|
"Die Bundesregierung will die von Brüssel vorgesehene gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 gemäß dem Zensusvorbereitungsgesetz im Wesentlichen durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Vorgesehen ist zur Ergänzung eine direkte Informationserhebung bei Gebäude- und Wohnungseigentümern sowie eine Stichprobenerhebung zur Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung weiterer zensustypischer Erhebungsmerkmale wie der Erwerbstätigkeit oder des Bildungsgrades. Abgerundet werden soll die rechnergestützte Volkszählung durch eine Befragung der Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.
Der Innenausschuss hält nun an alten Forderungen der Länder fest. Demnach sollen zur Qualitätssicherung Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch anhand von Einzelprüfungen durch die Meldebehörden geklärt werden dürfen. Wenn die Daten der Landesvermessungsbehörden und der Bundesagentur für Arbeit den Daten der Meldebehörde auch nach nochmaliger Überprüfung anhand des in einer Meldestelle vorhandenen Datenbestandes widersprächen, müsse ein solcher Fall konkret aufgeklärt werden."
- Quelle
- http://www.heise.de/newsticker/meldung/97010
Zum Diskussionsforum "informationelle Selbstbestimmung"
http://forum.bildungsfoerderung.net
|