Neben dem
Polizeikongress führt der Behörden-Spiegel auch die jährliche Berliner
Sicherheitskonferenz und einen ebenfalls jährlichen Kongress zum
Katastrophenschutz durch.
Der Europäische Polizeikongress ist zum einen eine Gelegenheit für die
Industrie, ihre Produkte bei den anwesenden Repräsentanten der
Innenpolitik und der Polizei unterzubringen. Der Kreis der Aussteller und
Sponsoren dieser Messe reichen von EADS über SAP, Siemens und IBM bis zu
Giesecke & Devrient und zur Bundesdruckerei. Diese Firmen gehören schon
heute zu den Lieferanten des Sicherheitssektors. Sie sind
mitverantwortlich für den neuen technologischen Schub, den der Sektor der
Inneren Sicherheit in den vergangenen Jahren erlebt hat: von der
Videoüberwachung über die Biometrie und die Gesichtserkennung bis hin zum
Digitalfunk und zu Methoden der elektronischen Datenauswertung und des
Data Mining. Auch an den diversen «Panels» dieses Kongresses sind nicht
etwa nur PolitikerInnen und Polizisten, sondern durchgängig auch
VertreterInnen der Industrie beteiligt. Der Europäische Polizeikongress
ist damit Ausdruck des sich entwickelnden polizeilich-industriellen
Komplexes.
Der Europäische Polizeikongress ist zum andern eine politische
Veranstaltung, an der Regierungen und Polizeien ihre Vorstellungen über
das polizeiliche Europa zum Besten geben, ohne dass ihnen die davon
Betroffenen ins Wort fallen. Der Kongress will eine «internationale
Plattform für die Führungsebene der europäischen Polizeien», ein
«Treffpunkt politischer und polizeilicher Entscheidungsträger» sein, an
dem «Innenminister, Justizminis-ter, Europaabgeordnete, Staatssekretäre,
Behördenleiter, Polizei- und Grenzschutzbehörden aus über 60 Nationen»
teilnehmen. Für das «Fachpublikum» aus «Behörden, Polizei, Militär und
Botschaften» ist die Teilnahme kostenlos. Alle anderen müssten 1185 Euro
plus zusätzliche Gebühren berappen, um sich in die Diskussion darüber
einmischen zu können, wie die Polizei in der EU und in den
Mitgliedstaaten ausgestaltet sein soll, welche Befugnisse und welche
technischen Möglichkeiten sie haben soll, wie die Zuständigkeiten in
dieser «europäischen Sicherheitsarchitektur» verteilt werden sollen etc.
Die Veranstalter des Kongresses versprechen sich darüber hinaus ein
großes Medieninteresse - anders ausgedrückt: Sie erwarten, dass die
Medien einmal mehr als Lautsprecher für ihre Forderungen nach noch mehr
Kontrolle und Überwachung und nach noch dichteren Grenzen fungieren.
Warum braucht es die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger?
Schon ein kurzer Blick auf die Traktandenliste der Innen- und
Justizpolitik der EU belegt, dass es hier längst nicht mehr um einen
Nebenschauplatz geht. Wesentliche Fragen der polizeilichen Entwicklung
werden auf europäischer Ebene entschieden und müssen in den
Mit-gliedstaaten umgesetzt werden:
- Abschottung der Grenzen - tödlich für Flüchtlinge und ImmigrantInnen:
Die restriktive Asyl- und Migrationspolitik bildet seit Beginn der 90er
Jahre, seit dem Schengener Übereinkommen von 1990, den Kern der EUInnenpolitik.
Die strikte Überwachung der Außengrenzen ist die
polizeiliche Seite der Asyl- und Einwanderungsverhinde-rung. Sie ist
der Grund dafür, dass jährlich Hunderte von Menschen ihr Leben bei dem
Versuch verlieren, in der EU Schutz oder eine würdige Lebensperspektive
zu finden. 2005 hat die EU-Grenzschutzagentur in Warschau ihren Betrieb
aufgenommen, die seitdem diverse «Projekte» zum besseren Schutz dieser
Grenzen durchführt. Im Sommer 2007 hat die EU zusätzlich die
Aufstellung schneller Eingreifteams beschlossen, die sich aus den
nationalen Grenzpolizeien rekrutieren und bei ihrem Einsatz auch
exekutive Befugnisse wahrnehmen sollen. Demnächst dürften dann auch
deutsche BundespolizistInnen im Mittelmeer oder vor den Kanarischen
Inseln patrouillieren.
- Informationssysteme - die elektronische Seite der Festung Europa:
Das Schengener Informationssystem wurde bei seinem Aufbau in den
90er Jahren als «Fahndungssystem» angepriesen. Tatsächlich machten seit
der Inbetriebnahme 1995 Daten von mit Haftbefehl gesuchten Leuten nur
einen kleinen Bruchteil (zwischen einem und zwei Prozent) der
gespeicherten Personen aus. Der Anteil der Personen, die an den Grenzen
zurückgewiesen werden sollten, lag dagegen kontinuierlich über 80
Prozent. Im kom-menden Jahr soll das SIS 2, das Schengener
Informationssystem der zweiten Generation, ans Netz gehen. Es wird auch
digitalisierte Fingerabdrücke und Fotos, biometrische Daten also,
enthalten. Dasselbe gilt für das auf derselben technischen Plattform
betriebene Visa-Informationssystem, das spätestens nach fünf Jahren
Daten über 100 Millionen Personen enthalten wird. Darin erfasst werden
alle Personen, die ein Visum für die EU beantragen - unabhängig davon,
ob sie es auch erhalten. Bereits seit 2003 in Betrieb ist Eurodac, das
System, in dem die Fingerabdrücke aller Personen gespeichert werden,
die in der EU um Asyl ersuchen. Das EU-Polizeiamt Europol verfügt nicht
nur über eine große Indexdatei sondern vor allem über «Arbeitsdateien
zu Analysezwecken». In diesen Dateien können Verurteilte, Verdächtige
und potenziell Verdächtige, ZeugInnen und potenzielle ZeugInnen sowie
Hinweisgeber, Kontakt- und andere Personen gespeichert werden - anders
ausgedrückt: alle Personen, die Europol für das jeweilige
Analyseprojekt für interessant hält.
- Freier Datenmarkt - das Prinzip der Verfügbarkeit:
Auf diesen Grundsatz einigte sich der EU-Ministerrat Ende 2004 im
Haager Programm, dem Fünfjahresplan der EU für die Innen- und
Justizpolitik. Danach sollen sich die Polizeien der Mitgliedstaaten
gegenseitig Zugang zu allen Daten eröffnen, die in ihren
Informationssystemen zur Verfügung stehen. Den rechtlichen Einstieg in
diesen einheitlichen Binnenmarkt für Polizeidaten nimmt die EU mit DNAProfilen
und Fingerabdrücken. So sieht es der Ver-trag von Prüm vor,
den im Juli 2005 zunächst sieben Mitgliedstaaten unterzeichneten und
der derzeit in EU-Recht überführt wird.
- DemonstrantInnen und Fußballfans als europäisches Feinbild?
Nicht erst die Fußball-WM 2006 und der Protest gegen den G8-Gipfel in
Heiligendamm haben gezeigt, dass solche Großanlässe der EU
grundsätzlich als Gefahr gelten. Sie sind der Anlass dafür, die
Kontrollen an den Binnengrenzen wieder einzuführen, die seit dem
Schengener Abkommen angeblich aufgehoben sind. Für den Umgang mit Demos
und Sportanlässen hat die EU Handbücher und Leitfäden aufgestellt.
Darin vorgesehen ist nicht nur der Austausch von Verbindungsbeamten und
«Szenekennern», sondern auch der Austausch von Personendaten. Um als
gefährlich eingestuft und der Polizei des jeweiligen Gastlandes
gemeldet zu werden, muss die betreffende Person nicht wegen einer
Straftat verurteilt sein. Es reicht, zufällig in eine Personenkontrolle
zu geraten und danach in der jeweiligen nationalen Polizeidatei zu
landen.
- Vorratsdatenspeicherung - oder: wenn alle Daten zu Polizeidaten werden:
Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz beschlossen, mit dem er die
Richtlinie der EU zur so genannten Vorratsdatenspeicherung umsetzte.
Die Telekommunikationsfirmen müssen danach Verbindungsdaten, die beim
Telefonieren oder beim E-Mail-Verkehr notwendigerweise anfallen, ein
halbes Jahr speichern - für den Zugriff von Polizeibehörden und
Geheimdiensten. Im November letzten Jahres hat die EU-Kommission den
Entwurf eines Rahmenbeschlusses vorgelegt, wonach Fluggesellschaften
verpflichtet werden, ihre Passagierdaten an neu zu schaffende
Zentralstellen der Polizeien zu melden. Dort sollen sie dreizehn Jahre
gespeichert werden - zum Zwecke der «Bekämpfung» von Terrorismus und
organisierter Kriminalität. Das sind nur zwei Beispiele dafür, wie
Daten, die für völlig andere Zwecke bestimmt werden, zu Polizeidaten
werden.
- Terrorismusbekämpfung - gegen eine nochmalige Erweiterung des
§129 a und b des Strafgesetzbuchs:
Im Jahre 2002 beschloss der EU-Ministerrat seine gemeinsame
Terrorismusdefinition und machte damit Strafbestimmungen über
«terroristische Vereinigungen» für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
Die Erfahrung mit den deutschen Paragrafen 129a und b zeigen, dass die
Zahl der Verurteilungen zwar sehr niedrig bleibt, aber eine
Ausforschung ganzer Bevölkerungsgruppen und vielfältige Zwangsmaßnahmen
möglich werden - eine Bestrafung ohne Urteil. Jetzt will die EUKommission
den Rahmenbeschluss von 2002 erweitern um ein Delikt der
«öffentlichen Aufforderung zu terroristischen Straftaten». Für die
Strafbarkeit soll dabei irrelevant sein, ob «terroristische Straftaten
unmittelbar befürwortet werden.» Wenn der Ministerrat diesem Entwurf
folgt - und daran gibt es kaum Zweifel -, werden einmal mehr Meinungen
kriminalisiert.
- Europäischer Staat - neoliberal und autoritär:
Das Staatsgebilde EU stützt sich nicht nur auf einen ungebremsten
Binnenmarkt. Der Lissabonner Vertrag, den die EU-Regierungsspitzen im
vergangenen Jahr unterzeichnet haben, sieht wie der am französischen
und niederländischen Referendum gescheiterte Verfassungsvertrag eine
mili-tarisierte Außenpolitik und einen konsequenten Ausbau der inneren
«Sicherheitsarchitektur» vor. Dass das Europäische Parlament nun ein
paar Mitbestimmungsrechte mehr erhält, ändert nichts an dem
grundsätzlich neoliberalen und autoritären Charakter dieses
Staatsgebildes.
Der Europäische Polizeikongress ist keine bloße private Veranstaltung und
findet auch nicht im öffentlichen Interesse statt. Er ist eine
Demonstration der Macht. Er ist eine Werbeveranstaltung für die
zunehmende Einschränkung der Grund- und Menschenrechte aller BürgerInnen.
Deshalb rufen wir zum Protest gegen den Europäischen Polizeikongress und
zugleich gegen die schon lange ausufernde Entwicklung der Überwachung und
Datensammlung auf.
gez. Heiner Busch
(Geschäftsführender Vorstand)
Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln
Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31
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