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Missachtung der Persönlichkeitsrechte im Umfeld der gesetzlichen Unfallversicherungen

Im vergangen Jahr gab es bei der BG-Phoenics GmbH, einer 100%igen Tochterfirma der Bau-Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel (in den Vorständen beider Berufsgenossenschaften sitzen die Gewerkschaften IG-Bau und NGG) eine Initiative zur Gründung eines Betriebsrates.

Der Hauptinitiator wurde 6 Stunden vor der entscheidenden
Betriebsversammlung mit dem Vorwurf einer strafbaren Handlung gegen das Unternehmen (angebliche Manipulation einer Reisekostenabrechnung) fristlos gekündigt und erhielt Hausverbot.

Dem ging eine mehrtägige Überwachung durch Detektive, beauftragt von der Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH voraus.

Diesbezüglich hat nunmehr:

  1. die Staatsanwaltschaft München festgestellt, das schon die Behauptung einer strafbaren Handlung des Initiators der Betriebsratswahl gegen die Firma den Tatbestand der Beleidigung erfüllt.
  2. das Arbeitsgericht in München hat am 25.09.07 die Kündigung als unrechtmäßig aufgehoben.

Damit bleibt:

  1. der Fakt, dass bei einem Unternehmen der Selbstverwaltung, in dem die Gewerkschaften in der Vertreterversammlung und im Vorstand sitzen eine Betriebsratswahl verhindert wurde und der Initiator mit einer ungerechtfertigten Kündigung abgestraft wurde %96 Lidl-Verhältnisse in einem von der Gewerkschaft kontrolliertem Unternehmen?
  2. wurde der Initiator der Betriebsratswahl mehrere Tage hintereinander, unter anderem über ein ganzes Wochenende, im Auftrag der Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH von einer Detektei beschattet. Selbst das deutsche Strafrecht lässt aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte eine längerfristige Observation (mehr als 24 Stunden) nur in begründeten Ausnahmefällen und nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zu. (§ 163f StPO)
  3. wurde bei der Überwachung durch die Detektive in Kauf genommen, dass ein Büro unseres gemeinnützigen Vereins, welcher unter anderem Sozialhilfeempfänger berät, mit überwacht wurde

Weitere Infos unter: http://blog.bildungsfoerderung.net inkl. der Information über eine Strafanzeige gegen die Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH wegen Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Trotz dieses offensichtlich rechtswidrigen Verhaltens

  • Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht
  • rechtswidrige Kündigung des Initiators einer Betriebsratswahl
  • Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch willkürliche Überwachung durch Detektei

wurde von Seiten der Selbstverwaltung, also von Seiten der Gewerkschaft, keine Massnahmen gegen die Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH initiiert.

Bei Schlecker und in anderen Unternehmen öffentlich gegen die Unternehmensführung Stimmung machen, wenn die Geschäftsführung gegen einen Betriebsrat ist - bei Unternehmen im eigenen Verantwortungsbereich wird jedoch sogar die Disziplinierung der Belegschaft durch rechtswidrige und fristlose Kündigung des Initiators und dessen widerrechtliche mehrtägige Überwachung durch Detektive hingenommen, selbst wenn er Gewerkschaftsmitglied ist

  • und dies alles mit unseren Beiträgen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

weitere Infos unter:
<A HREF="http://blog.bildungsfoerderung.net/" TARGET="_blank"><FONT COLOR="#0000ff">http://blog.bildungsfoerderung.net</FONT></A>;

09.10.07    Sokrates <welcome@geekmail.de>
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