Informationen zum Gesetz über die "Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen" (FLüAG)

Am 14.11.97 wurde durch den Landtag Baden-Württemberg das o.g. Gesetz beschlossen. Es regelt die Zuständigkeit der Behörden wie auch die Kostenerstattung durch die oberste Landesbehörde (Innenministerium) in Bezug auf die "Lagerhaltungskosten". Das Gesetz regelt u.a. den "Wohnraum"bedarf von Flüchtlingen - erstmals wird die Quadratmetergröße 4,5 qm pro Person gesetzlich zur Grundlage gemacht. Die Sozialbetreuung wird nicht mehr an die Wohlfahrtsverbände gebunden, sondern in den Ermessensspielraum der Landkreise (resp. kreisfreien Städte) gestellt.

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